Verwendung des Logos
Verwendung des Logos durch Beschäftigte der Universität
Die Verwendung von Logo und Siegel sind der Universität Mannheim vorbehalten. Sie dürfen daher nur in klar definierten Anwendungsfeldern eingesetzt werden.
Im dienstlichen Schriftverkehr wird das Logo verwendet. Dies gilt nicht für persönliche Schreiben, auch nicht, wenn sie im Umfeld der Universität entstehen.
Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellte Poster, Flyer und Präsentationen, für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen der*die Mitarbeiter*in die Universität Mannheim repräsentiert und/
Für Publikationen, die im dienstlichen Rahmen und Auftrag erstellt und/
Diese Regelung zur Logonutzung gilt
- für die nicht-akademischen Mitarbeitenden der Verwaltung,der Fakultäten, der zentralen und sonstigen Einrichtungen sowie
- für alle Mitglieder der Hochschule im Sinne des § 44 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 1 bis 4 LHG, d.h. Hochschullehrer*innen (Professor*innen, Juniorprofessor*innen und Dozierende), akademische Mitarbeitende, Privatdozent*innen, Seniorprofessor*innen, Gastprofessor*innen sowie Lehrbeauftragte.
Verwendung des Logos durch Promovierende der Universität
Das Logo kann auf Präsentationen, die zum Beispiel auf Konferenzen und Fachtagungen zum Einsatz kommen, genutzt werden.
Die Verwendung des Universitätslogos auf Dissertationen ist zulässig.
Verwendung des Logos durch Studierende der Universität
Die Verwendung des Universitätslogos durch Studierende ist nicht gestattet, auch nicht auf Abschlussarbeiten. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die Studentin oder der Student die Universität nach außen repräsentiert. Hierfür muss die Zustimmung der Abteilungen Kommunikation und Marketing eingeholt werden.
Verwendung des Logos durch Kooperationspartner
Für die Nutzung des Universitätslogos durch externe Gruppen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Das Logo darf nur von der Service und Marketing GmbH für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Nutzung des Logos kann in Einzelfällen gestattet werden, zum Beispiel wenn eine offizielle Forschungskooperation mit einem externen Partner besteht, die vertraglich festgehalten ist. Innerhalb des Kooperationsvertrages ist einzufügen, dass sich die Universität Mannheim das Recht vorbehält, eine solche erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen.
Verwendung mehrerer Logos
In Ausnahmefällen ist es möglich, das Universitätslogo mit Logos externer Partner zu kombinieren. Sie können ergänzend zum Universitätslogo oben rechts auf Print- und Digitalmedien platziert werden. Logos von externen Partner*innen können zum Beispiel auf Ausstellungsankündigungen eingesetzt werden, wenn die Platzierung des Universitätslogos davon unberührt bleibt.
Logos der zentralen Einrichtungen UB, Universitäts-IT und IfS können ergänzend zum Universitätslogo oben rechts auf Print- und Digitalmedien platziert werden oder alleine stehen. Wenn sie alleine stehen, stehen sie oben links anstelle des Universitätslogos.