Sofortmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus:
Aufgrund der derzeitigen Regelunge zum Homeoffice, ist die Geschäftsstelle des ZPA nur eingeschränkt erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns daher via E-Mail. Bei der Annahme der Post/
Für Anträge nach den Prüfungsordnunge gilt daher: Bitte scannen Sie Ihre Anträge ein oder fotografieren Sie diese ab und senden Sie uns diese über Ihre offizielle Universitäts-E-Mail zu (dies gilt auch falls in den folgenden Erklärungen zu Anträgen noch von „schriftlich“ gesprochen wird, vgl. § 1 der geltenden Corona-Satzung im Prüfungsbereich). Bitte rufen Sie regelmäßig Ihre Universitäts-E-Mail ab. Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Kontakten. Wir bitten um Verständnis für Verzögerungen.
Verfolgen Sie bitte regelmäßig die Informationen und Anordnungen der Universität Mannheim.
Um sich Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium tatsächlich anerkennen zu lassen oder außerhochschulische Leistungen anrechnen zu lassen, müssen Sie nach der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung stellen. Anerkennungen erfolgen nur auf Ihren Antrag hin.
Sie können uns Ihren Antrag per Post senden, ihn bei uns einwerfen oder auch persönlich in unserem Sekretariat abgeben.
Sendung mit der Post
Nutzen Sie bei der Sendung mit der Post die Postanschrift der Geschäftsstelle:
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses
Postfach
68131 Mannheim
Einwurf in Briefkasten
Unseren Briefkasten finden Sie am Eingang von:
L 9, 7
68131 Mannheim
Bei Zusendung und Einwurf wird Ihnen das im Original eingereichte Transcript of Records zusammen mit dem Bescheid zurückgeschickt.
Sekretariat
Sie können Ihren Antrag auch persönlich in unserem Sekretariat abgeben, wenn Sie beispielsweise keine beglaubigten Kopien Ihrer Originale vorliegen haben und diese dringend wieder benötigen. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe von Anerkennungsanträgen nur einen Termin mit den Sachbearbeiter_innen, wenn konkrete Fragen bestehen, die nicht auf dieser Seite abgedeckt wurden.
Um das Verfahren zu beschleunigen, reichen Sie Ihren Antrag bitte vollständig ein.
Prüfungsordnungen
Alle Informationen dieser Seiten basieren auf den jeweiligen Prüfungsordnungen. Die Rechtsgültigkeit liegt ausschließlich bei den Prüfungsordnungen.
Hinweis auf die Gebührensatzung der Universität Mannheim
Bitte beachten Sie § 3 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung der Universität Mannheim vom 17. Mai 2006, in der Fassung vom 09. Dezember 2013:
Für die Zurückweisung eines Rechtsbehelfs wird je nach Aufwand eine Gebühr von bis zu 1000,00 Euro, mindestens jedoch von 50,00 Euro festgesetzt. Gleiches gilt bei Zurücknahme des Rechtsbehelfs durch den Widerspruchsführer, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde; in diesem Fall wird abweichend von Satz 1 mindestens eine Gebühr von 20,00 Euro festgesetzt. In Fällen geringen Umfangs kann von der Gebührenfestsetzung abgesehen werden.