Für den Zeitraum einer Beurlaubung (z.B. Elternzeit) oder mit Übergang in den Ruhestand (aktiv wie passiv) verändert sich grundsätzlich der Nutzungsumfang von M365 für Beschäftigte der Uni Mannheim.
Die Regelungen und Auswirkungen für die einzelnen Personengruppen sind nachfolgend dargestellt.
BEURLAUBUNG | AUSWIRKUNGEN |
Professor*innen / Juniorprofessor*innen | Auch im Falle einer Beurlaubung wird die Volllizenz (A5) erhalten. |
Akademische Mitarbeiter*innen | Die Beurlaubung führt zum Verlust der Volllizenz (A5), eine Nutzung auf A1-Niveau ist weiterhin möglich. Alle M365-Anwendungen sind damit browserbasiert nutzbar. |
Nicht-wissenschaftliches Personal (Bibliothek, Verwaltung, UNIT) | Die Beurlaubung führt zum Verlust der Volllizenz (A5), eine Nutzung auf A1-Niveau ist weiterhin möglich. Alle M365-Anwendungen sind damit browserbasiert nutzbar. |
Hilfskräfte (geprüft / ungeprüft) | Als Studierende laufen diese gesondert über die A3-Lizenz. |
(externe) Lehrbeauftragte | Da kein direktes Arbeitsverhältnis besteht, hat diese Gruppe keine M365 Lizenz. |
Gastprofessor*innen und Lehrstuhlvertretungen | Je nach Status: Handhabung wie bei „internen“ Professor*innen (s.o.). |
RUHESTAND | AUSWIRKUNGEN |
normale Ruheständler*innen | Der Übergang in den Ruhestand entspricht dem Vertragsende mit der Universität. Der Lehrstuhl kann eine Verlängerung der Uni-ID beantragen, sodass die A1-Lizenz fortgeführt werden kann. Alle M365-Anwendungen sind dann browserbasiert nutzbar. Gegen Übernahme der Kosten kann ein Lehrstuhl auch die Volllizenz (A5) beantragen. |
aktive Ruheständler*innen (Seniorprofessor*innen) | Emeritierte Professor*innen behalten automatisch die Volllizenz (A5), alle anderen erhalten automatisiert eine A1-Lizenz: Alle M365-Anwendungen sind damit browserbasiert nutzbar. |