Forschungs­gebiete

Das Institut stellt die institutionellen Rahmenbedingungen für gemeinsame, fächer­übergreifende Forschungs­projekte der daran beteiligten Fakultäts­mitglieder zur Verfügung. Hauptaufgabe des Institutes ist dabei deren Koordination und Betreuung.

Auf folgende Forschungs­gebiete legen das Institut sowie die an ihr beteiligten Lehr­stühle ihre Schwerpunkte:

  • Unter­nehmens­nachfolge und Unter­nehmens­teuerung
  • Unter­nehmens­schutz gegen rechts­widrige Eingriffe
  • Haftung der Unter­nehmens­leitung für Erklärungen gegenüber dem Kapital­markt
  • Europäisierung des Gesellschafts­rechts: „Über­seering“, „Inspire Art“ und die Folgen
  • Europäisierung des Wettbewerbsrechts
  • Moderne Finanzierungs­instrumente für den Mittelstand zur Bewältigung der Unter­kapitalisierungs­problematik – ökonomische und juristische Analyse (in Kooperation mit der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre), Verwertung von Schutz­rechten durch Unter­nehmen
  • Arbeits­recht „light“ – Impuls für Existenzgründer und kleine mittelständische Unter­nehmen? Unter­nehmens­sanierung durch Insolvenz

Thematische Schwerpunkte

Das Unter­nehmens­recht entwickelt sich von einer eher politisch-programmatischen Formel hin zu einer systematisch zu ordnenden Rechts­materie, die intensive Abstimmung der beteiligten Disziplinen erfordert. Dazu gehören in erster Linie das Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschafts­recht, aber auch das Erbrecht sowie das Steuerrecht und Wirtschafts­strafrecht. Das Unter­nehmens­recht stellt das Unter­nehmen als sozialen Verband und seine zahlreichen Rechts­beziehungen zu den durch Kapitalbeiträge oder personale Leistungen kooperierenden Rechts­subjekten ins Zentrum seiner Betrachtung. Es berücksichtigt hierbei die vielfältigen, immer unüberschaubarer werdenden Rechts­materien europäischer und nationaler Provenienz, die auf diese Beziehungen Einfluss nehmen und einen Beitrag zu ihrer systematischen Ordnung leisten.

Handels- und Gesellschafts­recht, Wirtschafts- und Arbeits­recht sind Schwerpunkte nicht nur der Forschungs-, sondern auch der Ausbildungs­tätigkeit der Fakultät für Rechts­wissenschaft. Im Zuge der Schärfung des Fakutätsprofils soll ihre Bedeutung weiter verstärkt und entschlossen ausgebaut werden. Das Institut will interessierten Studierenden eine Möglichkeit bieten, sich während ihrer Ausbildung einen Einblick in wirtschafts­rechtliche Fragestellungen zu verschaffen, insbesondere durch Vorlesungs-, Seminar- und Vortrags­veranstaltungen im Rahmen der Schwerpunkt­bereiche aber auch durch Unter­stützung verschiedener Master­programme, insbesondere des wirtschafts­rechtlich ausgerichteten Studien­gangs „Master of Busines Law and Taxation“. Dabei wird verstärkt Wert auf eine enge Verzahnung zwischen der Wissenschaft und der juristischen Praxis gelegt. Nicht zuletzt will das Institut denn auch den wissenschaft­lich interessierten Praktikern eine Plattform des Erfahrungs- und Gedankenaustausches bieten.

Auch soll die gebotene Verzahnung des zivilen und öffentlichen Wirtschafts­rechts ermöglicht werden. Das Institut dient somit der Koordination und organisatorischen Zusammenführung von Lehr- und Forschungs­aktivitäten in diesen Rechts­gebieten, die nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts zunehmend nach fächer­übergreifender Kompetenz verlangen. Als Beispiel sei nur die grenzüberschreitende Über­nahme und Umstrukturierung (Verschmelzung, Sitzverlegung) bestehender Unter­nehmen genannt, aber auch die Gründung neuer Unter­nehmen, insbesondere in vereinheitlichten Rechts­formen europäischer Provenienz (insbes. „Societas Europaea“).

Das Institut für Unter­nehmens­recht führt nicht nur die genannten Rechts­gebiete systematisierend zusammen, seine Aufgabe ist es auch, das Unter­nehmens­recht aus Sicht des Unter­nehmens, also als Verhaltens- und Planungrahmen, zu erforschen. Dabei geht es insbesondere um mehr Verlässlichkeit und Rechts­sicherheit. Mit diesem Ansatz ist das Institut für Unter­nehmens­recht aus wissenschaft­licher Sicht zentraler Ansprech­partner der Unter­nehmen und soll Anregungen aus der Praxis durch intensiven Kontakt mit Unter­nehmen besonders des Rhein-Neckar-Raumes erfahren.