Bei Einzelfällen, wie beispielsweise Fristverlängerungen, können Sie einen frei formulierten Antrag bei der Geschäftsstelle stellen. Grundsätzlich sind Anträge in schriftlicher (oder ggf. elektronischer Form) und unverzüglich zu stellen. Ihr Anliegen, zum Beispiel eine Fristverlängerung, und die Gründe, warum Ihr Antrag genehmigt werden soll, werden von Ihnen selbst frei formuliert. Fertige Antragsformulare gibt es nur in folgenden Fällen: Anerkennung, Auslandsanerkennung, Vorabcheck.
Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Formulieren Sie Ihr Anliegen und Ihre Gründe eindeutig und nachvollziehbar. Erläutern Sie Ihren Antragsgegenstand und Ihr Anliegen eindeutig (zum Beispiel Fristverlängerung, Rüge, nachträglicher Rücktritt bei Säumnis) und legen Sie die Gründe und Umstände dar.
Alle notwendigen Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Bevorzugt per E-Mail (als Scan/
Sendung mit der Post:
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses
Postfach
68131 Mannheim
Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim
Abgabe in der Sprechstunde
Sie können für die Abgabe Ihres Antrags auch einen Termin per E-Mail anfragen. Im Gespräch lassen sich dabei auch Fragen klären und es kann geprüft werden, ob alle relevanten Dokumente vorliegen. Zudem können Kopien von Originalen angefertigt werden, so dass Sie diese direkt wieder mitnehmen können.
Reichen Sie Ihre Anträge unverzüglich ein!
Unverzüglichkeit
Anträge müssen unverzüglich gestellt werden. Unverzüglichkeit heißt nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“.
Abgabefrist bei Anträgen auf Bearbeitungszeitverlängerung bei Abschlussarbeiten
Die bisherige Abgabefrist hat solange rechtsgültigen Bestand, wie nicht ein schriftlicher Bescheid des Prüfungsausschusses eine anderweitige Frist benennt. Wer die bisherige Abgabefrist ohne eine Rückmeldung des ZPA nicht einhält, handelt auf eigenes Risiko und kann sich bei einer Ablehnung des Antrags im Nachhinein nicht auf einen rechtzeitig gestellten Antrag berufen.
Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Fristverlängerungen der Orientierungsphase oder der maximalen Studiendauer können Sie bei der Geschäftsstelle stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Prüfungsform und -dauer von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stellen Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.