Sofortmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus:
Aufgrund der derzeitigen Regelunge zum Homeoffice, ist die Geschäftsstelle des ZPA nur eingeschränkt erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns daher via E-Mail. Bei der Annahme der Post/
Für Anträge nach den Prüfungsordnunge gilt daher: Bitte scannen Sie Ihre Anträge ein oder fotografieren Sie diese ab und senden Sie uns diese über Ihre offizielle Universitäts-E-Mail zu (dies gilt auch falls in den folgenden Erklärungen zu Anträgen noch von „schriftlich“ gesprochen wird, vgl. § 1 der geltenden Corona-Satzung im Prüfungsbereich). Bitte rufen Sie regelmäßig Ihre Universitäts-E-Mail ab. Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Kontakten. Wir bitten um Verständnis für Verzögerungen.
Verfolgen Sie bitte regelmäßig die Informationen und Anordnungen der Universität Mannheim.
Stellen Sie alle Anfragen und Anträge bitte direkt bei der Geschäftsstelle.
Besondere Studiensituationen | Beratung zur Prüfungsordnung Beratung bei Einzelfällen (wie bspw. Fristverlängerung) Genehmigung von Rücktritts- oder Säumnisgründen Verlängerung von Prüfungsfristen Rüge bei Verfahrensfehlern Schwerwiegende Fälle von Täuschen und Ordnungsverstößen Feststellung des endgültigen Nichtbestehens Feststellung von Fristüberschreitungen Ungültigkeit von Prüfungen Widerspruchsverfahren |
Anmeldung von Abschlussarbeiten in der Psychologie | Anmeldung der Bachelorarbeit im B.Sc. Psychologie Anmeldung der Masterarbeit im M.Sc. Psychologie: Kognitive und Klinische Psychologie Anmeldung der Masterarbeit im M.Sc. Psychologie: Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft |
Anerkennung von Leistungen | |
Bescheinigungen | Semesteranrechnungsbescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG KfW-Formblätter Bescheinigung für den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts |
Bei Fragen zu den oben genannten Themen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen!