Ausschreibung von Deutschland­stipendien für das Studien­jahr 2026/2027

Gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendien­programms (StipG) und der Satzung der Universität Mannheim für die Vergabe von Deutschland­stipendien (StipS) schreibt das Rektorat der Universität Mannheim zum Studien­jahr 2026/27 Deutschland­stipendien mit einer Laufzeit vom 1.8.2026 bis zum 31.7.2027 aus. Die Förderung beträgt pro Stipendium monatlich 300 € und wird je zur Hälfte von privaten Mittelgeber*innen und dem Bundes­ministerium für Bildung und Forschung finanz­iert. Die Stipendien werden begabungs- und leistungs­orientiert vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein von der jeweiligen Fakultät eingerichtetes Auswahlgremium. Die Bewerber*innen erhalten eine Mitteilung zur Entscheidung über die Bewerbung. Ein Deutschland­stipendium der Universität Mannheim erhalten sie nur in Verbindung mit einem Studien­platz an der Universität Mannheim.

Die Anzahl der Stipendien hängt von der Bereitschaft privater Mittelgeber*innen ab, sich für das Stipendien­programm an der Universität Mannheim zu engagieren. Die Universität Mannheim strebt an, 148 Stipendien zu vergeben. Die genaue Zahl der Stipendien steht derzeit jedoch noch nicht fest. In der Vergaberunde 2025/2026 konnten 146 Studierende gefördert werden.

Rund zwei Drittel der Stipendien werden von privaten Mittelgeber*innen mit einer Zweckbindung für bestimmte Fach­richtungen oder Studien­gänge versehen (vgl. § 11 III 1 StipG). Die verbleibenden Stipendien werden ohne Fach­bindung für alle Studierenden der Universität Mannheim vergeben. Die Universität strebt im Rahmen der durch Zweckbindungen und Bewerbungs­lage eingeschränkten Möglichkeiten eine proportionale Verteilung der Stipendien über die Fakultäten und Abteilungen an. Die Fach­bindungen verteilten sich in der Vergaberunde 2025/2026 wie folgt:

Fach­bindungFakultät/AbteilungAnzahl
Freie Stipendien ohne Fach­bindung 70
Weitere Stipendien mit Fach­bindungen durch Mittelgeber*innen 76
 Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre28; davon 6 MMM
 Fakultät für Wirtschafts­informatik und -mathematik19; davon 6 MMDS
 Abteilung Volkswirtschafts­lehre15
 Lehr­amt5
 Philosophische Fakultät6
 Fakultät für Sozial­wissenschaften3
 Abteilung Rechts­wissenschaft2
Stipendien insgesamt146

Ablauf der Bewerbung

Voraussetzungen

Bewerben können sich immatrikulierte Studierende aller Fächer, die in einem Bachelor-, Master- oder Staats­examens­studien­gang in der Regel­studien­zeit an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, sowie Bewerber*innen für einen Studien­gang an der Universität Mannheim.

Berücksichtigt werden nur form- und frist­gerechte Bewerbungen mit allen einzureichenden Unter­lagen. Nachreichungen von Einzelnachweisen sind nicht zulässig.

Eine unzulässige Doppel­förderung (gemäß § 4 StipG) liegt vor, wenn bereits eine begabungs- und leistungs­abhängige materielle Förderung durch die Begabten­förderungs­werke, durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst, durch die Stiftung Begabten­förderung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung besteht. Wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unter­schreitet, gilt dies nicht als Doppel­förderung. 

Weitere Informationen zur Doppel­förderung

Bewerbungs­unter­lagen

Folgende Unter­lagen benötigen Sie für die Bewerbung:

Unter­lagenAnmerkungen
Motivations­schreibens. Bewerbungs­maske
Tabellarischer Lebens­lauf 
Hochschul­zugangsberechtigung 
Aktueller Notenauszug (Trans­cript of Records)inkl. aktueller Durchschnitts­note sofern mehr als 30 ECTS erworben wurden; erhältlich in Portal² im Selfservice
Abschlusszeugnisse vorheriger Studien­gängefalls vorhanden
Nachweise über besondere Erfolge, Auszeichnungen oder Preise in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb in Wissenschaft, Kunst oder Sportnicht länger zurückliegend als 2 Jahre 
Nachweise über vorangegangene Berufs­tätigkeit, abgeschlossene Berufsausbildungennicht länger zurückliegend als 5 Jahre, Dauer: länger als 2 Jahre (inklusive Ausbildung)
Nachweise über Praktika, Werk­studierenden­tätigkeiten, Tutoriennicht länger zurückliegend als 5 Jahre, Dauer: wenigstens 8 Wochen; berücksichtigt werden nur Belege, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeits­stunden vermerkt sind.
Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaft­liches, soziales oder politisches Engagement oder die Mit­wirkung in Religions­gesellschaften, Verbänden oder Vereinennicht länger zurückliegend als 2 Jahre, Dauer: wenigstens 4 Wochen und wenigstens 160 Stunden im Jahr; bitte reichen Sie möglichst Belege ein, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeits­stunden vermerkt sind
Nachweise über Mitarbeit in einer akkreditierten studentischen Initiative, Fach­schaftnicht länger zurückliegend als 2 Jahre
Dauer: wenigstens 4 Wochen und wenigstens 160 Stunden im Jahr
Nachweise über Über­nahme eines Wahlamtes in der universitären Selbstverwaltung (einschließlich hochschul­politischer studentischer Vereinigungen)nicht länger zurückliegend als 2 Jahre
Dauer: wenigstens ein Semester
Freiwilligendienstnicht länger zurückliegend als 5 Jahre
ggf. Nachweise über besondere familiäre oder persönliche Umständes. Satzung der Universität Mannheim zur Vergabe von Deutschland­stipendien (StipS)
Leistungs­sportliches Engagementlänger als 2 Jahre ausübend
Studien­begleitende Erwerbs­tätigkeitwenigstens 6 Monate, bei mindestens 15 und maximal 20 Stunden pro Woche 
Icon Ausrufezeichen in einem Dreieck

Bewerbungs­fristen

Bewerbungs­phase für bereits an der Universität Mannheim eingeschriebene Studierende:

16. März bis 4. Mai 2026

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Bewerbungs­phase für Studien­platz­bewerber*innen in Master­studien­gängen:

15. April bis 1. Juni 2026

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Bewerbungs­phase für Studien­platz­bewerber*innen in Bachelor­studien­gängen:

1. Juni bis 15. Juli 2026

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Allgemeine Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass nur belegte Angaben für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
  • Rankings und Verteilungs­kurven werden für die Bewerbung nicht benötigt.
  • Bitte fordern Sie keine Gutachten von Lehr­enden der Universität Mannheim für Ihre Stipendienbewerbung an.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Nachreichen von Unter­lagen weder notwendig noch möglich ist, da nur Ihre Leistungen bis einschließlich HWS 2025/26 die Entscheidungs­grundlage zur Vergabe des Stipendiums darstellen.
  • Die Bewerbungs­unter­lagen sind in deutscher oder in englischer Sprache einzureichen. Werden Unter­lagen in einer anderen Sprache eingereicht, ist eine amtliche Über­setzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.