Karriere­phase Postdoc – Was Sie wissen sollten

Die Postdoc-Phase, kurz für Postdoktorand*innen-Phase oder Postdoktorat, ist die Phase in der wissenschaft­lichen Karriere, die auf die Promotion folgt. Sie dient dazu, weiterführende Forschungs­erfahrung zu sammeln und Qualifikationen für eine wissenschaft­liche Karriere zu erwerben und zu festigen. Die Postdoc-Phase ist eine anspruchsvolle und gleichzeitig entscheidende Etappe der akademischen Laufbahn, in der die Weichen für eine erfolgreiche wissenschaft­liche Karriere gestellt werden.

Die Postdoc-Phase zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Merkmale aus:

  1. Forschungs­autonomie: Im Anschluss an die Promotion wird von Postdoktorand*innen erwartet, dass sie mehr Forschungs­autonomie entwickeln. Dies bedeutet, dass sie zunehmend eigenständig arbeiten, eigene Ideen entwickeln und möglicherweise eigene Forschungs­projekte leiten und hierfür Forschungs­gelder (Drittmittel) einwerben.
  2. Profilierung: In der Postdoc-Phase entwickeln Wissenschaft­ler*innen ein eigenes Forschungs­profil, das sich insbesondere in ihren Publikationen, Konferenzauftritten und Drittmittelaktivitäten niederschlägt. Es ist die Phase, in der Wissenschaft­ler*innen ihren Platz in der scientific community finden und sich als Expert*innen für bestimmte Themen und Methoden präsentieren und etablieren. 
  3. Internationale Mobilität: Den Forschungs­ort und die Einrichtung der Promotion zu wechseln, gehört zur Postdoc-Phase dazu – nicht nur, um in einem anderen Umfeld neue Impulse zu bekommen und neue Forschungs­ideen zu entwickeln. Eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen, erweitert auch das wissenschaft­liche Netzwerk und eröffnet Möglichkeiten zu neuen Kooperationen. 
  4. Vorbereitung auf die Professur: Insbesondere in der späteren Postdoc-Phase wird erwartet, dass Postdocs die sogenannte Berufbarkeit erlangen, also alle Qualifikationen für die Übernahme einer Lebens­zeitprofessor oder anderen Führungs­position mitbringen. Dazu gehören neben herausragenden wissenschaft­lichen Leistungen auch Führungs- und Management­fähigkeiten sowie Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung.
  5. Befristung: Postdoc-Positionen sind in der Regel für zwei bis fünf Jahre befristet. Die genaue Dauer kann je nach Fach­gebiet, Institution und Finanzierung variieren. Die Rechts­grundlage für befristete Arbeits­verträge mit wissenschaft­lichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungs­einrichtungen bildet das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz (WissZeitVG).

Wer gilt als Postdoc?

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Postdocs“ gibt es (noch) nicht. An der Universität Mannheim legen wir das Begriffsverständnis des Universitäts­verbands zur Qualififzierung des wissenschaft­lichen Nachwuchses in Deutschalnd (UniWiND) zugrunde:

Postdocs sind promovierte Wissenschaft­ler*innen, die unterhalb der W2-Professur wissenschaft­lich tätig sind und die entweder mit dem Ziel einer Weiterqualifizierung an Universitäten oder außeruniversitären Forschungs­einrichtungen beschäftigt sind (WissZeitVG § 2 Abs. 1) oder die unabhängig von der Art und dem Ort ihrer Beschäftigung daran arbeiten, sich für eine Universitäts­professur zu qualifizieren (zum Beispiel wissenschaft­liche Mitarbeiter*innen mit Qualifizierungs­absicht auf Dauerstellen oder auf Stellen für Wissenschaft­management oder Lehre, Stipendiat*innen oder externe Habilitand*innen).

Hanna Kauhaus und Evelyn Hochheim (Hrsg.): Qualifizierung in der Postdoc-Phase. Handreichung zur Planung und Umsetzung von Angeboten (UniWiND-Publikationen Band 5), Jena 2015, S. 7.


Die verschiedenen Abschnitte der Postdoc-Phase

Die Postdoc-Phase lässt sich in drei aufeinanderfolgende Etappen gliedern: Sie beginnt mit der frühen Postdoc-Phase, die der Orientierung dient. Hier machen Sie sich mit den neuen Anforderungen und bevorstehenden Aufgaben vertraut und setzen sich mit den verschiedenen Karrierewegen zur Professur auseinandersetzen . Dies ist auch die Phase, in der Sie Wrap-ups aus dem Promotions­vorhaben abschließen und ein neues wissenschaft­liches Vorhaben identifizieren. Es folgt die fortgeschrittene Postdoc-Phase, in der Sie Ihr wissenschaft­liches Profil schärfen und sich als Expert*in für bestimmte Themen und Methoden in Ihrer Fach­disziplin etablieren. Typischerweise sind Sie jetzt besonders publikations­stark, werben unter Umständen eigene Drittmittel ein und erweitern Ihr Netzwerk bei Vortragsreisen und Forschungs­aufenthalten im Ausland. Daneben erwerben Sie überfach­liche Schlüssel­qualifikationen, etwa im Bereich Führung oder Wissenschafts­kommunikation. Die späte Postdoc-Phase ist der Bewerbung um Professuren oder vergleichbarer Führungs­positionen gewidmet.


