Studierende im Schlosshof im Gespräch mit Tablet

Software für Studierende

Nutzen Sie die Angebote für Studierende von Microsoft Office, Matlab, SPSS oder STATA

Office 365

Wissenschaft­lich Arbeiten ohne Word, Excel, PowerPoint und Co? Undenkbar! Lizenzkosten? Meist teuer. Kostenlose Alternativen? Haben oft Ihre Tücken, zum Beispiel beim Öffnen der Dokumente in den originalen Programmen.

Studierende der Universität Mannheim können zwischen zwei Versionen wählen:

  • kostenfreie Online-Version im Rahmen von Microsoft 365 an.
    Neben Office stehen hier noch weitere Anwendungen, wie Teams, OneDrive, OneNote, Planner, Whiteboard und Lists zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie unter Microsoft 365 für Studierende.
  • kostenpflichtige Landes­lizenzen über die Website Bildung 365
    Für den Zugang benötigen Sie:

Im Rahmen des Kaufprozesses bestätigen Sie, dass Sie immatrikuliert sind und akzeptieren die Nutzungs­bedingungen. Bitte achten Sie darauf, hier Ihre generische E-Mail-Adresse der Universität Mannheim zu hinterlegen, denn nur an diese wird der Lizenz-Key versendet.

Bildung 365 führt Sie nun Schritt für Schritt durch die Lizenzierung und legt dabei einen Account bei Microsoft Online Services für Sie an. Hierfür wählen Sie eine Benutzerkennung und ein Kennwort: Nur diese Daten werden an Microsoft-Online-Services übertragen und ein Account angelegt (@bwedu.de). Landes­lizenz Baden-Württemberg, Vertrags­partner*in ist Bildung 365 bzw. der*die dort hinterlegte Partner*in, aktuell DRVIS.


Wie bestelle ich Matlab, STATA SE oder SPSS?

  • Matlab

    Sie benötigen Matlab als Vollversion? Als Studierende der Universität Mannheim stellt Ihnen im Rahmen der Landes­lizenz (Mietvertrag) der*die Hersteller*in Mathworks Matlab als Vollversion kostenlos für ein Jahr als Einzellizenz zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Lizenz ausschließlich im Rahmen Ihrer Ausbildung (einschließlich Bachelor- und Master­arbeit) verwenden und nicht für Tätigkeiten im Auftrag eines Lehr­stuhls.

    Lizenz­modell
    Es handelt sich hierbei um eine Einzellizenz (Device Lizenz) als Vollversion mit begrenzter Laufzeit, die Sie jährlich neu aktivieren müssen und die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Lizenz darf nur auf Computern installiert und benutzt werden, die dem Studierenden gehören oder die dieser geleast hat. Akademisches und nichtakademisches Personal der Universität gehört nicht zu den berechtigten Nutzer*innen der TAH-Students-Lizenz.
     
    Lizenzbedingungen
    Bitte beachten Sie die Lizenzbedingungen von MathWorks:

    1. Die Software steht ausschließlich für Forschung und Lehre der Universität zur Verfügung. Eine kommerzielle Nutzung ist unter­sagt.
    2. Es ist nicht gestattet, die Software zu verändern, technisch zurückzuverfolgen oder in Maschinensprache zu übersetzen.
    3. Die Hinweise auf Urheber*innen- oder Eigentumsrechte dürfen nicht unter­drückt oder verändert werden. Kopien auf Datenträger sind korrekt zu etikettieren.
    4. Bei Beendigung der Lizenz sind unverzüglich sämtliche Kopien der Software zurückzugeben bzw. zu vernichten.
    5. Der*die Lizenznehmer*in erkennt an, dass die Software Eigentum der Firma Mathworks GmbH ist und eine urheber*innenrechtlich geschützte Leistung darstellt. Eine bewusste oder fahrlässige Verletzung der Urheber*innenrechte kann erhebliche Schadenersatzforderungen auslösen.
    6. Die Universitäts-IT Mannheim übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für das korrekte Funktionieren der Software. Sie ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung von Fehlern zu unter­nehmen und haftet nicht für evtl. Ansprüche Dritter.

    Installation

    Download
    Der Download von Matlab (Landes­lizenz als Mietvertrag) erfolgt über das E-Learning Portal ILIAS direkt bei dem*der Hersteller*in selbst.

    Bitte gehen Sie hierbei wie folgt vor:

    1. Klicken Sie auf der Über­sichtsseite in ILIAS auf License Information (Student University of Mannheim) 
    2. Folgen Sie dem dort hinterlegten Link zu MathWorks
    3. Klicken Sie auf das Login-Symbol rechts oben (Icon Mensch) und legen Sie einen Mathworks Account an. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich mit Ihrer universitären E-Mail-Adresse möglich ist (vorname.nachnamemail-students.uni-mannheim.de)
    4. Wählen Sie fiogenden Nutzungs­rahmen aus: How will you use Mathworks Software? -> Academic use (including campus/site licence use)
    5. Die TAH -Student-Lizenz muss nun Ihrem Mathworks-Account hinzugefügt werden: Bitte klicken Sie auf Ihrer Mathworks-Account-Seite auf Manage Licenses und auf der Licences-Seite auf Add License. Dort geben Sie den in ILIAS hinterlegten geben Sie den Aktivierungs-Key an.
    6. Nun können Sie auf der License-Seite Download Products anklicken und die Matlab-Installation starten (Windows: Doppel-Klick auf setup.exe, Macintosh: Doppel-Klick auf InstallFoMacOSX file, Linux: install.sh-Skript ausführen).  Dabei wählen Sie: Install using the internet.

    Eine Anleitung finden Sie hier.

    Hilfe und Support
    Da wir Ihnen diesen Service nicht direkt bereitstellen, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Installation direkt an den*die Hersteller*in zu wenden. Unter­stützung erhalten Sie unter:

    Support Matlab

    Sie haben keine technischen Fragen zur Installation, sondern zur Software-Lizenz? Gerne helfen wir Ihnen unter software-beschaffung.unitmail-uni-mannheim.de weiter.

  • STATA SE

    Die Universitäts-IT stellt Ihnen im Rahmen der Campuslizenz (Mietvertrag) STATA SE als Vollversion zur Verfügung. Den aktuellen Preis finden Sie im Bestellformular.

    Lizenz­modell und Lizenzbedingungen
    Es handelt sich bei STATA SE um eine Campuslizenz als Miet­modell (Einzelplatz­lizenz) der Lizenzklasse Vollversion. Der Lizenztyp versteht sich pro Gerät mit einer Laufzeit vom 11.9.2023 bis 10.9.2024. Die Software darf nicht kommerziell genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen.

    Bestellung und Installation

    Um STATA SE als Vollversion über die Universitäts-IT zu beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail von Ihrer offiziellen Universitäts-Mailadresse an software-beschaffungmail-uni-mannheim.de mit:

    • Betreff: STATA SE – Vorname Nachname – Uni-ID (NICHT die Matrikelnummer!) – Fakultät
      (Beispiel: STATA SE – Max Mustermann – mmusterm – BWL)
    • einer gültigen Studien­bescheinigung der Universität Mannheim
    • dem vollständig ausgefüllten und unter­schriebenen Antragsformular:
      STATA SE Studierende
      STATA SE Doktorand*innen

    Nachdem wir Ihre Bestellung bearbeitet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen und dem Link zur Installation der Software. Bitte zahlen Sie die Lizenzgebühr, sobald Ihnen die Rechnung von der Verwaltung zugestellt wurde.

    Hilfe und Support
    Bei Fragen zur Installation und Aktivierung wenden Sie sich bitte per E-Mail an software-beschaffung.unitmail-uni-mannheim.de. Weitere Infos und Anleitungen zu STATA SE finden Sie außerdem auf der Seite des*der Hersteller*in:

    STATA Updates, Hilfe und Support

  • SPSS

    Gerne stellt Ihnen die Universitäts-IT im Rahmen der Landes­lizenz (Mietvertrag) SPSS als Vollversion zum Preis von 55 Euro pro Jahr als Einzellizenz zur Verfügung.

    Lizenz­modell und Lizenzbedingungen
    Die Lizenz hat eine jährliche Laufzeit vom 1. Oktober bis 30. September, wobei die Buchung jährlich erneuert werden muss. Der Landes­vertrag endet 2024. Die Software darf nicht kommerziell genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen.

