Anträge bei besonderen Studiensituationen
Bei Einzelfällen, wie beispielsweise Fristverlängerungen, können Sie einen frei formulierten Antrag bei der Geschäftsstelle stellen. Grundsätzlich sind Anträge in schriftlicher (oder ggf. elektronischer Form) und unverzüglich zu stellen. Ihr Anliegen, zum Beispiel eine Fristverlängerung, und die Gründe, warum Ihr Antrag genehmigt werden soll, werden von Ihnen selbst frei formuliert. Fertige Antragsformulare gibt es nur in folgenden Fällen: Anerkennung, Auslandsanerkennung, Vorabcheck.
Checkliste für Ihren Antrag
Form des Antrags
Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Personendaten: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnummer, vollständige Adresse.
- Unterschreiben Sie den Antrag und geben Sie das Datum der Unterschrift an. Ohne Ihre Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt.
Inhalt
Formulieren Sie Ihr Anliegen und Ihre Gründe eindeutig und nachvollziehbar. Erläutern Sie Ihren Antragsgegenstand und Ihr Anliegen eindeutig (zum Beispiel Fristverlängerung, Rüge, nachträglicher Rücktritt bei Säumnis) und legen Sie die Gründe und Umstände dar.
Nachweise
Alle notwendigen Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
- Belegen Sie alle von Ihnen geltend gemachten Gründe (zum Beispiel Krankheit, Pflege, fehlende Sprachkenntnisse). Die entsprechenden Nachweise fügen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie dem Antrag bei (zum Beispiel Sterbeurkunden, Bescheinigung Pflegekasse, fachärztliche Atteste oder Ähnliches).
- Bei Krankheit müssen Sie ein qualifiziertes Attest beilegen. Die behandelnden Ärztinnnen oder Ärzte beschreiben die von ihnen festgestellten medizinischen Befundtatsachen (Symptome) und legen dar, inwiefern diese die Leistungsfähigkeit einschränken. Die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erfolgt auf dieser Grundlange durch den Prüfungsausschuss. Wichtig sind dabei auch Angaben zu Dauer und Umfang der Krankheit, sowie das Datum der Feststellung der Krankheit durch den behandelnden Arzt . Das Attest enthält weiterhin den Stempel der Einrichtung/
Arztpraxis (BSN). Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen gemäß der Rechtsprechung nicht aus.
Abgabe beim ZPA
Bevorzugt per E-Mail (als Scan/
Foto) an unten genannte Kontaktperson (nur über Ihre offizielle Uni-E-Mail) Sendung mit der Post:
Universität Mannheim
Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses
Postfach
68131 MannheimEinwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim
Abgabe in der Sprechstunde
Sie können für die Abgabe Ihres Antrags auch einen Termin per E-Mail anfragen. Im Gespräch lassen sich dabei auch Fragen klären und es kann geprüft werden, ob alle relevanten Dokumente vorliegen. Zudem können Kopien von Originalen angefertigt werden, so dass Sie diese direkt wieder mitnehmen können.
Reichen Sie Ihre Anträge unverzüglich ein!
Unverzüglichkeit
Anträge müssen unverzüglich gestellt werden. Unverzüglichkeit heißt nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“.
Abgabefrist bei Anträgen auf Bearbeitungszeitverlängerung bei Abschlussarbeiten
Die bisherige Abgabefrist hat solange rechtsgültigen Bestand, wie nicht ein schriftlicher Bescheid des Prüfungsausschusses eine anderweitige Frist benennt. Wer die bisherige Abgabefrist ohne eine Rückmeldung des ZPA nicht einhält, handelt auf eigenes Risiko und kann sich bei einer Ablehnung des Antrags im Nachhinein nicht auf einen rechtzeitig gestellten Antrag berufen.
Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Fristverlängerungen der Orientierungsphase oder der maximalen Studiendauer können Sie bei der Geschäftsstelle stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Prüfungsform und -dauer von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stellen Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.