Wissenschaft­liche Karrierewege nach der Promotion

Im deutschen Wissenschafts­system gibt es verschiedene Karrierewege zur Professur. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, dar­unter Ihre Fach­richtung, Ihre persönliche Lebens­situation, Ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen oder die Verfügbarkeit von entsprechenden Stellen und Finanzierungs­möglichkeiten.

  • Habilitation und habilitations­äquivalente Leistungen

    Die Habilitation ist im deutschsprachigen Raum der „klassische“ Weg zur Professur und ist inbesondere in geistes­wissenschaft­lichen Disziplinen, der Rechts­wissenschaft und Medizin nach wie vor üblich. Wer sie erfolgreich abschließt, hat das Ende der Qualifizierungs­phase für die Wissenschaft erreicht und darf sich Privatdozent*in (PD) nennen. Habilitierte erhalten die Lehr­be­fähigung (Venia legendi) und dürfen Vorlesungen halten, Prüfungen abnehmen und Promovierende betreuen. Die Habilitation erfordert in der Regel, dass die Kandidat*innen eine Habilitations­schrift oder gleichwertige Publikationen vorlegen und einen öffentlichen Vortrag halten, bei dem sie ihre Forschungs­ergebnisse präsentieren und Fragen des Prüfungs­ausschusses beantworten. Häufig kommt noch eine Lehr­probe oder der Nachweis pädagogisch-didaktischer Qualifikationen hinzu. Welche Voraussetzungen für die Habilitation gelten, welche Prüfungs­leistungen erbracht werden müssen und wie das Habilitierungs­verfahren abläuft, ist in der jeweils geltenden Habilitations­ordnung geregelt. Die Universität Mannheim hat eine gemeinsame Habilitations­ordnung für alle Fakultäten.

  • Nachwuchs­gruppen­leitung

    Eine Nachwuchs­gruppen­leitung soll es Wissenschaft­ler*innen in der frühen Karriere­phase nach der Promotion ermöglichen, sich ungestört auf ihre Forschungs­vorhaben zu konzentrieren, eigene Projektteams mit Promovierenden und Hilfskräften zu leiten und sich in ihrer Fach­disziplin als erkannte Forscher*innen zu etablieren. Entsprechende Position sind insbesondere in den mathematisch-natur­wissenschaft­lichen Disziplinen und in außeruniversitären Forschungs­instituten verbreitet. Nachwuchs­gruppen­leitungen sind in der Regel auf fünf Jahre angelegt und können neben Forschungs­tätigkeit auch Lehr­verpflichtungen vorsehen. Da sie aus Drittmitteln finanz­iert werden, steht meist ein großzügiges Budget für Sach-, Reise- und Publikations­kosten zur Verfügung, über das die Leiter*innen selbst und abhängig verfügen können. Die wichtigsten Förder­programme für Nachwuchs­gruppen sind das Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) und regelmäßige Ausschreibungen des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Wer eine Nach­gruppen­leitung erfolgreich beendet, gilt als berufbar für eine W3-Professur.

  • Juniorprofessur

    Juniorprofessuren wurden 2002 an deutschen Universitäten eingeführt, um neben der Habilitation und der Nachwuchs­gruppen­leitung einen weiteren Qualifikations­weg zur Professur anzubieten. Die als W1 bezeichneten Professuren ermöglichen es den Hinhaber*innen in einem frühen Stadium ihrer Karriere, unabhängig zu forschen und lehren und eigen­verantwortlich Mitarbeitende zu führen. Ihre Aufgaben sind denen von Lebens­zeitprofessor*innen vergleichbar, beinhalten aber ein geringere Lehr­deputat. Juniorprofessor*innen werden als Beamt*innen auf Zeit für in der Regel sechs Jahre an einer Hochschule angestellt. Juniorprofessuren werden nach etwa drei Jahren zwischenevaluiert. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird das Beschäftigungs­verhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Es besteht allerdings kein Anspruch anschließend weiterbeschäftigt zu werden. Bei Juniorprofessuren mit Verstetigungs­option, der sogenannten Tenure-Track-Option, erfolgt im sechsten Jahr die abschließende Evaluation, die darüber entscheided, ob die Position in eine Lebens­zeitprofessur (W2 oder W3) überführt wird. Welche Leistungen für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussevaluation erbracht werden müssen, ist in der jeweils geltenen Evaluations­ordnung geregelt. Die Universität Mannheim regelt das Verfahren in einer für alle Fakultäten geltenden Tenure Track Satzung.


Kontakt

Dr. Katharina Bolle

Dr. Katharina Bolle

Forschungs­förderung, Wissenschaft­liche Nachwuchs­förderung
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 328
68161 Mannheim