Deutschlandstipendium
Viele Menschen leisten schon in jungen Jahren Herausragendes. Das Deutschlandstipendium fördert sie und möchte neben dem Studium Raum für Engagement und die persönliche Entwicklung geben. Die Studierenden erhalten monatlich 300 Euro – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Förder*innen. Im aktuellen Vergabezeitraum 2024/
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Ablauf der Bewerbung
Voraussetzungen
Bei der Bewerbung zählen überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf herausragendes außerschulisches beziehungsweise außeruniversitäres Engagement wie beispielsweise sportliche Erfolge oder soziales Engagement. Auch besondere familiäre Umstände, wie ein nicht-akademisches Elternhaus oder eine Migrationsgeschichte, werden berücksichtigt.
Studierende aller Fächer in Bachelor-, Staatsexamens- und Masterstudiengängen können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Sie müssen an der Universität Mannheim eingeschrieben sein und in ihrer Regelstudienzeit studieren. Darüber hinaus können sich Bewerber*innen um ein Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudium zeitgleich mit der Bewerbung um einen Studienplatz auch um ein Deutschlandstipendium bemühen. Dieses erhalten sie jedoch nur dann, wenn sie ihr Studium an der Universität Mannheim auch beginnen.
Bewerbungsfristen
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht, formal korrekt und vollständig eingereicht werden. Es können keine Dokumente nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich nach Studienprogramm und -status:
27. März bis 31. Mai 2024
Bewerbungsphase für Studienplatzbewerber*innen in Masterstudiengängen sowie für Studierende aller Abschlüsse und Fächer, die bereits in der Regelstudienzeit an der Universität Mannheim eingeschrieben sind.
1. Juni bis 15. Juli 2024
Bewerbungsphase für Studienplatzbewerber*innen in Bachelorstudiengängen.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ausführlich (nicht ausschweifend) zu begründen. Die unten aufgeführten Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivationsschreibens unterstützen:
- Warum bewerben Sie sich für ein Deutschlandstipendium?
- Wodurch zeichnen Sie sich als Bewerber*in fachlich und persönlich aus?
- Welche Bedeutung hat das Stipendium für Ihren beruflichen Werdegang?
- Gibt es Informationen, die für die Entscheidung über das Stipendium von Bedeutung sein könnten und bisher nicht abgefragt wurden?
Ihr Motivationsschreiben sollte inklusive Leerzeichen 3.800 Zeichen nicht überschreiten. Bitte orientieren Sie sich an der Zeichenanzahl bei Word.
Bitte richten Sie das Motivationsschreiben an die Auswahlkommission.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Hochschulzugangsberechtigung
Bitte reichen Sie Ihr Abiturzeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses ein.
Aktueller Notenauszug (Transcript of Records)
Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnittsnote muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Wir akzeptieren das maschinell erzeugte Transcript of Records, welches ohne Unterschrift gültig ist. Das Transcript of Records inklusive Notenspiegel aus dem Portal2 ist auch ausreichend.
Abschlusszeugnisse vorheriger Studiengänge
Sofern Sie zuvor bereits studiert haben, reichen Sie bitte die Abschlusszeugnisse mit ein.
Nachweise über besondere Erfolge
Hierzu zählen Auszeichnungen oder Preise in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb in Wissenschaft, Kunst oder Sport oder andere besondere Erfolge. Die Erfolge dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Nachweise über Berufserfahrungen
Nachweise über vorangegangene Berufstätigkeit und abgeschlossene Berufsausbildungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens zwei Jahre andauerten (inklusive Ausbildung).
Nachweise über Praktika, Werkstudententätigkeiten und Tutorien, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und wenigstens acht Wochen andauerten. Berücksichtigt werden nur Belege, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind.
Nachweise über zusätzliches Engagement
Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.
Nachweise über Mitarbeit in einer akkreditierten studentischen Initiative oder Fachschaft: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.
Nachweise über Übernahme eines Wahlamtes in der universitären Selbstverwaltung, einschließlich hochschulpolitischer studentischer Vereinigungen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und sollte wenigstens ein Semester angedauert haben.
