Wer kann bestimmen, wo Folter anfängt?
Die UN definiert „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ als Folter. Das Verbot der Folter wurde mittlerweile von über 150 Nationen anerkannt. Allerdings zeigt das Beispiel „Guantanamo“, dass es sich bei real angewandten Verhörmethoden oft um eine Gratwanderung zwischen legaler Befragungstechnik und Folterung handelt. Diejenigen, die die Härte der Befragung beurteilen sollen, sind dabei im seltensten Fall selbst der Befragung ausgesetzt.
Dass dies problematisch sein kann, zeigen Ergebnisse der Forschergruppe um Loran Nordgren. Das Forschungsteam fand heraus, dass die Einschätzung von ethischen Fragen und physischen Schmerzen davon abhängt, ob man die zu beurteilenden Schmerzen selbst empfindet oder nicht. Die Teilnehmenden wurden in zwei Gruppen eingeteilt. Die eine Gruppe wurde einer schwachen Form einer Verhörmethode unterzogen. Hierbei handelte es sich um die in Amerika gängigsten Techniken: Schlafentzug, Belastung durch Kälte und soziale Ausgrenzung, jeweils in ethisch vertretbaren „milden“ Formen (Verlegung der Befragung auf späte Abendstunden; Halten eines Armes in kaltes Wasser; Ausgrenzung in einem Spiel). Zeitgleich oder anschließend sollten die Teilnehmenden die Schmerzen der entsprechenden ungemilderten Verhörmethode beurteilen und ihre ethische Vertretbarkeit einschätzen. Die andere Gruppe beantwortete die gleichen Fragen, jedoch ohne milden physischen oder seelischen Schmerzen ausgesetzt zu sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass mehr Bedenken gegenüber potenziellen Schmerzen und ethischer Richtigkeit geäußert werden, wenn die Teilnehmenden selbst geringen Dosen an Schmerzen ausgesetzt sind. Das Forschungsteam fand außerdem heraus, dass nur das Erleben des Schmerzes in der aktuellen Situation zur Äußerung größerer Bedenken führte, nicht jedoch die Erinnerung an Schmerzen in der Vergangenheit.
Offensichtlich wird die ethische Richtigkeit von Folter anders beurteilt, je nachdem ob der Schmerz in der Situation selbst empfunden wird. Diese Diskrepanz zwischen Einfühlungsvermögen und tatsächlichem Erleben wirft ein neues Licht auf die Diskussion um Verhörmethoden, da ein objektiver Maßstab von Außenstehenden kaum zu finden ist. Können also republikanische Präsidentschaftskandidaten beurteilen, ob „Waterboarding“ eine legitime Befragungstechnik ist, wenn sie selbst „Waterboarding“ nicht aktuell erleben? Die Ergebnisse von Nordgren und seinem Team mahnen hier zur Vorsicht. Offen bleibt jedoch, wer bestimmen kann, wo Folter anfängt.
Nordgren, L. F., Morris McDonell, M.-H. & Loewenstein, G. (2011). What Constitutes Torture? Psychological Impediments to an Objective Evaluation of Enhanced Interrogation Tactics. Psychological Science, 22 (5), 689–694.
de.wikipedia.org/wiki/UN-Antifolterkonvention
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,797466,00.html
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