Verwendung des Logos

Verwendung des Logos durch Beschäftigte der Universität
Die Verwendung von Logo und Siegel sind der Universität Mannheim vorbehalten. Sie dürfen daher nur in klar definierten Anwendungs­feldern eingesetzt werden.

Im dienstlichen Schriftverkehr wird das Logo verwendet. Dies gilt nicht für persönliche Schreiben, auch nicht, wenn sie im Umfeld der Universität entstehen.

Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellte Poster, Flyer und Präsentationen, für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Universität Mannheim repräsentiert und/oder Forschungs­ergebnisse präsentiert werden, sollen im Corporate Design gehalten sein.

Für Publikationen, die im dienstlichen Rahmen und Auftrag erstellt und/oder herausgegeben werden, soll das Logo genutzt werden.

Diese Regelung zur Logonutzung gilt

  • für die nicht-akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,der Fakultäten, der zentralen und sonstigen Einrichtungen sowie
  • für alle Mitglieder der Hochschule im Sinne des § 44 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 1 bis 4 LHG, d.h. Hochschul­lehr­erinnen und Hochschul­lehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und Dozierende), akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Seniorprofessorinnen und Seniorprofessoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren sowie Lehr­beauftragte.

Verwendung des Logos durch Promovierende der Universität
Das Logo kann auf Präsentationen, die zum Beispiel auf Konferenzen und Fach­tagungen zum Einsatz kommen, genutzt werden.

Die Verwendung des Universitäts­logos auf Dissertationen ist zulässig.

Verwendung des Logos durch Studierende der Universität
Die Verwendung des Universitäts­logos durch Studierende ist nicht gestattet, auch nicht auf Abschlussarbeiten. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die Studentin oder der Student die Universität nach außen repräsentiert. Hierfür muss die Zustimmung der Abteilungen Kommunikation und Marketing eingeholt werden.

Verwendung des Logos durch Kooperations­partner
Für die Nutzung des Universitäts­logos durch externe Gruppen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Das Logo darf nur von der Service und Marketing GmbH für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Nutzung des Logos kann in Einzelfällen gestattet werden, zum Beispiel wenn eine offizielle Forschungs­kooperation mit einem externen Partner besteht, die vertraglich festgehalten ist. Innerhalb des Kooperations­vertrages ist einzufügen, dass sich die Universität Mannheim das Recht vorbehält, eine solche erteilte Nutzungs­erlaubnis jederzeit zu widerrufen.

Verwendung mehrerer Logos
In Ausnahmefällen ist es möglich, das Universitäts­logo mit Logos externer Partner zu kombinieren. Sie können ergänzend zum Universitäts­logo oben rechts auf Print- und  Digitalmedien platz­iert werden. Logos von externen Partnern können zum Beispiel auf Ausstellungs­ankündigungen eingesetzt werden, wenn die Platz­ierung des Universitäts­logos davon unberührt bleibt.

Logos der zentralen Einrichtungen UB, Universitäts-IT und IfS können ergänzend zum Universitäts­logo oben rechts auf Print- und Digitalmedien platz­iert werden oder alleine stehen. Wenn sie alleine stehen, stehen sie oben links anstelle des Universitäts­logos.

Kontakt

Mirko Müller

Mirko Müller

Brand Manager mit Schwerpunkt Corporate Design
Universität Mannheim
Rektorat, Abteilung Marketing
Schloss Ostfügel
68161 Mannheim