Technologietransfer

Der Wissens- und Technologietransfer zwischen der Universität Mannheim, politischen Trägern und dem privatwirtschaft­lichen Sektor ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Generierung von Innovationen. Die Universität hat somit eine sehr bedeutsame Rolle in Innovations­systemen wie dem Start-up-Öko­system der Metropolregion Rhein-Neckar aber auch weit darüber hinaus. An der Universität Mannheim haben wir eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen, die Wissen aus der Universität in die Gesellschaft hinaus tragen aber auch wiederum durch Partnerschaften und Kooperationen und die Forschung Wissen aus der Praxis zurück in die Universität hinein bringen. Dieser aktive gelebte Transfer fördert interaktive Lernprozesse, trägt positiv zur wirtschaft­lichen Entwicklung und der Beschäftigung bei und erhöht die Prosperität von Unternehmen und der Region.

Im folgenden skizzieren wir einige unserer Aktivitäten im Bereich Wissens- und Technologietransfer und geben einen Einblick in den Prozess der Patentierung von an der Universität geschaffenem Wissen. Durch die Vielzahl der Aktivitäten ist die Darstellung hier nicht komplett.  

  • Angebote des Dezernats I zur Unterstützung beim Technologietransfer

    (IP, Patentierung, Lizensierung, Erfindung und Erfindungs­vergütung)

    In den Bereich Technologietransfer fallen alle Fragen des Geistigen Eigentums, der Patentierung und Lizensierung. Das Dezernat I berät Sie bei der Ausgestaltung von Drittmittelverträgen zu Fragen des Geistigen Eigentums sowie zu Erfindungen, Erfindungs­meldungen und der Erfindervergütung. 

    In einem Dienst­verhältnis mit der Universität stehende Hochschul­lehrer sind gemäß § 42 ArbNErfG verpflichtet, rechtzeitig vor der Veröffentlichung oder einer anderweitigen Offenbarung ihre Erfindung dem Dienstherren mitzuteilen. Das Dezernat I berät Sie gerne bei allen darauf folgenden Schritten. 

    Wir arbeiten eng mit der TechnologieLizenzBüro (TLB) GmbH zusammen, das in unserem Auftrag auch kurzfristig eine Bewertung der von Ihnen vorgelegten Erfindungs­meldung hinsichtlich einer grundlegenden Patent­fähigkeit vornehmen kann. Alle Erfindungs­meldungen werden von Seiten der Universitäts­verwaltung absolut vertraulich behandelt, um einen Erfolg der Patentierung nicht zu gefährden.