5 Rollstühle

Mobil im Notfall: Rollstühle zur kurzfristigen Ausleihe auf dem Campus

Die Schwerbehindertenvertretung hat Rollstühle angeschafft, die ab sofort in Notfällen kurzfristig ausgeliehen werden können. Sie stehen in folgenden Bereichen zur Verfügung: 

  • Bibliotheks­bereichA5
  • Schloss Ehrenhof
  • Schloss Schneckenhof
  • L1, 1 Raum 017

Die Rollstühle sind dafür gedacht, um im Notfall verletzte oder kurzzeitig mobilitätseingeschränkte Personen auf dem Campus zutrans­portieren -- beispielsweise zur*m Betriebs­ärzt*in. 

  • Wichtige Hinweise: Die Rollstühle sind nur für den kurzfristigen Gebrauch gedacht. Ein längerfristiger Verleih ist nicht möglich.
  • Nach Gebrauch muss der Rollstuhl zeitnah nach der Verwendung wieder am Ausleihort zurückgegeben werden. 

Wer kann einen Rollstuhl ausleihen?

Jede Person kann einen Rollstuhl ausleihen, wenn akuter Bedarf erkennbar und nachvollziehbar ist. – unabhängig davon, ob sie Mitglied der Universität ist. Voraussetzung ist, dass der Rollstuhl für den Einsatz auf dem Campus benötigt wird.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schwerbehindertenvertretung .