Nutzungs­richtlinien für den Zeitraum der Beurlaubung und nach Über­gang in den Ruhestand

Für den Zeitraum einer Beurlaubung (z.B. Elternzeit) oder mit Über­gang in den Ruhestand (aktiv wie passiv) verändert sich grundsätzlich der Nutzungs­umfang von M365 für Beschäftigte der Uni Mannheim.

Die Regelungen und Aus­wirkungen für die einzelnen Personen­gruppen sind nachfolgend dargestellt.

BEURLAUBUNG AUS­WIRKUNGEN
Professor*innen / Juniorprofessor*innen Auch im Falle einer Beurlaubung wird die Volllizenz (A5) erhalten.
Akademische Mitarbeiter*innen Die Beurlaubung führt zum Verlust der Volllizenz (A5), eine Nutzung auf A1-Niveau ist weiterhin möglich. Alle M365-Anwendungen sind damit browser­basiert nutzbar.
Nicht-wissenschaft­liches Personal (Bibliothek, Verwaltung, UNIT) Die Beurlaubung führt zum Verlust der Volllizenz (A5), eine Nutzung auf A1-Niveau ist weiterhin möglich. Alle M365-Anwendungen sind damit browser­basiert nutzbar.
Hilfskräfte (geprüft / ungeprüft) Als Studierende laufen diese gesondert über die A3-Lizenz.
(externe) Lehr­beauftragte Da kein direktes Arbeits­verhältnis besteht, hat diese Gruppe keine M365 Lizenz.
Gastprofessor*innen und Lehr­stuhl­vertretungen Je nach Status: Handhabung wie bei „internen“ Professor*innen (s.o.).
RUHESTAND AUS­WIRKUNGEN
normale Ruheständler*innen Der Über­gang in den Ruhestand entspricht dem Vertragsende mit der Universität. Der Lehr­stuhl kann eine Verlängerung der Uni-ID beantragen, sodass die A1-Lizenz fortgeführt werden kann. Alle M365-Anwendungen sind dann browser­basiert nutzbar. Gegen Über­nahme der Kosten kann ein Lehr­stuhl auch die Volllizenz (A5) beantragen.
aktive Ruheständler*innen (Seniorprofessor*innen) Emeritierte Professor*innen behalten automatisch die Volllizenz (A5), alle anderen erhalten automatisiert eine A1-Lizenz: Alle M365-Anwendungen sind damit browser­basiert nutzbar.