Nach der Zusage
Sie haben von der Universität Mannheim eine Zusage für einen Austauschplatz an einer Partneruniversität erhalten?
Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie ins Ausland starten können, steht für Sie als nächstes der Anmeldeprozess an Ihrer Gastuniversität an. Wir unterstützen Sie hierbei. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und den Schnellzugang zum Mobility-Online-Portal.
Anmeldung und Zulassung an der Gastuniversität
Von der Universität Mannheim haben Sie bereits eine Zusage für einen Austauschplatz an einer Partneruniversität erhalten. Damit Sie diesen Austauschplatz auch antreten können, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der Gastuniversität.
Um diese endgültige Zulassung zu erhalten, sind zwei Schritte erforderlich:
- Zuerst werden wir Sie von Seiten der Universität Mannheim offiziell an Ihrer Gastuniversität anmelden bzw. „nominieren“.
- In der Regel müssen Sie dann in einem zweiten Schritt noch einmal einige Unterlagen zusammenstellen und einreichen.
Dieser Bewerbungsprozess für die Zulassung an der Gastuniversität ist nur eine Formsache. Wenn Sie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie die endgültige Zulassung Ihrer Gastuniversität für den Austausch erhalten. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es bei diesem Prozess so schwerwiegende Probleme, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können. Die Universität Mannheim unterstützt Sie im gesamten Bewerbungsprozess. Falls Probleme auftauchen sollten, wenden Sie sich an die Ansprechparter*innen des Akademischen Auslandsamts.
- Wir informieren Sie rechtzeitig per E-Mail über die Anmeldung und den Bewerbungsprozess an Ihrer Gastuniversität.
- Sie sind nicht sicher, ob Sie schon eine E-Mail mit den Informationen erhalten haben? Im Mobility Online-Portal können Sie nachverfolgen, wie der aktuelle Status ist.
- Folgende Unterlagen fordern die Gastuniversitäten häufig an: Bewerbungsformular der Gastuniversität, vorläufige Kurswahl, Sprachnachweis, ein aktuelles Transcript of Records, eine Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments.
- Gerne können Sie sich schon auf diesen Anmeldeprozess vorbereiten! Lesen Sie dazu die Informationsdokumente im Download-Bereich des Mobility-Online-Portals. Dort finden Sie alle Informationen zu den nächsten Schritten und zu wichtigen Themen wie Versicherungen, Visa, Flugbuchung, Wohnen und vielem mehr.
Der Erasmus-Code der Universität Mannheim lautet: D MANNHEI01 . Haben Sie einen Austauschplatz an einer Universität in einem EU-Land erhalten, dann benötigen Sie den Code eventuell bei Ihrer Bewerbung an der Gastuniversität oder für Ihr Learning Agreement.
Kurswahl und Anerkennung
In den nächsten Wochen sollten Sie sich über das Kursangebot an der Gastuniversität informieren. Denn einige Gastuniversitäten fragen schon bei der Bewerbung um die Zulassung ab, welche Kurse Sie gerne belegen möchten. Dazu gehört auch die Frage, welche Kurse Sie sich für Ihr Mannheimer Studium anerkennen lassen können. Die Hinweise zum Vorgehen bei der Kurswahl und der Anerkennung erklären Ihnen, wie der Prozess funktioniert. Für die Beratung wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner*innen in den Fakultäten. Diese können Ihnen auch bei den Unterschriften für die Learning Agreements weiterhelfen.
Gutachten
Einige Gastuniversitäten fordern bei der Bewerbung ein Gutachten an. Sollte das bei Ihrer Gastuniversität der Fall sein, lassen Sie sich das Gutachten bitte von Ihrer Fakultät erstellen.
- Studierende der BWL-Fakultät können ein Gutachten über die Webseite der BWL-Fakultät anfordern.
- Studierende der Philosophischen Fakultät können ein Gutachten über das Antragsformular auf der Webseite der Philosophischen Fakultät anfordern.
- Studierende aller anderen Fakultäten (SOWI, Jura/
VWL, WIM) müssen sich direkt an Ihre Lehrenden wenden. Diese können dafür unsere Gutachtenvorlage verwenden.
Sie müssen sich nur dann ein Gutachten erstellen lassen, wenn Sie von uns per E-Mail dazu aufgefordert werden.
