Frau meldet Sicherheitsvorfall über Telefon

Was ist ein Sicherheitsvorfall?

Ein Sicherheitsvorfall ist ein negatives Ereignis, das die Informations­sicherheit (also Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und/oder Integrität) von Daten, Informationen, Geschäftsprozessen, IT-Services, IT-Systemen, IT-Anwendungen und der Universitäts­infrastruktur beeinträchtigt.

Sicherheitsvorfall per Formular melden

Bei Fragen wenden Sie sich an infosicherheit@uni-mannheim.de oder an den IT Support +49 621 181-2000

Einige Beispiele für Sicherheitsvorfälle

Sicherheitsvorfälle können viele verschiedene Formen annehmen und es ist unmöglich alle möglichen Vorfälle aufzulisten. Falls eines dieser Beispiele eintritt melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns.

Verlust oder Diebstahl von Geräten (z.B. Laptops), Datenträgern (z.B. USB-Sticks) und Dokumenten oder (versehentliche) Weitergabe vertraulicher Informatonen

Fund von Schad­programmen auf Ihrem Gerät, unübliches Verhalten Ihres Geräts oder ihr Gerät funktioniert nicht mehr

 

Erpressung oder Nötigung vertrauliche Informationen offenzulegen oder Regeln zu missachten, Erfragen von Informationen durch Fremde (persönlich, per Telefon oder E-Mail) oder suspekte Personen, die sich in geschützten Bereichen aufhalten

Entdecken von Geräten und Gegenständen die plötzlich und unangekündigt in Ihren Räumlichkeiten sind (andere Computer, USB-Geräte, Kabel, Boxen...)

Erfolgreicher Angriff durch bösartige E-Mail: Links wurden angeklickt, Dateien wurden geöffnet, Informationen wurden mitgeteilt

Bei jedem Beispiel wurde mindestens ein Schutz­iel der drei Schutz­ziele der Informationss­icherheit verletzt:

  • z.B. bei der Vertraulichkeit personenbezogener Daten, Forschungs­daten oder Universitäts-/Firmendaten
  • z.B. wenn Daten/Informationen unrechtmäßig manipuliert wurden (Integrität)
  • z.B. wenn Systeme/Anwendungen/Infrastruktur  gelöscht, zerstört, oder eingeschränkt wurden (Verfügbarkeit)

Die drei Schutz­ziele der Informations­sicherheit

Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sind die zentralen Schutz­ziele der Informations­sicherheit. Diese gilt es zu schützen, um Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Gelingt dies nicht und mindestens eines der Schutz­ziele wurde verletzt, handelt es sich in der Regel um einen Sicherheitsvorfall.

Wir verwenden die Schutz­zieldefinitionen des Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik.

Vertraulichkeit

„Vertraulichkeit ist der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen. Vertrauliche Daten und Informationen dürfen ausschließlich Befugten in der zulässigen Weise zugänglich sein.“

Verfügbarkeit

„Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.“

Integrität

„Integrität bezeichnet die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktions­weise von Systemen. […] Der Verlust der Integrität von Informationen kann daher bedeuten, dass diese unerlaubt verändert, Angaben zum Autor verfälscht oder Zeitangaben zur Erstellung manipuliert wurden.“