Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung beraten Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Informationen für Studieninteressierte
Informationen für Studierende
Nachteilsausgleiche im Studium
Studierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Die Antragstellung muss in der Regel bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldephase erfolgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Über den Antrag entscheidet der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss.
Nachteilsausgleiche für Austauschstudierende
Austauschstudierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung an ihrer Heimatuniversität einen Nachteilsausgleich für Prüfungen erhalten, können dies auch an der Universität Mannheim beantragen.
Bitte lassen Sie dazu von der Koordination Ihrer Heimatuniversität möglichst bis Vorlesungsbeginn eine unterschriebene und mit Stempel der Hochschule versehene Bestätigung über den Nachteilsausgleich bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einreichen.
Sobald Sie sich für Prüfungen angemeldet haben, teilen Sie dies bitte der Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldephase mit. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Meldung muss für alle Prüfungen erfolgen, auch für Prüfungen, an denen Sie eventuell zum Wiederholungstermin teilnehmen.
Bitte beachten Sie: Wir bemühen uns, die Nachteilsausgleiche im selben Umfang umzusetzen, wie sie von der Heimatuniversität gewährt wurden. Dies ist aber in Einzelfällen nicht oder nur teilweise möglich.
Nachteilsausgleiche für das 1. juristische Staatsexamen
Nachteilsausgleiche für die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung werden nicht an der Uni Mannheim beantragt und bearbeitet, sondern müssen direkt beim Landesjustizprüfungsamt gestellt werden.
Gut zu wissen
Im Zeugnis wird nicht vermerkt, dass jemand einen Nachteilsausgleich in den Prüfungen erhalten hat.
Lerncoaching
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an einem individuellen Lerncoaching oder Workshops zum Thema Lernen oder Prüfungsangst haben.
Zugang zu barrierefreien Toiletten
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Zugang zu den barrierefreien Toiletten auf dem Campus benötigen.
Sie kommen nicht in den Raum?
Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn ein Veranstaltungsraum nicht barrierefrei zugänglich ist. Wir kümmern uns darum!
Mannheim auf dem Weg zur inklusiven Stadt
Umsichtig unterwegs
Die Kampagne „Umsichtig unterwegs in Mannheim – aufpassen und anpassen“ soll die Stadtbevölkerung für das Thema Achtsamkeit im öffentlichen Raum sensibilisieren und zu mehr Rücksichtnahme vor allem im Straßenverkehr aufrufen, um allen eine gute Mobilität zu ermöglichen.
Angebote
Hier gibt es eine Übersicht der Angebote der Stadt Mannheim für Menschen mit Behinderung.
Kontakt bei der Stadt Mannheim
Bei der Stadt Mannheim ist Ursula Frenz die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung. Informationen und Kontakt zu Ursula Frenz
Fahrdienst
Auf den Seiten der Stadt Mannheim gibt es Informationen zum Beförderungsdienst für Schwerstgehbehinderte.