Zentraler Backup-Dienst

Der zentrale Backup-Dienst dient dazu, lokale Festplatten von Servern und Arbeits­plätzen in den Einrichtungen der Universität zu sichern. Damit kann Datenverlusten vorgebeugt werden, die zum Beispiel durch defekte Festplatten oder durch das versehentliche Löschen von Dateien auf Ihrem PC entstehen können. An der Universität Mannheim wird dieser Dienst im Rahmen einer Kooperation mit dem Rechenzentrum der Universität Heidelberg und der Lösung IBM Spectrum-Protect betrieben. 

Die Übertragung als auch die Ablage der Daten in Heidelberg erfolgt verschlüsselt. Die verschlüsselten Daten sind mit einem selbst vergebenen Passwort gesichert. 
Wichtig: Für die Wiederherstellung des Backups ist das Verschlüsselungs-Passwort zwingend erforderlich! Bitte bewahren Sie das Passwort deshalb gut auf.

Backup-Dienst beantragen

Bevor Sie den Backup-Dienst nutzen können, muss dieser für jeden Rechner, den Sie absichern möchten, beantragt werden.
Hinweis: Für Mitarbeitende in der Verwaltung ist die Beantragung des Backup-Dienstes nicht notwendig.

  • Nutzer*innen unseres Premium-Supports wenden Sie sich hierfür ganz einfach an Ihre IT-Expert*innen vor Ort.
  • Mitarbeitende eines Lehr­stuhls kontaktieren Sie bitte den zuständigen Lehr­stuhl-Admin.

Trifft keines von beiden auf Sie zu, führen Sie die Beantragung bitte selbst durch. Gehen Sie dafür folgendermaßen vor:

1. Senden Sie eine E-Mail an backupmail-uni-mannheim.de mit folgenden Informationen:

  • Name und IP-Adresse des /der zu sichernden Rechner(s)
  • Betriebs­system und -version des /der zu sichernden Rechner(s)
  • Name, E-Mailadresse und Telefonnummer der zuständigen Ansprechperson.

2. Sie erhalten nach wenigen Tagen eine E-Mail von uns mit weiteren Details.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Servern oder Mehrbenutzer­systemen muss der/die Lehr­stuhl­inhaber*in (mit Unterschrift) schriftlich bestätigen, dass der/die Backup- Verantwortliche uneingeschränkte Administrations­rechte auf die betreffenden Rechner hat.
  • Bei Arbeits­plätzen, die nur von Ihnen selbst genutzt werden reicht es aus, wenn Sie in der IP-Datenbank der Universitäts-IT als zuständige Ansprechperson für die betreffende IP-Adresse registriert sind. Diese Registrierung erfolgt üblicherweise beim Anschluss eines Rechners an das Universitäts­netz oder bei einer Änderung der IP-Adresse. Für den Betrieb des Backup-Dienstes ist es erforderlich, dass auch Änderungen der betrieblichen Zuständigkeit für den betreffenden Rechner mitgeteilt werden. 
  • PCs, die nicht korrekt und auf aktuellem Stand in dieser Datenbank registriert sind, nicht am Backup-Dienst teilnehmen können.
  • Die reibungs­lose Funktion des Backup-Dienstes auf dem einzelnen PC kann nur auf diesem selbst anhand der dort geführten Protokolldateien zweifelsfrei überprüft werden. Die regelmäßige Über­prüfung der Protokolldateien des Backups liegt daher in der Verantwortung der jeweils zuständigen lokalen Administrator*innen bzw. der Eigentümer*innen des betreffenden PCs.
  • Um auf Probleme bzw. Fehlfunktionen hinweisen zu können, benötigen wir vor Ort eine Ansprechperson, die über die angegebene E-Mail-Adresse tatsächlich erreichbar ist und der auf entsprechende Anfragen kurzfristig reagieren kann. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass uns ein Wechsel der zuständigen Administrator*innen rechtzeitig mitgeteilt wird. Es liegt im Verantwortungs­bereich der PC-Eigentümer*innen dafür Sorge zu tragen, dass die im Backup-Dienst gespeicherten Daten über die Ansprechperson aktuell sind.
  • Wir behalten uns vor, Systeme die längere Zeit nicht aktiv sind, auch ohne Rücksprache wieder aus der Backup-Lösung zu löschen.