Viele Menschen leisten schon in jungen Jahren Herausragendes. Das Deutschlandstipendium fördert sie und möchte neben dem Studium Raum für Engagement und die persönliche Entwicklung geben. Die Studierenden erhalten monatlich 300 Euro – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Förderinnen und Förderern. Im aktuellen Vergabezeitraum 2022/
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Bei der Bewerbung zählen überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf herausragendes außerschulisches beziehungsweise außeruniversitäres Engagement wie beispielsweise sportliche Erfolge oder soziales Engagement. Auch besondere familiäre Umstände, wie ein nicht-akademisches Elternhaus oder ein Migrationshintergrund, werden berücksichtigt.
Studierende aller Fächer in Bachelor-, Staatsexamens und Masterstudiengängen können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Sie müssen an der Universität Mannheim eingeschrieben sein und in ihrer Regelstudienzeit studieren. Darüber hinaus können sich Bewerberinnen und Bewerber um ein Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudium zeitgleich mit der Bewerbung um einen Studienplatz auch um ein Deutschlandstipendium bemühen. Dieses erhalten sie jedoch nur dann, wenn sie ihr Studium an der Universität Mannheim auch beginnen.
Die Fristen für das nächste Bewerbungsverfahren werden Anfang 2024 bekannt gegeben.
Das Motivationsschreiben gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ausführlich (nicht ausschweifend) zu begründen. Die unten aufgeführten Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivationsschreibens unterstützen:
Ihr Motivationsschreiben sollte inklusive Leerzeichen 3.800 Zeichen nicht überschreiten. Bitte orientieren Sie sich an der Zeichenanzahl bei Word.
Bitte richten Sie das Motivationsschreiben an die Auswahlkommission.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Bitte reichen Sie Ihr Abiturzeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses ein.
Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnittsnote muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Wir akzeptieren das maschinell erzeugte Transcript of Records, welches ohne Unterschrift gültig ist. Der Notenspiegel aus dem Portal2 ist nicht ausreichend.
Sofern Sie zuvor bereits studiert haben, reichen Sie bitte die Abschlusszeugnisse mit ein.
Hierzu zählen Auszeichnungen oder Preise in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb in Wissenschaft, Kunst oder Sport oder andere besondere Erfolge. Die Erfolge dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Nachweise über vorangegangene Berufstätigkeit und abgeschlossene Berufsausbildungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens zwei Jahre andauerten (inklusive Ausbildung).
Nachweise über Praktika, Werkstudententätigkeiten und Tutorien, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und wenigstens acht Wochen andauerten. Berücksichtigt werden nur Belege, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind.
Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.
Nachweise über Mitarbeit in einer akkreditierten studentischen Initiative oder Fachschaft: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.
Nachweise über Übernahme eines Wahlamtes in der universitären Selbstverwaltung, einschließlich hochschulpolitischer studentischer Vereinigungen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und sollte wenigstens ein Semester angedauert haben.
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine unterzeichnete Bescheinigung bei, welcher eine Tätigkeitsbeschreibung, die Institution/
Die Tätigkeit sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Nachzulesen in der Satzung der Universität Mannheim zur Vergabe von Deutschlandstipendien (StipS).
Studienplatzbewerberinnen und -bewerber müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben. Im Anschluß ist eine Bewerbung für das Stipendium über das Bewerberportal des Deutschlandstipendiums möglich.
Zu- und Absagen werden im Herbst per E-Mail versendet.
Die Stipendienzahlungen beginnen im Oktober rückwirkend zum August.
Die Zahl der Stipendien ist abhängig von der Gesamtzahl der Studierenden der Universität und den privaten Mitteln, die die Universität einwerben kann. Im Studienjahr 2020/
Die finanzielle Förderung beträgt 300 Euro im Monat. Darüber hinaus stellt die Universität den Kontakt zwischen Stipendiengeberinnen und -gebern und Stipendiennehmerinnen und -nehmern her. Dieser kann zu einer ideellen Förderung in Form von Praktikumsangeboten, Veranstaltungseinladungen oder der Teilnahme an einem Talentförderungsprogramm führen. Die Universität Mannheim richtet außerdem zu Beginn jedes Herbst-/Wintersemesters eine Stipendienfeier aus.
