Ab dem 01.04.2018 müssen gemäß § 38 Absatz 5 Landeshochschulgesetz (LHG) alle Promovierenden, die als Doktorand*in angenommen werden, sich als Promotionsstudierende immatrikulieren. Diese so genannte Pflichtimmatrikulation begründet gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Universität und die Zugehörigkeit zur Statusgruppe „Promovierende“. Man kann sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen, falls man mit 50% Arbeitszeit oder mehr an der Universität Mannheim angestellt ist. Wer sich als Promovierende*r nicht immatrikuliert, gehört der Statusgruppe des akademischen Mittelbaus an. Promovierende, die immatrikuliert und gleichzeitig mit 50% Arbeitszeit oder mehr an der Universität Mannheim angestellt sind, können wählen, welcher Statusgruppe sie zugehören möchten.
Vorteile von Studierenden außerhalb der Universität, z. B.:
Zugang zu den Angeboten für Studierende des AStA, z. B.:
Gleiche Rechte wie Studierende innerhalb der Universität, z. B.:
Mit den Semesterbeiträgen von Promovierenden finanzieren die Promovierendenkonvente Veranstaltungen für Promovierende, z. B.:
Wenn Ihr Ideen oder Themen habt, die Promovierende betreffen, Events für Promovierende mitorganisieren wollt, oder Euch in einem universitären Gremium engagieren möchtet, schreibt uns oder dem jeweiligen Sprecher*innen-Team Eurer Fakultät. Alternativ könnt ihr auch zu unseren monatlichen Treffen am letzten Dienstag des Monats kommen.