Richten Sie alle Anfragen und Anträge bitte an die Geschäftsstelle.
Bei bereits laufenden Antragsverfahren sehen Sie bitte von Anfragen zum Zwischenstand ab!
Am 19.08., 22.08., 09.09 sowie 12.09. 2024 bieten wir zwischen 10 -12 Uhr und 14 -16:30 Uhr Sondertermine zum Thema Anerkennung an.
Die Termine finden in Präsenz in L9, 7 Raum 301 (3. Stock) statt.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt besprechen Sie mit Ihrer Auslandskoordination, welche Kurse Sie im Ausland ablegen konnten und welche anerkannt werden können. Die tatsächliche Anerkennung der Leistung erfolgt danach bei der Geschäftsstelle des ZPA, bei der Sie den Antrag auf Auslandsanerkennung stellen.
Notenumrechnungstabellen
Die Notenumrechnungstabellen finden Sie auf ILIAS: Melden Sie sich mit Ihrer Kennung auf ILIAS an, suchen Sie den Kurs „Umrechnungstabellen für das Auslandsstudium“ (vom Prüfungsausschuss BWL bereitgestellt) und treten Sie diesem bei.
Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben |
Formulare:
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Transcript of Records der Gasthochschule | Transcript of Records im Original (d.h. mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Institution) oder mit elektronischer Verifikation oder über das AAA weitergeleitet |
Bestätigung Abgabe Auslandsbericht / Freemover-Status |
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Abgabe beim ZPA | Bevorzugt per E-Mail (als Scan/ Sendung mit der Post: Universität Mannheim Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim |
Um sich Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium oder außerhochschulische Leistungen anerkennen bzw. anrechnen zu lassen, müssen Sie nach der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung stellen. Anerkennungen erfolgen ausschließlich auf Ihren Antrag hin.
Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben |
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Notwendige Unterlagen |
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Abgabe beim ZPA | Bevorzugt per E-Mail (als Scan/ Sendung mit der Post: Universität Mannheim Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim |
Beratung zur Prüfungsordnung und in Einzelfällen (wie bspw. Fristverlängerung, Nachteilsausgleiche)
Verlängerung von Prüfungsfristen
Prüfung von Rücktritts- oder Säumnisgründen
Rüge bei Verfahrensfehlern; Ungültigkeit von Prüfungen
Schwerwiegende Fälle von Täuschung und Ordnungsverstößen
Feststellung des endgültigen Nichtbestehens und von Fristüberschreitungen
Widerspruchsverfahren
Wichtige Informationen zu frei formulierten Anträgen und Nachweisen/
Semesteranrechnungsbescheinigungen für BAföG, Formblatt 5 nach § 48 BAföG
KfW-Formblätter und Bescheinigung für den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts
Füllen Sie die Formulare soweit möglich (Kopf, oberen Teil) selbst aus.
Besucheradresse (bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses
L9, 7 – 3. Obergeschoss
68161 Mannheim