Seit Anfang 2010 besteht an der Universität Mannheim das Institut für Transport- und Verkehrsrecht. Es ist aus dem 1996 gegründeten Institut für Binnenschifffahrtsrecht und dem Lehrstuhl für Europäisches Transport- und Verkehrsrecht hervorgegangen.
Das Institut für Transport- und Verkehrsrecht versteht sich als Ansprechpartner in sämtlichen transport- und logistikrechtlichen Fragen. Der Standort Mannheim bedingt zwar einen besonderen Fokus auch und gerade auf das Binnenschifffahrtsrecht, das Institut verfolgt aber bewusst einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz. Die transportrechtlichen Forschungsaktivitätenerstrecken sich auf die Rechtsprobleme in komplexen Logistiknetzwerken, den Bereich des Transportversicherungsrechts und haben durchgehend einen starken internationalen Bezug.
Darüber hinaus ist das Institut immer wieder Ansprechpartner für die Politik, die in Form von Stellungnahmen zu zukünften Entwicklungen und aktuellen Gesetzgebungsvorhaben beratend unterstützt wird.
1970 regte erstmals der damalige Amtsgerichtsdirektor und spätere Landgerichtspräsident Dr. Ludwig Specht die Gründung eines Instituts für Binnenschifffahrts- und Flußrecht der Universität Mannheim an. Die Fakultät für Rechtswissenschaft griff diesen Vorschlag auf und stellte im Jahre 1971 einen entsprechenden Antrag. Aufgrund der finanziellen Lage des Landes konnte musste die Errichtung des Institut jedoch zunächst pausieren.
Die Fakultät ließ sich dennoch nicht entmutigen. Auch wurde aus Kreisen des Binnenschifffahrtsrechts der Wunsch zur Institutionalisierung der Forschung in diesem Rechtsgebiet immer wieder vorgetragen. So entstand im Zusammenwirken von Mitgliedern der Fakultät und Vertretern der Praxis des Binnenschifffahrtsrechts und des Binnenschifffahrtsgewerbes – allen voran den Herren Dr. Specht, Helmut Kühnle und Dr. Pabst – die Idee, aktuelle Probleme des Binnenschifffahrtsrechts auf Tagungen zu behandeln. Die erste Tagung fand am 11./12. Juni 1975 im Rosengarten in Mannheim statt. An ihr beteiligten sich die Mannheimer Rechtsprofessoren Bartlsperger, Krause, Lorenz und Wiese als Referenten. Die Resonanz war beachtlich. Rund 200 Teilnehmer aus dem In- und Ausland erschienen. Der große Erfolg dieser ersten Tagung ermutigte zur Fortsetzung. Inzwischen sind die im dreijährigen Turnus durchgeführten Tagungen eine feste Institution geworden. Am 18. Oktober 2018 fand bereits die 15. Mannheimer Tagung für Binnenschifffahrtsrecht statt.
Die wissenschaftliche Erforschung des Binnenschifffahrtsrechts wurde weiter von Professor Dr. Günther Wiese forciert, der im Jahr 1992 die Schriftenreihe „Mannheimer Beiträge zum Binnenschifffahrtsrecht“ begründete. Ab 1998 wurde diese von Professor Dr. Eibe Riedel fortgeführt. Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet des Binnenschifffahrtsrechts konnte zudem eine Fachbibliothek aufgebaut werden. Heute umfaßt die Bibliothek ca. 3500 – 4000 Bände.
Einen erneuten Zuspruch erhielt das Binnenschiffahrtsrecht durch die Gründung der Gesellschaft zur Förderung des Binnenschiffahrtsrechts an der Universität Mannheim e.V. (GBM) im Jahre 1993. Sie beruhte auf der Initiative der am Binnenschifffahrtsrecht besonders interessierten Mannheimer Bürger und des damaligen Geschäftsführers des Vereins für europäische Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e.V., Dr. Pabst.
Im Jahr 1996 trug der jahrelange Einsatz der Fakultät und der Mitstreiter aus Justiz, Verbänden und Anwaltschaft schließlich Früchte: Am 24. Oktober 1996 wurde mit einem Festakt im Rittersaal des Kurfürstlichen Schlosses zu Mannheim das Institut für Binnenschifffahrtsrecht an der Universität Mannheim gegründet.
Zum 1. Januar 2010 ist das Institut für Transport- und Verkehrsrecht aus der Forschungsstelle für Europäisches Transport- und Verkehrsrecht und dem Institut für Binnenschifffahrtsrecht entstanden. Die Tätigkeiten im Bereich der Binnenschifffahrt werden nun in dessen Abteilung Binnenschifffahrtsrecht fortgeführt.
Angegliedert an das Institut für Transport- und Verkehrsrecht war seit Beginn eine Juniorprofessur für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht, welche großzügig von der Wilhelm-Müller-Stiftung unterstützt wurde. Die Juniorprofessur zeichnete sich für die Forschung transport- und logistikrechtlicher Fragen verantwortlich, insbesondere aber auch die Fortführung der wissenschaftlichen Erforschung des Binnenschifffahrtsrechts. Im Jahr 2020 konnte erfolgreich ein Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht eingerichtet werden. Seit Dezember 2020 wird dieser von Professor Dr. Andreas Maurer bekleidet, welcher zuvor seit 2014 die Juniorprofessur innehatte.