Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Alexander Holzer, berät Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen und und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Studierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung Studienleistungen nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich zustellen. Die Antragstellung muss in der Regel bis spätestens zum Ende der Prüfungsmeldephase erfolgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Beauftragte für Behinderte und chronisch kranke Studierende.
Über den Antrag entscheidet der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss.
Austauschstudierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung an ihrer Heimatuniversität einen Nachteilsausgleich für Prüfungen erhalten, können dies auch an der Universität Mannheim beantragen.
Bitte reichen Sie dazu bis Vorlesungsbeginn eine unterschriebene und mit Stempel der Hochschule versehene Bestätigung über den Nachteilsausgleich von Ihrer Heimatuniversität ein.
Sobald Sie sich für Prüfungen angemeldet haben, teilen Sie dies bitte der Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldephase mit. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Meldung muss für alle Prüfungen erfolgen, auch für Prüfungen, an denen Sie eventuell zum Wiederholungstermin teilnehmen.
Bitte beachten Sie: wir bemühen uns die Nachteilsausgleiche im selben Umfang umzusetzen, wie sie von der Heimatuniversität gewährt wurden. Dies ist aber in Einzelfällen nicht oder nur teilweise möglich.