Wissenschaftlich Arbeiten ohne Word, Excel, PowerPoint und Co? Undenkbar! Lizenzkosten? Meist teuer. Kostenlose Alternativen? Haben oft Ihre Tücken, zum Beispiel beim Öffnen der Dokumente in den originalen Programmen.
Studierende der Universität Mannheim können zwischen zwei Versionen wählen:
Im Rahmen des Kaufprozesses bestätigen Sie, dass Sie immatrikuliert sind und akzeptieren die Nutzungsbedingungen. Bitte achten Sie darauf, hier Ihre generische E-Mail-Adresse der Universität Mannheim zu hinterlegen, denn nur an diese wird der Lizenz-Key versendet.
Bildung 365 führt Sie nun Schritt für Schritt durch die Lizenzierung und legt dabei einen Account bei Microsoft Online Services für Sie an. Hierfür wählen Sie eine Benutzerkennung und ein Kennwort: Nur diese Daten werden an Microsoft-Online-Services übertragen und ein Account angelegt (
Sie benötigen Matlab als Vollversion? Als Studierende der Universität Mannheim stellt Ihnen im Rahmen der Landeslizenz (Mietvertrag) der*die Hersteller*in Mathworks Matlab als Vollversion kostenlos für ein Jahr als Einzellizenz zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Lizenz ausschließlich im Rahmen Ihrer Ausbildung (einschließlich Bachelor- und Masterarbeit) verwenden und nicht für Tätigkeiten im Auftrag eines Lehrstuhls.
Lizenzmodell
Es handelt sich hierbei um eine Einzellizenz (Device Lizenz) als Vollversion mit begrenzter Laufzeit, die Sie jährlich neu aktivieren müssen und die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Lizenz darf nur auf Computern installiert und benutzt werden, die dem Studierenden gehören oder die dieser geleast hat. Akademisches und nichtakademisches Personal der Universität gehört nicht zu den berechtigten Nutzer*innen der TAH-Students-Lizenz.
Lizenzbedingungen
Bitte beachten Sie die Lizenzbedingungen von MathWorks:
Installation
Download
Der Download von Matlab (Landeslizenz als Mietvertrag) erfolgt über das E-Learning Portal ILIAS direkt bei dem*der Hersteller*in selbst.
Bitte gehen Sie hierbei wie folgt vor:
Eine Anleitung finden Sie hier.
Hilfe und Support
Da wir Ihnen diesen Service nicht direkt bereitstellen, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Installation direkt an den*die Hersteller*in zu wenden. Unterstützung erhalten Sie unter:
Sie haben keine technischen Fragen zur Installation, sondern zur Software-Lizenz? Gerne helfen wir Ihnen unter software-beschaffung.unit weiter. uni-mannheim.de
Die Universitäts-IT stellt Ihnen im Rahmen der Campuslizenz (Mietvertrag) STATA SE als Vollversion zur Verfügung. Den aktuellen Preis finden Sie im Bestellformular.
Lizenzmodell und Lizenzbedingungen
Es handelt sich bei STATA SE um eine Campuslizenz als Mietmodell (Einzelplatzlizenz) der Lizenzklasse Vollversion. Der Lizenztyp versteht sich pro Gerät mit einer Laufzeit vom 11.9.2023 bis 10.9.2024. Die Software darf nicht kommerziell genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen.
Bestellung und Installation
Um STATA SE als Vollversion über die Universitäts-IT zu beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail von Ihrer offiziellen Universitäts-Mailadresse an software-beschaffung mit: uni-mannheim.de
Nachdem wir Ihre Bestellung bearbeitet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen und dem Link zur Installation der Software. Bitte zahlen Sie die Lizenzgebühr, sobald Ihnen die Rechnung von der Verwaltung zugestellt wurde.
Hilfe und Support
Bei Fragen zur Installation und Aktivierung wenden Sie sich bitte per E-Mail an software-beschaffung.unit. Weitere Infos und Anleitungen zu STATA SE finden Sie außerdem auf der Seite des*der Hersteller*in: uni-mannheim.de
Gerne stellt Ihnen die Universitäts-IT im Rahmen der Landeslizenz (Mietvertrag) SPSS als Vollversion zum Preis von 55 Euro pro Jahr als Einzellizenz zur Verfügung.
Lizenzmodell und Lizenzbedingungen
Die Lizenz hat eine jährliche Laufzeit vom 1. Oktober bis 30. September, wobei die Buchung jährlich erneuert werden muss. Der Landesvertrag endet 2024. Die Software darf nicht kommerziell genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen.
