Ausschreibung von Deutschlandstipendien für das Studienjahr 2026/ 2027
Gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) und der Satzung der Universität Mannheim für die Vergabe von Deutschlandstipendien (StipS) schreibt das Rektorat der Universität Mannheim zum Studienjahr 2026/
Die Anzahl der Stipendien hängt von der Bereitschaft privater Mittelgeber*innen ab, sich für das Stipendienprogramm an der Universität Mannheim zu engagieren. Die Universität Mannheim strebt an, 148 Stipendien zu vergeben. Die genaue Zahl der Stipendien steht derzeit jedoch noch nicht fest. In der Vergaberunde 2025/
Rund zwei Drittel der Stipendien werden von privaten Mittelgeber*innen mit einer Zweckbindung für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge versehen (vgl. § 11 III 1 StipG). Die verbleibenden Stipendien werden ohne Fachbindung für alle Studierenden der Universität Mannheim vergeben. Die Universität strebt im Rahmen der durch Zweckbindungen und Bewerbungslage eingeschränkten Möglichkeiten eine proportionale Verteilung der Stipendien über die Fakultäten und Abteilungen an. Die Fachbindungen verteilten sich in der Vergaberunde 2025/
| Fachbindung | Fakultät/Abteilung | Anzahl |
|---|---|---|
| Freie Stipendien ohne Fachbindung | 70 | |
| Weitere Stipendien mit Fachbindungen durch Mittelgeber*innen | 76 | |
| Fakultät für Betriebswirtschaftslehre | 28; davon 6 MMM | |
| Fakultät für Wirtschaftsinformatik und -mathematik | 19; davon 6 MMDS | |
| Abteilung Volkswirtschaftslehre | 15 | |
| Lehramt | 5 | |
| Philosophische Fakultät | 6 | |
| Fakultät für Sozialwissenschaften | 3 | |
| Abteilung Rechtswissenschaft | 2 | |
| Stipendien insgesamt | 146 | |
Ablauf der Bewerbung
Voraussetzungen
Bewerben können sich immatrikulierte Studierende aller Fächer, die in einem Bachelor-, Master- oder Staatsexamensstudiengang in der Regelstudienzeit an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, sowie Bewerber*innen für einen Studiengang an der Universität Mannheim.
Berücksichtigt werden nur form- und fristgerechte Bewerbungen mit allen einzureichenden Unterlagen. Nachreichungen von Einzelnachweisen sind nicht zulässig.
Eine unzulässige Doppelförderung (gemäß § 4 StipG) liegt vor, wenn bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch die Begabtenförderungswerke, durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst, durch die Stiftung Begabtenförderung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung besteht. Wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet, gilt dies nicht als Doppelförderung.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung:
| Unterlagen | Anmerkungen |
| Motivationsschreiben | s. Bewerbungsmaske |
| Tabellarischer Lebenslauf | |
| Hochschulzugangsberechtigung | |
| Aktueller Notenauszug (Transcript of Records) | inkl. aktueller Durchschnittsnote sofern mehr als 30 ECTS erworben wurden; erhältlich in Portal² im Selfservice |
| Abschlusszeugnisse vorheriger Studiengänge | falls vorhanden |
| Nachweise über besondere Erfolge, Auszeichnungen oder Preise in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb in Wissenschaft, Kunst oder Sport | nicht länger zurückliegend als 2 Jahre |
| Nachweise über vorangegangene Berufstätigkeit, abgeschlossene Berufsausbildungen | nicht länger zurückliegend als 5 Jahre, Dauer: länger als 2 Jahre (inklusive Ausbildung) |
| Nachweise über Praktika, Werkstudierendentätigkeiten, Tutorien | nicht länger zurückliegend als 5 Jahre, Dauer: wenigstens 8 Wochen; berücksichtigt werden nur Belege, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind. |
| Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen | nicht länger zurückliegend als 2 Jahre, Dauer: wenigstens 4 Wochen und wenigstens 160 Stunden im Jahr; bitte reichen Sie möglichst Belege ein, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind |
| Nachweise über Mitarbeit in einer akkreditierten studentischen Initiative, Fachschaft | nicht länger zurückliegend als 2 Jahre, Dauer: wenigstens 4 Wochen und wenigstens 160 Stunden im Jahr |
| Nachweise über Übernahme eines Wahlamtes in der universitären Selbstverwaltung (einschließlich hochschulpolitischer studentischer Vereinigungen) | nicht länger zurückliegend als 2 Jahre, Dauer: wenigstens ein Semester |
| Freiwilligendienst | nicht länger zurückliegend als 5 Jahre |
| ggf. Nachweise über besondere familiäre oder persönliche Umstände | s. Satzung der Universität Mannheim zur Vergabe von Deutschlandstipendien (StipS) |
| Leistungssportliches Engagement | länger als 2 Jahre ausübend |
| Studienbegleitende Erwerbstätigkeit | wenigstens 6 Monate, bei mindestens 15 und maximal 20 Stunden pro Woche |
Bewerbungsfristen
Bewerbungsphase für bereits an der Universität Mannheim eingeschriebene Studierende:
16. März bis 4. Mai 2026
Bewerbungsphase für Studienplatzbewerber*innen in Masterstudiengängen:
15. April bis 1. Juni 2026
Bewerbungsphase für Studienplatzbewerber*innen in Bachelorstudiengängen:
1. Juni bis 15. Juli 2026
Allgemeine Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass nur belegte Angaben für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
- Rankings und Verteilungskurven werden für die Bewerbung nicht benötigt.
- Bitte fordern Sie keine Gutachten von Lehrenden der Universität Mannheim für Ihre Stipendienbewerbung an.
- Bitte beachten Sie, dass ein Nachreichen von Unterlagen weder notwendig noch möglich ist, da nur Ihre Leistungen bis einschließlich HWS 2025/
26 die Entscheidungsgrundlage zur Vergabe des Stipendiums darstellen. - Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder in englischer Sprache einzureichen. Werden Unterlagen in einer anderen Sprache eingereicht, ist eine amtliche Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.