Die Universität strebt an, Stipendien für die Regelstudienzeit eines Studienprogrammes zu vermitteln. Eine Zusage erfolgt jedoch zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung ist abhängig von den Leistungen sowie der weiteren Förderungszusage der Stipendiengeberin beziehungsweise des Stipendiengebers. Eine Leistungsüberprüfung erfolgt jährlich im Frühjahr.
Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheiden die Auswahlkommissionen der Fakultäten.
Prinzipiell zählt die Leistung in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf Engagement, etwa gesellschaftliche Beteiligung oder sportliche Erfolge. Sie berücksichtigt auch persönliche Umstände, etwa einen Migrationshintergrund, ein nicht-akademisches Elternhaus, die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
Nein.
Ja, auch Studienplatzbewerberinnen und -bewerber können sich bewerben. Der Erhalt des Stipendiums ist jedoch an den tatsächlichen Antritt des Studiums an der Universität Mannheim geknüpft.
Nein, Sie müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben und können sich dann für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Nein, das Deutschlandstipendium der Universität Mannheim ist an eine Immatrikulation an der Universität Mannheim gekoppelt.
Für das Deutschlandstipendium bewerben kann sich, wer innerhalb der Regelstudienzeit studiert. Dies gilt für alle Bachelor-, Staatsexamen- und Master-Programme. Eine Förderung kann auch am Ende des Studiums sinnvoll sein.
Förderungsfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium.
Ja. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung um Ihren Master-Studienplatz erneut eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ein.
Wenn Sie sich im ersten Semester des Masterstudiums befinden, können Sie Ihr Bachelor-Zeugnis als Leistungsnachweis einreichen.
Nein, Ihre Promotion kann mit diesem Stipendium nicht gefördert werden.
Ja, Sie können sich für einen späteren Vergabezeitraum erneut bewerben.
Nein, eine Bewerbung ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich.
Die Zu- und Absagen werden im Herbst versendet. Aufgrund der aktuellen Situation kann sich die Bearbeitung der Bewerbungen verzögern. Bei weiteren Fragen rund um Ihre Bewerbung wenden Sie sich gerne an stipendium. uni-mannheim.de
Sie können Ihre Bewerbung im Rahmen der Bewerbungsfrist solange bearbeiten, bis Sie den „Abgeben“-Button geklickt haben. Wählen Sie für Änderungen einfach den entsprechenden Datenblock aus, führen Sie die entsprechenden Korrekturen durch und klicken Sie auf „Speichern“. Sobald Ihre Bewerbung abgegeben ist, das heißt abgeschickt wurde, können Sie sie nicht mehr bearbeiten.
Nein. Es können nur Bewerbungen bearbeitet werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist für den jeweiligen Studienabschnitt und Studiengang im Online-Portal ausgefüllt werden.
Da Sie die Unterlagen als PDF hochladen, sind keine beglaubigten Kopien nötig.
Die Universität möchte bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten neben Leistung und Engagement auch besondere familiäre Umstände berücksichtigen und Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Nicht-Akademiker-Haushalten zur Bewerbung ermuntern. Um jede Bewerbung in ihrem Gesamtzusammenhang beurteilen zu können, wird im Bewerbungsbogen nach persönlichen Umständen gefragt. Die Beantwortung dieser Fragen bleibt freiwillig, kann jedoch Ihre Chancen auf ein Stipendium erhöhen. Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Bitte geben Sie den Studiengang an, für den Sie sich beworben haben. Falls Sie mehrere Bewerbungen eingereicht haben, können Sie sich nur für einen Studiengang um ein Deutschlandstipendium bewerben. Da die Deutschlandstipendien den Fakultäten zugewiesen werden, ist eine Angabe für eine weitere Bearbeitung notwendig.
