Anträge bei besonderen Studien­situationen



Bei Einzelfällen, wie beispielsweise Fristverlängerungen, können Sie einen frei formulierten Antrag bei der Geschäftsstelle stellen. Grundsätzlich sind Anträge in schriftlicher (oder ggf. elektronischer Form) und unverzüglich zu stellen. Ihr Anliegen, zum Beispiel eine Fristverlängerung, und die Gründe, warum Ihr Antrag genehmigt werden soll, werden von Ihnen selbst frei formuliert. Fertige Antragsformulare gibt es nur in folgenden Fällen: Anerkennung, Auslands­anerkennung, Vorabcheck. 
 

Checkliste für Ihren Antrag

  • Form des Antrags

    Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Personendaten: Name, Vorname, Studien­gang, Matrikelnummer, vollständige Adresse.
    • Unter­schreiben Sie den Antrag und geben Sie das Datum der Unter­schrift an. Ohne Ihre Unter­schrift gilt der Antrag als nicht gestellt.
  • Inhalt

    Formulieren Sie Ihr Anliegen und Ihre Gründe eindeutig und nachvollziehbar. Erläutern Sie Ihren Antragsgegenstand und Ihr Anliegen eindeutig (zum Beispiel Fristverlängerung, Rüge, nachträglicher Rücktritt bei Säumnis) und legen Sie die Gründe und Umstände dar.

  • Nachweise

    Alle notwendigen Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.

    • Belegen Sie alle von Ihnen geltend gemachten Gründe (zum Beispiel Krankheit, Pflege, fehlende Sprach­kenntnisse). Die entsprechenden Nachweise fügen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie dem Antrag bei (zum Beispiel Sterbeurkunden, Bescheinigung Pflegekasse, fach­ärztliche Atteste oder Ähnliches).
    • Bei Krankheit müssen Sie ein qualifiziertes Attest beilegen. Die behandelnden Ärztinnnen oder Ärzte beschreiben die von ihnen festgestellten medizinischen Befundtatsachen (Symptome) und legen dar, inwiefern diese die Leistungs­fähigkeit einschränken. Die Beurteilung der Prüfungs­un­fähigkeit erfolgt auf dieser Grundlange durch den Prüfungs­ausschuss. Wichtig sind dabei auch Angaben zu Dauer und Umfang der Krankheit, sowie das Datum der Feststellung der Krankheit durch den behandelnden Arzt . Das Attest enthält weiterhin den Stempel der Einrichtung/Arztpraxis (BSN). Arbeits­un­fähigkeits­bescheinigungen reichen gemäß der Rechts­prechung nicht aus.
  • Abgabe beim ZPA

    Bevorzugt per E-Mail (als Scan/Foto) an unten genannte Kontaktperson (nur über Ihre offizielle Uni-E-Mail)

    Sendung mit der Post:

    Universität Mannheim
    Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    Postfach
    68131 Mannheim

    Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim

    Abgabe in der Sprechstunde
    Sie können für die Abgabe Ihres Antrags auch einen Termin per E-Mail anfragen. Im Gespräch lassen sich dabei auch Fragen klären und es kann geprüft werden, ob alle relevanten Dokumente vorliegen. Zudem können Kopien von Originalen angefertigt werden, so dass Sie diese direkt wieder mitnehmen können.

Reichen Sie Ihre Anträge unverzüglich ein! 


Unverzüglichkeit
Anträge müssen unverzüglich gestellt werden. Unverzüglichkeit heißt nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“.

Abgabefrist bei Anträgen auf Bearbeitungs­zeitverlängerung bei Abschlussarbeiten
Die bisherige Abgabefrist hat solange rechts­gültigen Bestand, wie nicht ein schriftlicher Bescheid des Prüfungs­ausschusses eine anderweitige Frist benennt. Wer die bisherige Abgabefrist ohne eine Rückmeldung des ZPA nicht einhält, handelt auf eigenes Risiko und kann sich bei einer Ablehnung des Antrags im Nachhinein nicht auf einen rechtzeitig gestellten Antrag berufen.

Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Fristverlängerungen der Orientierungs­phase oder der maximalen Studien­dauer können Sie bei der Geschäftsstelle stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Prüfungs­form und -dauer von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stellen Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Kontakt

Eva-Maria Hartmann

Eva-Maria Hartmann

Sachbearbeitung B.Sc./M.Sc. Psychologie | Lehr­amt
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 313
68161 Mannheim
Sprechstunde:
bitte wenden Sie sich per E-Mail an mich
Claudia Brendel

Claudia Brendel

Sachbearbeitung BAKuWi | BA/MA Soziologie/Politik­wissenschaft | BA Geschichte | BA Germanistik | BA MKW; alle Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 313
68161 Mannheim
Matthias Schubert

Matthias Schubert

Leitung der Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial­wissenschaften | Sachbearbeitung BA Romanische Sprachen, Literaturen und Medien, BA CELLS und Sportstipendiaten
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 317
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-2166
Fax: +49 621 181-–2169
E-Mail: matthias.schubertmail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
nur nach Vereinbarung