Anträge bei besonderen Studien­situationen

Bei Einzelfällen, wie beispielsweise Fristverlängerungen, können Sie einen frei formulierten Antrag bei der Geschäfts­stelle stellen.
Grundsätzlich sind Anträge in schriftlicher Form (oder ggf. elektronischer Form) und unverzüglich zu stellen. Ihr Anliegen, zum Beispiel eine Fristverlängerung, und die Gründe, warum Ihr Antrag genehmigt werden soll, werden von Ihnen selbst frei formuliert. Vorgefertige Antragsformulare existieren nur in Fällen der Anerkennung und Auslands­anerkennung.
 

Checkliste für Ihren Antrag

  • Form des Antrags

    Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Personendaten: Name, Vorname, Studien­gang, Matrikelnummer, vollständige Adresse.
    • Unter­schreiben Sie den Antrag und geben Sie das Datum der Unter­schrift an. Ohne Ihre Unter­schrift gilt der Antrag als nicht gestellt.
    • Antrag auf Verlängerung maximale Studien­dauer: Bitte reichen Sie einen Studien­verlaufs­plan (bisheriges Studium mit absolvierten Leistungen, realistischer Plan das Studium abzuschließen) gemeinsam mit Ihrem Antrag ein.
  • Inhalt

    Formulieren Sie Ihr Anliegen und Ihre Gründe eindeutig und nachvollziehbar. Erläutern Sie Ihren Antragsgegenstand und Ihr Anliegen eindeutig (zum Beispiel Fristverlängerung, Rüge, nachträglicher Rücktritt bei Säumnis), sachlich, konkret und legen Sie die Gründe und Umstände dar. Ihr frei formuliertes Schreiben sollte so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich sein.

  • Nachweise

    Alle notwendigen Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.

    • Belegen Sie alle von Ihnen geltend gemachten Gründe (zum Beispiel Krankheit, Pflege, fehlende Sprach­kenntnisse). Die entsprechenden Nachweise fügen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie dem Antrag bei (zum Beispiel Sterbeurkunden, Bescheinigung Pflegekasse, fach­ärztliche Atteste oder ähnliches).
    • Bei Krankheit müssen Sie ein qualifiziertes Attest beilegen. Die behandelnden Ärzt*innnen beschreiben die von ihnen festgestellten medizinischen Befundtatsachen (Symptome) und legen dar, inwiefern diese die Leistungs­fähigkeit einschränken. Die Beurteilung der Prüfungs­un­fähigkeit erfolgt auf dieser Grundlange durch den Prüfungs­ausschuss. Wichtig sind dabei auch Angaben zu Dauer und Umfang der Krankheit, sowie das Datum der Feststellung der Krankheit durch den*die behandelnde*n Ärzt*in. Das Attest enthält weiterhin den Stempel der Einrichtung/Arztpraxis (BSN). Arbeits­un­fähigkeits­bescheinigungen reichen gemäß der Rechts­prechung nicht aus.
    • Für Anträge auf Nachteilsausgleich: Besprechen Sie unbedingt mit der Beratung für Studierende in besonderen Lebens­lagen, welche Nachteilsausgleiche grundsätzlich möglich sind und wie Ihnen am besten geholfen werden kann. Unvollständig/fehlerhaft gestellte Anträge mit nicht ausreichenden Nachweisen führen zu längeren Verzögerungen in der Bearbeitung. Bzgl. der Nachweise sind dabei auch Angaben zum Datum der Feststellung der Krankheit durch den*die behandelnde*n Ärzt*in wichtig. Das Attest muss beinhalten, dass es sich um eine chronische/dauerhafte Erkrankung handelt, die Diagnostik und Ergebnisse derselben, welche Maßnahmen deswegen empfehlenswert wären und warum diese (z. B.: “Schreibzeitverlängerung im Umfang von 15% für die Klausur ‘Musterklausur’, weil …") und nicht z. B. eine andere Maßnahme nötig ist. Das Attest enthält weiterhin den Stempel der Einrichtung/Ärzt*innenpraxis(BSN). Arbeits­un­fähigkeits­bescheinigungen reichen gemäß der Rechts­prechung nicht aus.
  • Abgabe beim ZPA

    Bevorzugt per E-Mail (als Scan/Foto) an unten genannte Kontaktpersonen (nur über Ihre offizielle Uni-E-Mail mit Angabe von Matrikelnummer und Studien­gang). Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden!

    1. Sendung mit der Post:
      Universität Mannheim
      Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
      Postfach
      68131 Mannheim
    2. Einwurf in Briefkasten am Eingang von L 9, 7 in 68131 Mannheim
    3. Abgabe in der Sprechstunde
      Sie können für die Abgabe Ihres Antrags auch einen Termin per E-Mail anfragen. Im Gespräch lassen sich dabei auch Fragen klären und es kann geprüft werden, ob alle relevanten Dokumente vorliegen. Zudem können Kopien von Originalen angefertigt werden, so dass Sie diese direkt wieder mitnehmen können.
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Reichen Sie Ihre Anträge unverzüglich ein! 


Unverzüglichkeit
Anträge müssen unverzüglich gestellt werden. Unverzüglichkeit heißt nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“.

Abgabefrist bei Anträgen auf Bearbeitungs­zeitverlängerung bei Abschlussarbeiten
Die bisherige Abgabefrist hat solange rechts­gültigen Bestand, wie nicht ein schriftlicher Bescheid des Prüfungs­ausschusses eine anderweitige Frist benennt. Wer die bisherige Abgabefrist ohne eine Rückmeldung des ZPA nicht einhält, handelt auf eigenes Risiko und kann sich bei einer Ablehnung des Antrags im Nachhinein nicht auf einen rechtzeitig gestellten Antrag berufen.

Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Fristverlängerungen der Orientierungs­phase oder der maximalen Studien­dauer können Sie bei der Geschäfts­stelle stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich bezüglich Prüfungs­form und -dauer von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung stellen Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.


Kontakt

Eva-Maria Hartmann

Sachbearbeitung B.Sc./M.Sc. Psychologie | Lehr­amt | BA Geschichte | BA Germanistik
Universität Mannheim
Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 313
68161 Mannheim
Sprechstunde:
bitte wenden Sie sich per E-Mail an mich
Claudia Brendel auf dem Ehrenhof

Claudia Brendel

Sachbearbeitung BAKuWi | BA/MA Soziologie/Politik­wissenschaft | BA MKW; alle Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät
Universität Mannheim
Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 313
68161 Mannheim
Matthias Schubert

Matthias Schubert

Leitung der Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial­wissenschaften | Sachbearbeitung BA Romanische Sprachen, Literaturen und Medien, BA CELLS und Sportstipendiaten
Universität Mannheim
Geschäfts­stelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
L 9, 7 – Raum 317
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-2166
Fax: +49 621 181-1050
E-Mail: matthias.schubertuni-mannheim.de
Sprechstunde:
nur nach Vereinbarung