Bestellung und Installation
Um SPSS als Vollversion über die Universitäts-IT zu beziehen, senden Sie bitte eine E-Mail von Ihrer offiziellen Universitäts-Mailadresse an software-beschaffung.unit mit: uni-mannheim.de
SPSS Vollversion (Studierende)
SPSS Vollversion (Doktorand*innen)
Nachdem wir Ihre Bestellung bearbeiten haben, erhalten Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen und dem Link zum Download der Software. Bitte zahlen Sie die Lizenzgebührt von 55 bzw. 70 Euro, sobald Ihnen die Rechnung von der Verwaltung zugestellt wurde.
Sie möchten SPSS kaufen?
Die Studierenden-Lizenz behält im Gegensatz zur Landeslizenz ab dem Aktivierungsdatum ein Jahr Gültigkeit und kann hier gekauft werden:
Hilfe und Support
Da wir Ihnen diesen Service nicht direkt bereitstellen, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Installation direkt an den*die Hersteller*in zu wenden. Unterstützung erhalten Sie hier:
IBM SPSS Statistics 25
IBM Support Portal SPSS Statistics
Fehlerbehebungen und Updates stellt Ihnen der*die Hersteller*in hier bereit:
Fix Central
Sie haben keine technischen Fragen zur Installation, sondern zur Software-Lizenz? Gerne helfen wir Ihnen unter software-beschaffung@uni-mannheim.de weiter.
Der folgende Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung für Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre wurde erstellt von EDUCOM* , ADAPSO* und ins Deutsche übertragen und publiziert von ALWR.
Sie befasst sich mit den Aspekten:
und beantwortet Fragen zur Softwarenutzung beziehungsweise zeigt interessante Alternativen auf.
Softwarenutzen
Software ermöglicht es uns, mit Hilfe von Rechnern unterschiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewältigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voranzukommen, glauben unglücklicherweise manche, man dürfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese zu nutzen, ohne zuvor zu prüfen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschränkungen, die ihnen Urheber*innen-, Patent- und Strafrecht auferlegen.
Hierzu einige wichtige Grundsätze:
Das unautorisierte Kopieren von Software ist unzulässig: Das Urheber*innenrecht schützt die Autor*innen und Vertreiber*innen von Software ähnlich, wie das Patentrecht die Erfinder*innen schützt. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Tätigen in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule üblich wird, kann die Institution als Ganzes Schaden nehmen, weil sie für das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird zum Beispiel die Verhandlungsposition der Institution bei dem Bemühen, Software weiter zu verbreiten und dazu günstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwächt. Das unautorisierte Kopieren von Software bringt ihre Entwickler*innen um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhöhen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, beziehungsweise mindern die Qualität der weiteren Unterstützung wie (z. B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert.
Respekt
Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverständnisses von Hochschulen und Universitäten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren können, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschließlich von Programmen, Daten und Begleitdokumenten) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsätze über den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser „Kodex“ wurde von EDUCOM (einer Software-Hochschulinitiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell für die Übernahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitäten entworfen. Der Kodex wurde vom Arbeitskreis der Leiter*innen wissenschaftlicher Rechenzentren (ALwR) übernommen und ins Deutsche übertragen.
Software und geistiges Eigentum
Die Berücksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativität anderer ist wichtig für das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt für die Arbeit aller Autor*innen und Verleger*innen in jeder Form der Veröffentlichung und beinhaltet die Beachtung des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung,
des Schutzes persönlichen Eigentums, des Rechts, über Form, Inhalt und Herausgabe einer Veröffentlichung frei entscheiden zu können. Weil elektronische Information immateriell und leicht reproduzierbar ist, muss hier die Anerkennung der Arbeit und des persönlichen Stils anderer besonders sorgfältig beachtet werden. Verletzungen der persönlichen Integrität (einschließlich der Beeinträchtigung der Privatsphäre, den unberechtigten Zugriff auf das persönliche Eigentum, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Urheber*innenrechten sowie das Raubkopieren) können Sanktionen gegenüber allen Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft auslösen.
Fragen zur Softwarenutzung
Was muss ich über das Thema „Software und Recht“ wissen?
Software ist grundsätzlich durch das Urheber*innenrecht geschützt, wenn sie nicht ausdrücklich als „public domain“ gekennzeichnet wurde. Der*die Inhaber*in des Urheber*innenrechts hat das ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software (und ihre Dokumentation) ohne Erlaubnis des*der Eigentümer*in zu duplizieren oder weiterzugeben. Wenn Sie eine Kopie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie jedoch in der Regel eine Sicherungskopie (ausschließlich für eigene Zwecke) herstellen – als Vorsorge für den Fall, dass das Original bei der Arbeit beschädigt wird.
Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe?
Wenn die Software mit einer rechtsverbindlichen Lizenz-Vereinbarung (Lizenz = Nutzungsberechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschränkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheber*innenrecht gestattet die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern nur, wenn dies die Lizenzvereinbarung ausdrücklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem*r Freund*in auf Zeit auszuleihen, sofern in dieser Zeit keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen.
Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf ich sie dann kopieren?
Das Fehlen eines Copyright-Schutzes berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nichtkopiergeschützte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungskopien, um Ihre Investition zu schützen. Das Angebot nicht-kopiergeschützter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der*die Entwickler*in oder der*die Vertreiber*in Ihrer Person entgegenbringt.
Darf ich Software, die in Einrichtungen auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen?
Die von Hochschulen und Universitäten beschaffte Software ist gewöhnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt für Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie für Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder über Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die das Kopieren für bestimmte Zwecke (wie die persönliche Benutzung) erlauben. Wenn Sie zur Frage der persönlichen Nutzung einer bestimmten Software unsicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeitenden Ihrer Institution (z. B. in der Universitäts-IT).
Ist es – rechtlich gesehen – nicht eine „faire Nutzung“ einer Software, wenn ich eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwende?
Nein! Es ist jedem Angehörigen oder Studierenden einer Hochschule z. B. verboten, Software zu vervielfältigen und sie an die Teilnehmenden einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies von dem*der Autor*in oder Vertreiber*in nicht ausdrücklich zugelassen wurde.
Interessante Alternativen
Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benötigte Software nicht leisten können, gibt es manchmal rechtlich zulässige Alternativen zum unautorisierten Kopieren:
Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen
Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen. Fragen Sie in der Universitäts-IT nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in der Form von reduzierten Preisen z. B. bei Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung). Aber auch diese Software unterliegt dem Rechtsschutz: Sie dürfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben.
Shareware
Shareware ist auch Software, die dem Urheber*innenrecht unterliegt; aber der*die Entwickler*in ermuntert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Die Erlaubnis dazu ist ausdrücklich in der Dokumentation erwähnt oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der*die Entwickler*in der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanzielle Anerkennung oder eine Meldegebühr, wenn Ihnen die Software gefällt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unterlagen, Änderungen oder Verbesserungen. Damit unterstützen Sie zugleich die Weiterentwicklung der Software.
Public-domain-Software
Einige Autor*innen bestimmen, dass ihre Software „public-domain“ (öffentlich verfügbar) sein soll. Das bedeutet, dass sie keinen Copyright-Bestimmungen unterliegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise „public-domain“. Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdrücklich als „public-domain“ gekennzeichnet ist, stets den Rat eines*einer Sachverständigen (z. B. in der Universitäts-IT) suchen, bevor Sie sie weitergeben.
Achtung: Bei public-domain-Software ist leider in vielen Fällen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschützter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann.
Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich: Der Rechtsschutz beziehungsweise der Marktusus müssen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgeprägt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleitunterlagen sorgfältig prüfen. Im Allgemeinen haben Sie kein Recht: unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder unautorisierte Softwarekopien für andere herzustellen.
Wenn Sie irgendwelche Fragen über die ordnungsmäßige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die hier nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat in Ihrer Universitäts-IT, vom*von der Softwareentwickler*in bzw. -vertreiber*in oder bei einem*einer Rechtsanwält*in.
Was ist ein Lizenzmodell?
Eine Lizenz bildet ein Nutzungsrecht ab. Durch einen Lizenzvertrag wird der Umfang dieses Nutzungsrecht beschrieben. Diese Beschreibung erfolgt durch ein „Lizenzmodell“. Es wird durch verschiedene Parameter definiert. Hier sollen nur die wichtigsten beschrieben werden:
Lizenzart
Es gibt zwei Lizenzarten:
Lizenzklasse
Lizenzen werden in verschiedene Klassen unterschieden und typisieren die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der Software. Die häufigsten Lizenzklassen sind:
Lizenztyp und Lizenzmetrik
Der Lizenztyp bzw. die -Metrik geben an, wie die Lizenz rechtskonform eingesetzt bzw. gezählt wird. Hierbei unterscheidet man:
Laufzeit
Die Laufzeit begrenzt die Dauer der Lizenzierung des Softwareangebotes. Hier unterscheidet man zwischen:
Anleitungen, Hilfestellungen und Support rund um den Erwerb von Office 365 finden Sie im Hilfebereich der Website Bildung 365 (Login benötigt):
Eine Übersicht aller Anleitungen (wie z.B. zum weltweiten Zugang zum universitären Netz via VPN) finden Sie hier: alle Anleitungen