    Bestellung und Installation
    Um SPSS als Vollversion über die Universitäts-IT zu beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail von Ihrer offiziellen Universitäts-Mailadresse an software-beschaffung.unitmail-uni-mannheim.de mit:

    • dem Betreff: SPSS – Vorname Nachname – student – Fakultät
      (Beispiel: SPSS – Max Muster – student – BWL)
    • einer gültigen Studien­bescheinigung der Universität Mannheim
    • dem vollständig ausgefüllten und unter­schriebenen Antragsformular:

    SPSS Vollversion (Studierende)

     SPSS Vollversion (Doktorand*innen)

    Nachdem wir Ihre Bestellung bearbeiten haben, erhalten Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen und dem Link zum Download der Software. Bitte zahlen Sie die Lizenzgebührt von 55 bzw. 70 Euro, sobald Ihnen die Rechnung von der Verwaltung zugestellt wurde.

    Sie möchten SPSS kaufen? 
    Die Studierenden-Lizenz behält im Gegensatz zur Landes­lizenz ab dem Aktivierungs­datum ein Jahr Gültigkeit und kann hier gekauft werden:

    SPSS Studierenden-Version

    Hilfe und Support
    Da wir Ihnen diesen Service nicht direkt bereitstellen, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Installation direkt an den*die Hersteller*in zu wenden. Unter­stützung erhalten Sie hier:

    IBM SPSS Statistics 25
    IBM Support Portal SPSS Statistics

    Fehlerbehebungen und Updates stellt Ihnen der*die Hersteller*in hier bereit:

    Fix Central
    Sie haben keine technischen Fragen zur Installation, sondern zur Software-Lizenz? Gerne helfen wir Ihnen unter software-beschaffung@uni-mannheim.de weiter.


Rechtliche Bestimmungen und Lizenz­modelle

  • Rechtliche Bestimmungen bei der Software-Nutzung

    Der folgende Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung für Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre wurde erstellt von EDUCOM* , ADAPSO* und ins Deutsche übertragen und publiziert von ALWR

    • *EDUCOM = nichtkommerzielle Vereinigung von über 450 Hochschulen und Universitäten in den USA, die sich der Nutzung und Organisation der Informations­technologie in der Hochschul­ausbildung gewidmet hat
    • *ADAPSO = Computer Software and Services Industry Assoziation
    • *ALWR. = Arbeits­kreis der Leiter*innen wissenschaft­licher Rechenzentren, in dem fast alle Rechenzentren in Forschung und Lehre der Bundes­republik Deutschland vertreten sind

    Sie befasst sich mit den Aspekten:

    • Softwarenutzen
    • Respekt
    • Software und geistiges Eigentum

    und beantwortet Fragen zur Softwarenutzung beziehungs­weise zeigt interessante Alternativen auf.

    Softwarenutzen
    Software ermöglicht es uns, mit Hilfe von Rechnern unter­schiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewältigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voranzukommen, glauben unglücklicherweise manche, man dürfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese zu nutzen, ohne zuvor zu prüfen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschränkungen, die ihnen Urheber*innen-, Patent- und Strafrecht auferlegen.

    Hierzu einige wichtige Grundsätze:
    Das unautorisierte Kopieren von Software ist unzulässig: Das Urheber*innenrecht schützt die Autor*innen und Vertreiber*innen von Software ähnlich, wie das Patentrecht die Erfinder*innen schützt. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Tätigen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule üblich wird, kann die Institution als Ganzes Schaden nehmen, weil sie für das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird zum Beispiel die Verhandlungs­position der Institution bei dem Bemühen, Software weiter zu verbreiten und dazu günstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwächt. Das unautorisierte Kopieren von Software bringt ihre Entwickler*innen um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhöhen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, beziehungs­weise mindern die Qualität der weiteren Unter­stützung wie (z. B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert.

    Respekt
    Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverständnisses von Hochschulen und Universitäten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren können, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschließlich von Programmen, Daten und Begleitdokumenten) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsätze über den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser „Kodex“ wurde von EDUCOM (einer Software-Hochschul­initiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell für die Über­nahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitäten entworfen. Der Kodex wurde vom Arbeits­kreis der Leiter*innen wissenschaft­licher Rechenzentren (ALwR) übernommen und ins Deutsche übertragen.

