Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses (ZPA)

Sie benötigen eine Anerkennung von Prüfungs­leistungen, möchten Verfahrensfehler rügen oder benötigen eine Fristverlängerung? Hierfür sind Sie bei der ZPA an der richtigen Stelle. Auf dieser Seite finden Sie Anträge, Formulare und Informationen zu verschiedenen Ansprechpersonen.

Wir sind für folgende Studien­gänge zuständig:

  • Bachelor- und Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät (außer Master Intercultural German Studies)
  • Bachelor- und Master­studien­gänge der Fakultät für Sozial­wissenschaften
  • Lehr­amts­studien­gänge (B.Ed., M.Ed., M.Ed. Erweiterungs­fach) der Universität Mannheim
  • Kontaktstudium Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

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Richten Sie alle Anfragen und Anträge bitte an die Geschäfts­stelle.

Bei bereits laufenden Antrags­verfahren sehen Sie bitte von Anfragen zum Zwischenstand ab!


Infos und Ansprechpersonen für:

  • Anerkennung von Leistungen – Auslands­semester

    Nach Ihrem Auslands­aufenthalt besprechen Sie mit Ihrer Auslands­koordination, welche Kurse Sie im Ausland ablegen konnten und welche anerkannt werden können. Die tatsächliche Anerkennung der Leistung erfolgt danach bei der Geschäfts­stelle des ZPA, bei der Sie den Antrag auf Auslands­anerkennung stellen.

    Notenumrechnungs­tabellen 
    Die Notenumrechnungs­tabellen finden Sie auf ILIAS: Melden Sie sich mit Ihrer Kennung auf ILIAS an, suchen Sie den Kurs „Umrechnungs­tabellen für das Auslands­studium“ (vom Prüfungs­ausschuss BWL bereitgestellt) und treten Sie diesem bei.


    Checkliste für Ihren Antrag auf Auslands­anrechnung

    Antrag vollständig ausfüllen und unter­schreiben
    • Leserlich ausfüllen, Anschrift und Datum angeben. Unter­schreiben Sie den Antrag persönlich.
    • Kurse, die Sie nicht anerkannt haben wollen, streichen Sie auf dem Antragsformular durch.
    • Ohne Unter­schrift der zuständigen Fach­vertretung/Auslands­koordination kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
    • Formulare:
      • Philosophische Fakultät: Unten finden Sie das Anerkennungs­formular für die Philosophische Fakultät.
      • Fakultät für Sozial­wissenschaften: Das Learning Agreement der Fakultät für Sozial­wissenschaften erhalten Sie von Ihrer Auslands­koordination. Das Antragsformular für die Fakultät für Sozial­wissenschaften finden Sie unten.
    Trans­cript of Records der Gasthochschule
    • Sie benötigen ein Trans­cript of Records im Original (d. h. mit Unter­schrift und Stempel der ausstellenden Institution) oder mit elektronischer Verifikation oder über das Akademische Auslands­amt weitergeleitet.
    Bestätigung Abgabe Auslands­bericht / Freemover-Status
    Abgabe beim ZPA

    Bevorzugt per E-Mail (als Scan/Foto) an unten genannte Kontaktperson (nur über Ihre offizielle Uni-E-Mail)

    Sendung mit der Post:
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    Postfach
    68131 Mannheim

    Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim

    Studentische Hilfskräfte ZPA

    Nicola Eske und Marija Stojanovic
    Anerkennungen Leistungen aus dem Auslands­semester
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 312
    68161 Mannheim
  • Anerkennung von Leistungen – Hochschul­wechsel und Quereinstieg

    Um sich Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium oder außerhochschul­ische Leistungen anerkennen bzw. anrechnen zu lassen, müssen Sie nach der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung stellen. Anerkennungen erfolgen ausschließlich auf Ihren Antrag hin.

    • Studien­gangs-/Hochschul­wechsel: Das gemeinsame Antragsformular für die Bachelor- und Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial­wissenschaften finden Sie unter Antragsformulare für Anerkennungen.
    • B.Sc. Psychologie: Es kann ausschließlich die Anerkennung bisheriger Leistungen beantragt werden, welche an einer Universität oder einer Universität gleich­gestellten Hochschule erbracht wurden.
      In mehreren deutschen Bundes­ländern werden Bachelor-Studien­abschlüsse beim Über­gang in einen Psychotherapie-Master und bei der Zulassung zur Approbations­prüfung Psychotherapie von den Universitäten und Landes­prüfungs­ämtern nur dann anerkannt, wenn alle Leistungen des Bachelor­abschlusses an einer Universität oder an einer Universität gleich­gestellten Hochschule erworben wurden (gemäß PsychThApprO sind die berufsrechtlich anerkannten Psychotherapie-Studien­gänge Universitäten oder Universitäten gleich­gestellten Hochschulen vorbehalten). Um die Anschluss­fähigkeit des an der Universität Mannheim zu erwerbenden Bachelor­abschlusses in Psychologie zu gewährleisten, können demnach nur Leistungen anerkannt werden, welche an einer Universität oder an einer Universität gleich­gestellten Hochschule erworben wurden.
    • Double Degree M.A. Political Science (Bocconi University): Das Antragsformular über Anerkennung von Leistungen (request form for recognition of coursework and examinations) [German/English] finden Sie unter Antragsformulare für Anerkennungen.

