Die Promovierendenkonvente sind gemäß § 38 Absatz 7 Landeshochschulgesetz das universitätsinterne Vertretungsgremium aller Doktorandinnen und Doktoranden. Die Grundordnung der Universität Mannheim verortet diese Konvente auf Fakultätsebene. Sobald du als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurdest, bist du Mitglied des fakultätseigenen Konvents und kannst dich aktiv einbringen. Jedem Konvent steht ein Vorstand vor, der aus den Reihen gewählt wird.
Wir sind die Sprecher*innenversammlung der Promovierendenkonvente der Universität Mannheim. Die Konvente sind die Versammlungen der Promovierenden auf Fakultätsebene, deren Sprecher*innen die Interessen der Promovierenden gegenüber der Universität vertreten. Die Sprecher*innen treffen sich mindestens monatlich auch fakultätsübergreifend zum Austausch. Sie wählen aus ihrer Mitte zwei Sprecher*innen und eine*n Finanzbeauftragte*n, die gemeinsam den Vorstand bilden.
Unsere Aufgaben sind vielfältig und umfassen u.a. die folgenden Aspekte:
Über die Mitwirkung an universitätsinternen Prozessen hinaus stellen die Konvente ein wichtiges Instrument zur Selbstorganisation, zum Austausch der Promovierenden untereinander sowie zur hochschulübergreifenden Vernetzung innerhalb Baden-Württembergs dar. Die Beteiligung der Promovierenden innerhalb der Konvente ist durch die regelmäßigen Sitzungen und die Möglichkeit der Mitarbeit im Vorstand, der sogenannten SprecherInnenversammlung, gewährleistet. Die SprecherInnenversammlung versteht sich auch als politische Vertretung aller Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Mannheim und positioniert sich daher auch zu politischen Themen.