Der Wissens- und Technologietransfer zwischen der Universität Mannheim, politischen Trägern und dem privatwirtschaftlichen Sektor ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Generierung von Innovationen. Die Universität hat somit eine sehr bedeutsame Rolle in Innovationssystemen wie dem Start-up-Ökosystem der Metropolregion Rhein-Neckar aber auch weit darüber hinaus. An der Universität Mannheim haben wir eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen, die Wissen aus der Universität in die Gesellschaft hinaus tragen aber auch wiederum durch Partnerschaften und Kooperationen und die Forschung Wissen aus der Praxis zurück in die Universität hinein bringen. Dieser aktive gelebte Transfer fördert interaktive Lernprozesse, trägt positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigung bei und erhöht die Prosperität von Unternehmen und der Region.
Im folgenden skizzieren wir einige unserer Aktivitäten im Bereich Wissens- und Technologietransfer und geben einen Einblick in den Prozess der Patentierung von an der Universität geschaffenem Wissen. Durch die Vielzahl der Aktivitäten ist die Darstellung hier nicht komplett.
(IP, Patentierung, Lizensierung, Erfindung und Erfindungsvergütung)
In den Bereich Technologietransfer fallen alle Fragen des Geistigen Eigentums, der Patentierung und Lizensierung. Das Dezernat I berät Sie bei der Ausgestaltung von Drittmittelverträgen zu Fragen des Geistigen Eigentums sowie zu Erfindungen, Erfindungsmeldungen und der Erfindervergütung.
In einem Dienstverhältnis mit der Universität stehende Hochschullehrer sind gemäß § 42 ArbNErfG verpflichtet, rechtzeitig vor der Veröffentlichung oder einer anderweitigen Offenbarung ihre Erfindung dem Dienstherren mitzuteilen. Das Dezernat I berät Sie gerne bei allen darauf folgenden Schritten.
Wir arbeiten eng mit der TechnologieLizenzBüro (TLB) GmbH zusammen, das in unserem Auftrag auch kurzfristig eine Bewertung der von Ihnen vorgelegten Erfindungsmeldung hinsichtlich einer grundlegenden Patentfähigkeit vornehmen kann. Alle Erfindungsmeldungen werden von Seiten der Universitätsverwaltung absolut vertraulich behandelt, um einen Erfolg der Patentierung nicht zu gefährden.