    Checkliste für Ihren Antrag auf Anerkennung/Anrechnung

    Antrag vollständig ausfüllen und unter­schreiben
    • Füllen Sie alles leserlich aus; persönliche Angaben und Unter­schrift befinden sich auf der letzten Seite (Ihr Antrag kann nur mit Ihrer Unter­schrift bearbeitet werden).
    • Tragen Sie die Titel Ihrer passenden alten Veranstaltungen bitte wie auf Ihrem Trans­cript of Records ausgegeben ein.
    • Woher wissen Sie, welche Veranstaltungen möglicherweise zueinander passen?
      Für eine Anerkennung dürfen die Kompetenzen der Veranstaltungen keine wesentlichen Unter­schiede aufweisen bzw.  bei der Anrechnung von außerhochschul­ischen Leistungen muss eine Gleich­wertigkeit vorliegen (vgl. § 35 LHG). Vergleichen Sie also die Kompetenzbeschreibungen Ihres vorherigen Studien­gangs mit denen Ihres neuen Studien­gangs. Die aktuellen Modulbeschreibungen der Universität Mannheim finden Sie auf den Seiten des zuständigen Dekanats.
    Notwendige Unter­lagen
    • Kompetenzbeschreibungen aus Ihrem bisherigen Studien­gang: Markieren Sie die zu prüfenden Veranstaltungen und notieren Sie im Formular neben den Veranstaltungen die entsprechenden Seitenzahlen der Kompetenzbeschreibungen. Das beschleunigt die Zuordnung und Bearbeitung.
    • Sie benötigen ein aktuelles Trans­cript of Records, auf dem alle anzuerkennenden Veranstaltungen aufgeführt sind. 
    Abgabe beim ZPA

    Bevorzugt per E-Mail (als Scan/Foto) an unten genannte Kontaktperson (nur über Ihre offizielle Uni-E-Mail)

    Sendung mit der Post:
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    Postfach
    68131 Mannheim

    Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim

    Kontaktadresse für Anerkennungen

    Anerkennungen nach Hochschul­wechsel / Quereinstieg
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7
    68161 Mannheim
  • Besondere Studien­situationen und Einzelfälle

    Vorgefertige Antragsformulare stehen nur im Fall von Leistungs­anerkennung und Auslands­anerkennung zur Verfügung.
    Bei Einzelfällen können Sie einen frei formulierten Antrag bei der Geschäfts­stelle stellen:

    • Beratung zur Prüfungs­ordnung und in Einzelfällen (wie bspw. Fristverlängerung, Nachteilsausgleiche)
    • Verlängerung von Prüfungs­fristen
    • Prüfung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
    • Rüge bei Verfahrensfehlern; Ungültigkeit von Prüfungen
    • Schwerwiegende Fälle von Täuschung und Ordnungs­verstößen
    • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens und von Fristüberschreitungen
    • Widerspruchs­verfahren

    Wichtige Informationen zu frei formulierten Anträgen und Nachweisen/Attesten

    Claudia Brendel auf dem Ehrenhof

    Claudia Brendel

    Sachbearbeitung BAKuWi | BA/MA Soziologie/Politik­wissenschaft | BA MKW; alle Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 311
    68161 Mannheim

    Eva-Maria Hartmann

    Sachbearbeitung B.Sc./M.Sc. Psychologie | Lehr­amt | BA Geschichte | BA Germanistik
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 313
    68161 Mannheim
    Sprechstunde:
    bitte wenden Sie sich per E-Mail an mich
    Matthias Schubert

    Matthias Schubert

    Leitung der Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial­wissenschaften | Sachbearbeitung BA Romanische Sprachen, Literaturen und Medien, BA CELLS und Sportstipendiaten
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 317
    68161 Mannheim
    Tel.: +49 621 181-2166
    Fax: +49 621 181-1050
    E-Mail: matthias.schubertuni-mannheim.de
    Sprechstunde:
    nur nach Vereinbarung
  • Anmeldung von Abschlussarbeiten in der Psychologie

  • Bescheinigungen für die laufende Studien­finanzierung

    • Semesteranrechnungs­bescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG
    • KfW-Formblätter und Bescheinigung für den Bildungs­kredit des Bundes­verwaltungs­amts
    • Füllen Sie die Formulare soweit möglich (Kopf, oberen Teil) selbst aus.
    Matthias Schubert

    Matthias Schubert

    Leitung der Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial­wissenschaften | Sachbearbeitung BA Romanische Sprachen, Literaturen und Medien, BA CELLS und Sportstipendiaten
    Universität Mannheim
    Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 317
    68161 Mannheim
    Tel.: +49 621 181-2166
    Fax: +49 621 181-1050
    E-Mail: matthias.schubertuni-mannheim.de
    Sprechstunde:
    nur nach Vereinbarung