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine unterzeichnete Bescheinigung bei, welcher eine Tätigkeitsbeschreibung, die Institution/
Initiative/Verband etc. sowie der genaue Zeitraum der ausgeübten aktiven Mitgliedschaft zu entnehmen ist (inkl. Gesamtdauer sowie geleistete Arbeitsstunden). Nachweise über Freiwilligendienst
Die Tätigkeit sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Ggf. Nachweis über besondere Umstände
Nachzulesen in der Satzung der Universität Mannheim zur Vergabe von Deutschlandstipendien (StipS).
Studienplatzbewerber*innen müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben. Im Anschluss ist eine Bewerbung für das Stipendium über das Bewerberportal des Deutschlandstipendiums möglich.
Zu- und Absagen werden im Herbst per E-Mail versendet.
Die Stipendienzahlungen beginnen im Oktober rückwirkend zum August.
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Wie viele Deutschlandstipendien werden vergeben?
Die Zahl der Stipendien ist abhängig von der Gesamtzahl der Studierenden der Universität und den privaten Mitteln, die die Universität einwerben kann. Im Studienjahr 2024/
25 wurden 131 Stipendien vergeben. Was beinhaltet die Förderung?
Die finanzielle Förderung beträgt 300 Euro im Monat. Darüber hinaus stellt die Universität den Kontakt zwischen Stipendiengeber*innen und Stipendiennehmer*innen her. Dieser kann zu einer ideellen Förderung in Form von Praktikumsangeboten, Veranstaltungseinladungen oder der Teilnahme an einem Talentförderungsprogramm führen. Die Universität Mannheim richtet außerdem zu Beginn jedes Herbst-/Wintersemesters eine Stipendienfeier aus.
Wie lange werden die Stipendiat*innen gefördert?
Die Universität strebt an, Stipendien für die Regelstudienzeit eines Studienprogrammes zu vermitteln. Eine Zusage erfolgt jedoch zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung ist abhängig von den Leistungen sowie der weiteren Förderungszusage des*der Stipendiengeber*in. Eine Leistungsüberprüfung erfolgt jährlich im Frühjahr.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheiden die Auswahlkommissionen der Fakultäten.
Nach welchen Kriterien werden die Stipendiat*innen ausgewählt?
Prinzipiell zählt die Leistung in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf Engagement, etwa gesellschaftliche Beteiligung oder sportliche Erfolge. Sie berücksichtigt auch persönliche Umstände, etwa eine Migrationsgeschichte, ein nicht-akademisches Elternhaus, die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines*einer Angehörigen.
Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen
Gibt es eine Altersbeschränkung hinsichtlich der Bewerbung?
Nein.
Kann ich mich schon vor Antritt meines Studiums für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Ja, auch Studienplatzbewerber*innen können sich bewerben. Der Erhalt des Stipendiums ist jedoch an den tatsächlichen Antritt des Studiums an der Universität Mannheim geknüpft.
Ich weiß noch nicht, welchen Studiengang ich wähle. Kann ich mich schon für das Stipendium bewerben?
Nein, Sie müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben und können sich dann für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Bekomme ich das Stipendium auch, wenn ich das Studium nicht an der Universität Mannheim antrete?
Nein, das Deutschlandstipendium der Universität Mannheim ist an eine Immatrikulation an der Universität Mannheim gekoppelt.
Bis zu welchem Semester kann ich mich für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Für das Deutschlandstipendium bewerben kann sich, wer innerhalb der Regelstudienzeit studiert. Dies gilt für alle Bachelor-, Staatsexamens- und Master-Programme. Eine Förderung kann auch am Ende des Studiums sinnvoll sein.
Was ist mit einem Zweitstudium?
Förderungsfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium.
Muss ich mich für mein Master-Studium erneut bewerben, wenn ich im Bachelor gefördert werde?
Ja. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung um Ihren Master-Studienplatz erneut eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ein.
Ich kann noch keine Studienleistungen im Masterstudium nachweisen. Kann ich mich bewerben?
