Promovieren an der Uni Mannheim

Die Status­gruppe der Promovierenden

Ab dem 01.04.2018 müssen gemäß § 38 Absatz 5 Landes­hochschul­gesetz (LHG) alle Promovierenden, die als Doktorand*in angenommen werden, sich als Promotions­studierende immatrikulieren. Diese so genannte Pflichtimmatrikulation begründet gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Universität und die Zugehörigkeit zur Status­gruppe „Promovierende“. Man kann sich von der Immatrikulations­pflicht befreien lassen, falls man mit 50% Arbeits­zeit oder mehr an der Universität Mannheim angestellt ist. Wer sich als Promovierende*r nicht immatrikuliert, gehört der Status­gruppe des akademischen Mittelbaus an. Promovierende, die immatrikuliert und gleichzeitig mit 50% Arbeits­zeit oder mehr an der Universität Mannheim angestellt sind, können wählen, welcher Status­gruppe sie zugehören möchten.

Vorteile der Immatrikulation

Vorteile von Studierenden außerhalb der Universität, z. B.:

  • Vorteile bei manchen Versicherungen

Zugang zu den Angeboten für Studierende des AStA, z. B.:

  • Vergünstigter Zutritt zu Museen, Theater, etc.
  • Kostenlose Rechts- und Sozial­beratung
  • Fahrradwerkstatt des AStA

Gleiche Rechte wie Studierende innerhalb der Universität, z. B.:

  • Bezug des JugendticketBW (für Studierende unter 27 Jahren)
  • Nutzung der Wochenend-/Abendregelung der RNV
  • Vergünstigte Preise in der Mensa

Mit den Semesterbeiträgen von Promovierenden finanz­ieren die Promovierendenkonvente Veranstaltungen für Promovierende, z. B.:

  • Kulturticket des AStA
  • Winter/Summer School von Promovierenden für Promovierende
  • Semester Opening Party
  • Vorträge rund ums Thema Promotion

Interesse an Hochschul­politik?

Wenn Ihr Ideen oder Themen habt, die Promovierende betreffen, Events für Promovierende mitorganisieren wollt, oder Euch in einem universitären Gremium engagieren möchtet, schreibt uns oder dem jeweiligen Sprecher*innen-Team Eurer Fakultät. Alternativ könnt ihr auch zu unseren monatlichen Treffen am letzten Dienstag des Monats kommen.