Ein aufgeklappter Laptop steht auf dem Tisch, daneben liegt ein beschriebenes Notizbuch.

Über­setzungen

In diesem Bereich können Sie von der Landes­koordinations­stelle angefertigte Über­setzungen zu verschiedenen Themengebieten her­unter­laden und komplett oder auch nur teilweise übernehmen. Neben den unten aufgeführten Themen bieten wir Über­setzungen in vielen weiteren Bereichen an: von Abschlussdokumenten über Forschung und Studierenden­verwaltung bis Webauftritt ist alles dabei.

Bitte lesen Sie die Hinweise zu den Textarten und zur Verwendung der Texte weiter unten auf der Seite, bevor Sie etwas her­unter­laden.

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Sie möchten eine Über­setzung in Auftrag geben? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 621 181-3499.

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Landes­hochschul­gesetz
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LBV-Dokumente

Hinweise

  • Verwendung

    Sie müssen Textstellen, die Sie aus einer Über­setzung aus dem Portal übernommen haben, nicht in Ihrem Text kennzeichnen. LBV-Dokumente dürfen nicht bearbeitet und nur in der PDF-Form für Informations­zwecke verwendet werden.

  • Textarten

    Hochschul­übergreifende Texte
    Dar­unter fallen Formulare und Merkblätter von übergreifenden Stellen (LBV, ZENDAS), die an allen Hochschulen gleich aussehen. Sie müssen von den Hochschulen nicht mehr angepasst werden. Die deutschen Dokumente müssen über die jeweiligen Institutionen beschafft werden.

    Hochschul­spezifische Texte
    Dazu zählen Formulare, Erklärungen, Merkblätter, Bescheide, Informations­blätter und Anträge von einer bestimmten Hochschule, von denen es an anderen Hochschulen Pendants gibt. Diese Dokumente sind bei der Erstellung von eigenen Über­setzungen sehr hilfreich, da sich die Dokumente in Bezug auf Aufbau, Stil und Inhalt stark ähneln.

    Informations­texte
    Dar­unter fallen Texte zu Themen, die landes­weit relevant sind (zum Beispiel zu Studien­gebühren oder Studien­finanzierung). Sie können komplett oder auch nur teilweise für Informations­blätter, Broschüren oder auch Webseiten verwendet werden.

  • Dateibenennung

    Im Dateinamen finden Sie die folgenden Hinweise:

    • Evtl. die Nummer des Dokuments (beispielsweise bei LBV-Dokumenten)
    • Titel des deutschen Dokuments oder ein Schlagwort, falls der Titel zu lang ist
    • Evtl. Angaben zur Gültigkeit (zum Beispiel das Erstellungs­datum von LBV-Dokumenten)
    • Sprach­code: de = deutsch; en_ae = amerikanisches Englisch; en_be = britisches Englisch

Die Landes­koordinations­stelle ist eine gemeinsame Einrichtung der staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg
in Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.