Gutachtenvorlage: Die Lehrstühle können den Gutachten-Vordruck auch als Word-Dokument bei uns anfordern.
Übersetzungsdienste
Sollten Sie für Ihre Bewerbung an der Gastuniversität eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments (zum Beispiel eines Zeugnisses) benötigen, können Sie sich an den Übersetzungsdienst von Studium Generale wenden oder die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank nutzen. Hier finden Sie beeidigte Übersetzungsstellen, die ermächtigt sind, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Stipendien und Finanzierung
Sicherlich haben Sie sich schon vor Ihrer Auslandsbewerbung Gedanken über die Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes gemacht. Zum Zeitpunkt Ihrer Platzzusage sind eventuell manche Stipendienfristen bereits verstrichen, es gibt allerdings auch Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten, die jetzt noch für Sie relevant sein können. Die Bewerbungstermine für PROMOS- oder Baden-Württemberg-Stipendien sind hierfür ein Beispiel. Über die Beantragung der Erasmus-Förderung für die europäischen Austauschprogramme informieren wir alle künftigen Erasmus-Studierenden rechtzeitig.
Länderspezifische Unterstützung
Je nach Gastland gibt es neben den gängigen Stipendien noch weitere länderspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben wir Ihnen dort für einige Gastländer und Regionen weitere nützliche Hinweise für Ihren Aufenthalt zusammengestellt.
Erfahrungsberichte
Für Informationen und Tipps zu Ihrer Gastuniversität können Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger*innen in unserer Datenbank der Partneruniversitäten lesen.
Ihren eigenen Erfahrungsbericht können Sie später über das Mobility-Online-Portal verfassen. Bachelor-Studierende können den Bericht gerne auf Deutsch oder Englisch verfassen. Aufgrund der steigenden Anzahl an englischsprachigen Master-Studiengängen bitten wir alle Master-Studierenden, ihren Bericht auf englisch zu verfassen.
Sie benötigen eine Bestätigung über die Abgabe des Erfahrungsberichts, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen beantragen zu können.
Kontakte knüpfen über die Regionalgruppen von ABSOLVENTUM
Das Mannheimer Alumni-Netzwerk ABSOLVENTUM bietet Ihnen mit über 50 Regionalgruppen in 20 verschiedenen Ländern die Möglichkeit, vor Ort mit ehemaligen Mannheimer Studierenden Kontakte zu knüpfen. Für nähere Infos schauen Sie auf der Website von ABSOLVENTUM vorbei.
Auslandsaufenthalt verlängern
Wenn Sie im Herbst-/Wintersemester im Ausland studieren und Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, ist dies in einigen Fällen möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim.
Das Auslandsamt klärt in Absprache mit dem Mannheimer Fachbereich, ob eine Verlängerung seitens der Uni Mannheim erlaubt werden kann. Verlängerungen sind nur dann möglich, wenn die Austauschbalance mit der Gastuniversität dies zulässt.
Eine Verlängerung des Aufenthalts vom Frühjahrs-/Sommersemester auf das Herbst-/Wintersemester ist in Europa und den Übersee-Nord-Regionen grundsätzlich nicht möglich. In den Übersee-Süd-Regionen kann eine Verlängerung vom Frühjahr auf den Herbst in seltenen Fällen möglich sein.
Falls eine Verlängerung Ihres Austauschplatzes nicht möglich ist, können Sie die Gastuniversität fragen, ob Sie Ihren Aufenthalt als Free Mover verlängern können. Alternativ können Sie überlegen, ob Sie an den Studienaufenthalt ein Auslandspraktikum anschließen möchten.
Auslandsaufenthalt absagen
Bitte informieren Sie das Akademische Auslandsamt (Mail) und Ihre*n Fachbereichskoordinator*in an der Universität Mannheim umgehend, sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können. Die Absage bei Ihrer Gastuniversität übernehmen wir. Eine Absage Ihres Auslandsaufenthalts ist nur aus triftigen Gründen möglich. Dazu gehören neben persönlichen Problemen z. B. auch Krisen wie die Corona-Pandemie. Aus solchen Gründen können Sie natürlich jederzeit von Ihrem Austausch zurücktreten. Lassen Sie sich gerne von Ihrer*Ihrem Länderzuständigen beraten.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Auslandsseiten Ihrer Fakultät