Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Europäische Union, Bundes- und Landesministerien sowie Stiftungen bieten fortlaufende Förderprogramme für promovierte Wissenschaftler*innen an. Wir haben die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie hier, wie die Universität Mannheim Sie bei der Durchführung Ihrer Forschungsvorhaben, Auslandsreisen oder selbst organisierten Tagungen finanziell unterstützt. Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Angeboten und begleiten Sie während des gesamten Antragsprozesses.
Walter Benjamin Programm der DFG
Emmy Noether-Programm der DFG
Heisenberg-Programm der DFG
Sachbeihilfe der DFG mit eigener Stelle als Projektleitung (Modul „Eigene Stelle“)
Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung
PRIME-Programm des DAAD
CZS Nexus – Programm zur Förderung interdisziplinärer Post Doc Gruppen der Carl Zeiss Stiftung
Leopoldina-Postdoc-Stipendium
Margarete von Wrangell-Programm für Frauen des MWK
Sachbeihilfe der DFG (Modul „Basis“)
Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung
Stipendienprogramm zur Förderung von Postdoktorand*innen und Juniorprofessor*innen der Daimler-Benz-Stiftung
Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung
ERC Starting Grant
ERASMUS+
PRIME-Programm des DAAD
Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen (Postdoc-Programm) des DAAD
Kurz- und Langzeitdozenturen-Programm des DAAD
Walter Benjamin Programm der DFG
Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt Stiftung
EU MSCA European Postdoctoral Fellowship und Global Postdoctoral Fellowship
Forschung & Lehre-Programm der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission
Faculty Mobility Program im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg – Connecticut (USA)
Faculty Mobility Program im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg – University of Massachusetts (USA)
Faculty Mobility Program im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg – North Carolina (USA)
Faculty Mobility Program im Rahmen des Landesprogramms Baden-Württemberg – Ontario (Kanada)
Postdoctoral Fellowship der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)
Mit der internen Anschubfinanzierung unterstützen wir vielversprechende Projektvorhaben. Wissenschaftler*innen der Universität Mannheim können für notwendige Vorarbeiten zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung in den Förderlienien BASIC, MEDIUM und EXTRA beantragen. Bewilligt werden können Personal- und Sachmittel in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Je nach Höhe der beantragten Mittel entscheidet der Prorektor für Forschung, gegebenenfalls auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens des fachnahen Mitglieds des Forschungsrat oder der gesamte Forschungrat auf Basis zweier Gutachten.
Überbrückungsfinanzierungen dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen der Einreichung eines Drittmittelantrags und dessen vorgesehenem Starttermin. Sie können in dieser Linie in der Regel nur in Zusammenhang mit einem Antrag auf Anschubfinanzierung (BASIC, MEDIUM, EXTRA) Mittel beantragen. Die maximale Förderdauer beträgt neun Monate oder endet mit dem Bewilligungsbescheid der Förderorganisation. Eine mindestens hälftige Eigenleistung durch die beteiligte Professur ist erforderlich.
In der Förderlinie COMMUNICATION können Sie bis zu 10.000 € für zwei Jahre für innovative Vorhaben im Bereich der Wissenschaftskommunikation und/
In der Programmlinie EVENT können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro für die Ausrichtung einer Tagung an der Universität Mannheim beantragen. Eine Beteiligung der Fakultät und der Professur oder des Instituts in mindestens gleicher Höhe wird erwartet.
Sie möchten an einer internationalen Tagung teilnehmen oder einen längeren Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren? Dann nutzen Sie unsere Angebote zur finanziellen Unterstützung bei internationalen Dienstreisen. Die Zuschüsse werden nach Vorlage einer Reisekostenabrechnung nach der Rückkehr nach Mannheim ausgezahlt. Bei Bedarf kann im Vorfeld der Reise ein Vorschuss beantragt werden.
Tagungsreise
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass Sie aktiv (Vortrag, Poster, Chair) an der Veranstaltung teilnehmen. Je nach Reiseziel gelten bestimmte Höchstgrenzen für den Zuschuss, sodass rund 60 Prozent der Gesamtkosten übernommen werden können:
Forschungsaufenthalt
Für einen Aufenthalt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im Ausland kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
Ablauf der Antragsstellung und Förderung
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an das Dezernat I. Nach der Prüfung Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail die Förderzusage zu. Im Anschluss können Sie Ihren Dienstreiseantrag bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) stellen. Bitte sammeln Sie während Ihrer Reise alle für die Reisekostenabrechnung relevanten Belege. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte eine Reisekostenabrechnung bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) ein. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Zuschuss als Rückerstattung.
Abgabefrist für den Antrag
Mindestens vier Wochen vor Reisebeginn.
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