Seit 2016 findet jährlich der Mannheimer Transportrechtstag statt und richtet sich an alle Personen der Transportwirtschaft sowie des Transportrechts. Referenten aus Praxis und Wissenschaft sprechen über aktuelle Entwicklungen im Transportrecht und rechtliche Fragen der Transportwirtschaft.
Die Tagung schließt 5 Arbeitsstunden zur Fortbildung für Fachanwälte für Transport-, Speditions- und Verkehrsrecht ein, über die ein Nachweis gem. § 15 FAO ausgestellt wird. Die Anerkennung der Arbeitsstunden erfolgt durch die jeweilige Anwaltskammer.
Nachdem unser letzter Transportrechtstag nicht wie geplant stattfinden konnte, freue ich mich umso mehr, Sie zum diesjährigen 6. Transportrechtstag am 20. Juni 2023 an der Universität Mannheim einzuladen. Er bietet uns die Möglichkeit zur virtuellen und (hoffentlich) auch analogen Zusammenkunft, um dieses Jahr wieder über aktuelle Themen des Transportrechts zu diskutieren:
Am Vormittag befassen wir uns mit dem rechtlichen Rahmen der Kabotage, die seit Jahren im Spannungsverhältnis zwischen Protektionismus und Globalisierung steht. Der europarechtliche Schutz nationaler Unternehmen vor der ausländischen Billigkonkurrenz ist Gegenstand aktueller politischer Kontroversen und soll im Lichte der Kabotagefreiheit kritisch hinterfragt werden.
Im Anschluss sprechen wir über die elektronische Transportversicherungspolice, die dieses Jahr erstmalig Einzug in das Handelsgesetzbuch gehalten hat. Mit der der Vorschrift des § 365a HGB gilt es ein weiteres Mal, die neuen Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen.
Schließlich wollen wir uns mit der Risikoabsicherung im Transportwesen befassen, die in dinglicher und vertraglicher Hinsicht zur wirtschaftlichen Schadensverlagerung führt und alle Akteure im Transportwesen betrifft.
Wir sind gespannt auf die vielseitigen Beiträge unserer Referenten aus Praxis und Wissenschaft und anregende Anschlussdiskussionen mit Ihnen.
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