Wenn Sie sich im ersten Semester des Masterstudiums befinden, können Sie Ihr Bachelor-Zeugnis als Leistungsnachweis einreichen.
Kann ich mich als Promotionsstudent*in bewerben?
Nein, Ihre Promotion kann mit diesem Stipendium nicht gefördert werden.
Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?
Ja, Sie können sich für einen späteren Vergabezeitraum erneut bewerben.
Fragen zur Bewerbung
Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich.
Wann werden die Zu- und Absagen versandt?
Die Zu- und Absagen werden im Herbst versendet. Bei weiteren Fragen rund um Ihre Bewerbung wenden Sie sich gerne an stipendium. uni-mannheim.de
Wie kann ich meine Daten ändern?
Sie können Ihre Bewerbung im Rahmen der Bewerbungsfrist solange bearbeiten, bis Sie den „Abgeben“-Button geklickt haben. Wählen Sie für Änderungen einfach den entsprechenden Datenblock aus, führen Sie die entsprechenden Korrekturen durch und klicken Sie auf „Speichern“. Sobald Ihre Bewerbung abgegeben ist, das heißt abgeschickt wurde, können Sie sie nicht mehr bearbeiten.
Kann ich auch alle Bewerbungsunterlagen einscannen und per E-Mail senden?
Nein. Es können nur Bewerbungen bearbeitet werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist für den jeweiligen Studienabschnitt und Studiengang im Online-Portal ausgefüllt werden.
Muss ich beglaubigte Kopien einreichen?
Da Sie die Unterlagen als PDF hochladen, sind keine beglaubigten Kopien nötig.
Warum fragen Sie im Bewerbungsbogen persönliche Informationen ab und werden diese gespeichert?
Die Universität möchte bei der Auswahl der Stipendiat*innen neben Leistung und Engagement auch besondere familiäre Umstände berücksichtigen und Studierende mit Migrationsgeschichte oder aus Nicht-Akademiker-Haushalten zur Bewerbung ermuntern. Um jede Bewerbung in ihrem Gesamtzusammenhang beurteilen zu können, wird im Bewerbungsbogen nach persönlichen Umständen gefragt. Die Beantwortung dieser Fragen bleibt freiwillig, kann jedoch Ihre Chancen auf ein Stipendium erhöhen. Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Was gebe ich als Schüler*in bei „derzeitigem Studium“ an?
Bitte geben Sie den Studiengang an, für den Sie sich beworben haben. Falls Sie mehrere Bewerbungen eingereicht haben, können Sie sich nur für einen Studiengang um ein Deutschlandstipendium bewerben. Da die Deutschlandstipendien den Fakultäten zugewiesen werden, ist eine Angabe für eine weitere Bearbeitung notwendig.
Was gebe ich bei „derzeitigem Studium“ an, wenn ich im Gap Year nach dem Bachelor bin?
In der Bewerbermaske für das Deutschlandstipendium folgt nach dem Punkt „Kontaktdaten“ der Abschnitt „Angaben zum Studium“. Dort geben Sie Ihren angestrebten Master, den Studienbeginn und das voraussichtliche Studienende an (im Rahmen der Regelstudienzeit).
Auf der übernächsten Seite können Sie unter „vorangegangenes Studium“ Angaben zu Ihrem vorangegangenem Bachelor Studium und Ihrer Bachelor Note machen.
Ich studiere noch nicht und habe daher keine Semesteranschrift – welche Adresse soll ich angeben?
In diesem Fall geben Sie bitte Ihre Heimatanschrift ebenfalls als Semesteranschrift an. Dies muss auch erfolgen, wenn Sie Ihre Heimatanschrift schon angegeben haben. Die Semesteranschrift kann später noch geändert werden.
Fragen internationaler Studierender
Muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft haben, um mich für das Deutschlandstipendium zu bewerben?
Nein. Die Deutschlandstipendien sind auch für ausländische Bewerber*innen offen. Sie müssen aber an der Universität Mannheim eingeschrieben sein oder sich um einen Studienplatz an der Universität Mannheim bewerben.
Werden auch Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung gefördert?