In der Bewerbermaske für das Deutschlandstipendium folgt nach dem Punkt „Kontaktdaten“ der Abschnitt „Angaben zum Studium“. Dort geben Sie Ihren angestrebten Master, den Studienbeginn und das voraussichtliche Studienende an (im Rahmen der Regelstudienzeit).
Auf der übernächsten Seite können Sie unter „vorangegangenes Studium“ Angaben zu Ihrem vorangegangenem Bachelor Studium und Ihrer Bachelor Note machen.
In diesem Fall geben Sie bitte Ihre Heimatanschrift ebenfalls als Semesteranschrift an. Dies muss auch erfolgen, wenn Sie Ihre Heimatanschrift schon angegeben haben. Die Semesteranschrift kann später noch geändert werden.
Nein. Die Deutschlandstipendien sind für ausländische Bewerberinnen und Bewerber offen. Sie müssen aber an der Universität Mannheim eingeschrieben sein oder sich um einen Studienplatz an der Universität Mannheim bewerben.
Jede Hochschulzugangsberechtigung (HZB), die für ein Hochschulstudium an der Universität Mannheim anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Deutschlandstipendium. Bitte rechnen Sie jedoch alle Noten und Punkte in das deutsche System um. Falls die Noten Ihrer HZB nicht einfach in das deutsche Notensystem übertragen werden können, geben Sie bitte eine Null in der Maske ein.
Das Deutschlandstipendium besteht aus einer finanziellen Förderung (300 Euro pro Monat) und einer ideellen Förderung (beispielsweise Kontakt zu potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern). Es deckt die Studiengebühren nicht ab. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen von der Gebührenpflicht für internationale Studierende.
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Das trifft beispielsweise auf Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke zu.
Weitere Informationen zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Häufig gestellte Fragen zum Deutschlandstipendium (BMBF Deutschlandstipendium)
Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium (PDF – Stand: Januar 2021)
Das Deutschlandstipendium ist mit dem ERASMUS-Programm kombinierbar, insofern Sie an der Universität Mannheim ohne Beurlaubung für die Zeit der ERASMUS-Förderung eingeschrieben bleiben.
Bei einer Förderung durch das DAAD-Programm ist zwischen Teilstipendien mit dem Ziel der Mobilitätsförderung und Vollstipendienprogrammen zu unterscheiden. Während Teilstipendien mit dem Deutschlandstipendium grundsätzlich vereinbar sind, fallen Vollstipendien unter den Ausschluss der Doppelförderung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Nein. Das Deutschlandstipendium wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, zum Beispiel weder auf Wohngeld noch auf das Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaften.
Nein.
Nein.
Ja, Sie können sich bewerben. In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums im Normalfall ausgesetzt. Die Förderdauer wird bei Wiederaufnahme des Studiums um den Beurlaubungszeitraum verlängert. Sie sind verpflichtet, den Koordinatorinnen des Deutschlandstipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.
Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandssemester, kann eine Förderung trotz Beurlaubung möglich sein. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls die Vereinbarkeit des Deutschlandstipendiums mit anderen Förderungen (siehe oben).
In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums grundsätzlich ausgesetzt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sie sind verpflichtet, den Koordinatorinnen des Deutschlandstipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.
Es ist zwischen Pflichtpraktika und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Praktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Die Universität Mannheim versteht das Deutschlandstipendium nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern möchte den Kontakt zwischen Stipendiatinnen beziehungsweise Stipendiaten und Stipendiengeberinnen und -gebern fördern. So können sie sich langfristig vernetzen.
Nein. Ihre Bewerbung wird nur von den Mitarbeitenden der Universität Mannheim eingesehen, die mit der Auswahl betraut sind. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, erhält die Stipendiengeberin oder der Stipendiengeber Ihre Kontaktdaten. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung in Form einer Datenschutzerklärung gegeben haben oder während des Bewerbungsprozesses unter der Rubrik „Kontaktdaten“ einer Übermittlung Ihrer Daten an die Stipendiengeberin oder den Stipendiengeber zugestimmt haben.