    Software und geistiges Eigentum
    Die Berücksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativität anderer ist wichtig für das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt für die Arbeit aller Autor*innen und Verleger*innen in jeder Form der Veröffentlichung und beinhaltet die Beachtung des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung,
    des Schutzes persönlichen Eigentums, des Rechts, über Form, Inhalt und Herausgabe einer Veröffentlichung frei entscheiden zu können. Weil elektronische Information immateriell und leicht reproduzierbar ist, muss hier die Anerkennung der Arbeit und des persönlichen Stils anderer besonders sorgfältig beachtet werden. Verletzungen der persönlichen Integrität (einschließlich der Beeinträchtigung der Privatsphäre, den unberechtigten Zugriff auf das persönliche Eigentum, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Urheber*innenrechten sowie das Raubkopieren) können Sanktionen gegenüber allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft auslösen.

    Fragen zur Softwarenutzung
    Was muss ich über das Thema „Software und Recht“ wissen? 
    Software ist grundsätzlich durch das Urheber*innenrecht geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als „public domain“ gekennzeichnet wurde. Der*die Inhaber*in des Urheber*innenrechts hat das ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software (und ihre Dokumentation) ohne Erlaubnis des*der Eigentümer*in zu duplizieren oder weiterzugeben. Wenn Sie eine Kopie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie jedoch in der Regel eine Sicherungs­kopie (ausschließlich für eigene Zwecke) herstellen – als Vorsorge für den Fall, dass das Original bei der Arbeit beschädigt wird.

    Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe?
    Wenn die Software mit einer rechts­verbindlichen Lizenz-Vereinbarung (Lizenz = Nutzungs­berechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschränkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheber*innenrecht gestattet die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern nur, wenn dies die Lizenz­vereinbarung ausdrücklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem*r Freund*in auf Zeit auszuleihen, sofern in dieser Zeit keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen.

    Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf ich sie dann kopieren?
    Das Fehlen eines Copyright-Schutzes berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nichtkopiergeschützte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungs­kopien, um Ihre Investition zu schützen. Das Angebot nicht-kopiergeschützter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der*die Entwickler*in oder der*die Vertreiber*in Ihrer Person entgegenbringt.

    Darf ich Software, die in Einrichtungen auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen?
    Die von Hochschulen und Universitäten beschaffte Software ist gewöhnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt für Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie für Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder über Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die das Kopieren für bestimmte Zwecke (wie die persönliche Benutzung) erlauben. Wenn Sie zur Frage der persönlichen Nutzung einer bestimmten Software unsicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeitenden Ihrer Institution (z. B. in der Universitäts-IT).

    Ist es – rechtlich gesehen – nicht eine „faire Nutzung“ einer Software, wenn ich eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungs­zwecken verwende?
    Nein! Es ist jedem Angehörigen oder Studierenden einer Hochschule z. B. verboten, Software zu vervielfältigen und sie an die Teilnehmenden einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies von dem*der Autor*in oder Vertreiber*in nicht ausdrücklich zugelassen wurde.

    Interessante Alternativen
    Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benötigte Software nicht leisten können, gibt es manchmal rechtlich zulässige Alternativen zum unautorisierten Kopieren:

    Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen
    Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen. Fragen Sie in der Universitäts-IT nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in der Form von reduzierten Preisen z. B. bei Vorlage einer Immatrikulations­bescheinigung). Aber auch diese Software unter­liegt dem Rechts­schutz: Sie dürfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben.

    Shareware
    Shareware ist auch Software, die dem Urheber*innenrecht unter­liegt; aber der*die Entwickler*in erm­untert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Die Erlaubnis dazu ist ausdrücklich in der Dokumentation erwähnt oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der*die Entwickler*in der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanz­ielle Anerkennung oder eine Meldegebühr, wenn Ihnen die Software gefällt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unter­lagen, Änderungen oder Verbesserungen. Damit unter­stützen Sie zugleich die Weiter­entwicklung der Software.

    Public-domain-Software
    Einige Autor*innen bestimmen, dass ihre Software „public-domain“ (öffentlich verfügbar) sein soll. Das bedeutet, dass sie keinen Copyright-Bestimmungen unter­liegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise „public-domain“. Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdrücklich als „public-domain“ gekennzeichnet ist, stets den Rat eines*einer Sachverständigen (z. B. in der Universitäts-IT) suchen, bevor Sie sie weitergeben.

    Achtung: Bei public-domain-Software ist leider in vielen Fällen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschützter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann.

    Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich: Der Rechts­schutz beziehungs­weise der Markt­usus müssen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgeprägt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleit­unter­lagen sorgfältig prüfen. Im Allgemeinen haben Sie kein Recht: unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder unautorisierte Softwarekopien für andere herzustellen.