Jede Hochschulzugangsberechtigung (HZB), die für ein Hochschulstudium an der Universität Mannheim anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Deutschlandstipendium. Bitte rechnen Sie jedoch alle Noten und Punkte in das deutsche System um. Falls die Noten Ihrer HZB nicht einfach in das deutsche Notensystem übertragen werden können, geben Sie bitte eine Null in der Maske ein.
Deckt das Deutschlandstipendium die Studiengebühren für internationale Studierende ab?
Das Deutschlandstipendium besteht aus einer finanziellen Förderung (300 Euro pro Monat) und einer ideellen Förderung (beispielsweise Kontakt zu potenziellen Arbeitgeber*innen). Es deckt die Studiengebühren nicht ab. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen von der Gebührenpflicht für internationale Studierende.
Fragen zur Vereinbarkeit mit anderen Förderungen und BAföG
Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Das trifft beispielsweise auf Stipendiat*innen der Begabtenförderungswerke zu.
Weitere Informationen zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Häufig gestellte Fragen zum Deutschlandstipendium (BMBF Deutschlandstipendium)
Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium (PDF – Stand: Januar 2021)
Sind ERASMUS- oder DAAD-Programme mit dem Deutschlandstipendium kombinierbar?
Das Deutschlandstipendium ist mit dem ERASMUS-Programm kombinierbar, insofern Sie an der Universität Mannheim ohne Beurlaubung für die Zeit der ERASMUS-Förderung eingeschrieben bleiben.
Bei einer Förderung durch das DAAD-Programm ist zwischen Teilstipendien mit dem Ziel der Mobilitätsförderung und Vollstipendienprogrammen zu unterscheiden. Während Teilstipendien mit dem Deutschlandstipendium grundsätzlich vereinbar sind, fallen Vollstipendien unter den Ausschluss der Doppelförderung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wird das Deutschlandstipendium beim BAföG angerechnet?
Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, zum Beispiel weder auf Wohngeld noch auf das Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaften.
Verringert sich die Förderung aus dem Deutschlandstipendium durch sonstige Erwerbstätigkeit?
Nein.
Ist das Einkommen der Eltern für die Höhe und Vergabe des Stipendiums relevant?
Nein.
Fragen zu Auslandsemestern und Praktika
Ich bin im nächsten Semester im Praxis-/ Urlaubs-/ Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?
Ja, Sie können sich bewerben. In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums im Normalfall ausgesetzt. Die Förderdauer wird bei Wiederaufnahme des Studiums um den Beurlaubungszeitraum verlängert. Sie sind verpflichtet, den Koordinatorinnen des Deutschlandstipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.
Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandssemester, kann eine Förderung trotz Beurlaubung möglich sein. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls die Vereinbarkeit des Deutschlandstipendiums mit anderen Förderungen (siehe oben).Ich bin im nächsten Semester im Urlaubssemester. Bekomme ich jetzt kein Deutschlandstipendium?
In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums grundsätzlich ausgesetzt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sie sind verpflichtet, den Koordinator*innen des Deutschlandstipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.
Kann ich das Deutschlandstipendium während einer Beurlaubung weiter beziehen?
Es ist zwischen Pflichtpraktika und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Praktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Lässt sich der*die Stipendiat*in für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Fragen zum Datenschutz
Wozu benötigt der*die Stipendiengeber*in meine Kontaktdaten?
Die Universität Mannheim versteht das Deutschlandstipendium nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern möchte den Kontakt zwischen Stipendiat*innen und Stipendiengeber*innen fördern. So können sie sich langfristig vernetzen.
Bekommt der*die Stipendiengeber*in meine Bewerbung?
Nein. Ihre Bewerbung wird nur von den Mitarbeitenden der Universität Mannheim eingesehen, die mit der Auswahl betraut sind. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, erhält der*die Stipendiengeber*in Ihre Kontaktdaten. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung in Form einer Datenschutzerklärung gegeben haben oder während des Bewerbungsprozesses unter der Rubrik „Kontaktdaten“ einer Übermittlung Ihrer Daten an den*die Stipendiengeber*in zugestimmt haben.