    Wenn Sie irgendwelche Fragen über die ordnungs­mäßige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die hier nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat in Ihrer Universitäts-IT, vom*von der Softwareentwickler*in bzw. -vertreiber*in oder bei einem*einer Rechts­anwält*in.

  • Lizenz­modelle

    Was ist ein Lizenz­modell?
    Eine Lizenz bildet ein Nutzungs­recht ab. Durch einen Lizenzvertrag wird der Umfang dieses Nutzungs­recht beschrieben. Diese Beschreibung erfolgt durch ein „Lizenz­modell“. Es wird durch verschiedene Parameter definiert. Hier sollen nur die wichtigsten beschrieben werden:

    Lizenzart
    Es gibt zwei Lizenzarten:

    • Einzelplatz­lizenz: Meist müssen Softwareprodukte für jedes Gerät, auf dem sie zum Einsatz kommen, separat lizenziert werden, d.h. dieselbe Lizenz darf nicht auf mehreren Geräten genutzt werden.
    • Mehrplatz­lizenz: Hier wird zudem unter­schieden, ob die Menge der Lizenzen fest an einzelne Geräte vergeben wird oder ob es sich um sogenannte „concurrent“ oder „floating“ Lizenzen handelt, die an wechselnde Geräte vergeben werden können.

    Lizenzklasse
    Lizenzen werden in verschiedene Klassen unter­schieden und typisieren die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der Software. Die häufigsten Lizenzklassen sind:

    • Vollversion: Diese Version umfasst den gesamten Umfang des Software-Angebotes. Es muss keine Vorgängerversion für den legalen Einsatz vorliegen.
    • Upgrade: Ein Upgrade ist ein Wechsel auf eine neuere Version, hier muss eine gültige Vorgänger-Vollversion vorliegen.
    • Update:  Als Update bezeichnet man den Wechsel innerhalb derselben Version. Hierbei handelt es sich häufig eine Fehlerbeseitigung oder Aktualisierung mit erweiterten Nutzungs­möglichkeiten.
    • AddOn: Ein AddOn benennt ein Zusatzkomponente zur Vollversion, die kostenpflichtig sein kann und die Nutzungs­möglichkeiten des bestehenden Softwareangebots erweitert. Sie müssen keinen Teil der Lizenz darstellen und können sogar von dem*der Hersteller*in selbst unabhängig sein.
    • CAL (Client Access License): Client Access Licenses bezeichnen zusätzliche Lizenzen, die benötigt werden, um auf einen Server zuzugreifen. Sie sind immer kostenpflichtig. 

    Lizenztyp und Lizenzmetrik
    Der Lizenztyp bzw. die -Metrik geben an, wie die Lizenz rechts­konform eingesetzt bzw. gezählt wird. Hierbei unter­scheidet man:

    • Pro Gerät (Pro Device): Jede Installation auf einem System oder Gerät wird gezählt
    • Pro Nutzer*in (Pro User): Gezählt wird pro Nutzer*in, Mehrfach­installationen bei gleichzeitiger Einfach­nutzung können erlaubt sein
    • Pro Nutzer*in (Pro Named User): Gezählt wird pro namentlich genanntem*genannter Nutzer*in, Mehrfach­installationen bei gleichzeitiger Einfach­nutzung können erlaubt sein
    • Pro Nutzer*in (Floating License oder Concurrent Use): Nutzung auf mehreren Systemen möglich, ein Lizenzserver überwacht die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen, die pro Nutzer*in oder pro Gerät bestimmt werden können
    • Pro zentraler Rechen- oder Verarbeitungs­einheit (CPU): Anzahl der installierten CPUs, üblicherweise nur bei Serverlizenzen

    Laufzeit
    Die Laufzeit begrenzt die Dauer der Lizenzierung des Softwareangebotes. Hier unter­scheidet man zwischen:

    • Miet­modellen, d.h. zeitliche begrenzten Lizenzen
    • Kauf­modellen, also zeitlich unbegrenzten Lizenzen

Anleitungen, Hilfestellungen und Support rund um den Erwerb von Office 365 finden Sie im Hilfe­bereich der Website Bildung 365 (Login benötigt):

Hilfe­bereich Bildung 365

Eine Über­sicht aller Anleitungen (wie z.B. zum weltweiten Zugang zum universitären Netz via VPN) finden Sie hier: alle Anleitungen