Deutschland­stipendium

Viele Menschen leisten schon in jungen Jahren Herausragendes. Das Deutschland­stipendium fördert sie und möchte neben dem Studium Raum für Engagement und die persönliche Entwicklung geben. Die Studierenden erhalten monatlich 300 Euro – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Förderinnen und Förderern. Im aktuellen Vergabezeitraum 2023/2024 wurden 123 Deutschland­stipendien an der Universität Mannheim vergeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können über die finanz­ielle Förderung hinaus Kontakt zu ihren Stipendiengeberinnen und -gebern aufbauen, aus dem sich eine weiterführende ideelle Förderung ergeben kann.

Weitere Informationen auf der Website des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung

Ablauf der Bewerbung

  • Voraussetzungen

    Bei der Bewerbung zählen über­durchschnittliche Leistungen in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf herausragendes außerschulisches beziehungs­weise außeruniversitäres Engagement wie beispielsweise sportliche Erfolge oder soziales Engagement. Auch besondere familiäre Umstände, wie ein nicht-akademisches Elternhaus oder ein Migrations­hintergrund, werden berücksichtigt.

    Studierende aller Fächer in Bachelor-, Staats­examens und Master­studien­gängen können sich für das Deutschland­stipendium bewerben. Sie müssen an der Universität Mannheim eingeschrieben sein und in ihrer Regel­studien­zeit studieren. Darüber hinaus können sich Bewerberinnen und Bewerber um ein Bachelor-, Staats­examens- oder Master­studium zeitgleich mit der Bewerbung um einen Studien­platz auch um ein Deutschland­stipendium bemühen. Dieses erhalten sie jedoch nur dann, wenn sie ihr Studium an der Universität Mannheim auch beginnen.

  • Bewerbungs­fristen

    Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die frist­gerecht, formal korrekt und vollständig eingereicht werden. Es können keine Dokumente nachgereicht werden.

    Die Bewerbungs­fristen unterscheiden sich nach Studien­programm und -status:

    27. März bis 31. Mai 2024

    Bewerbungs­phase für Studien­platz­bewerberinnen und -bewerber in Master­studien­gängen sowie für Studierende aller Abschlüsse und Fächer, die bereits in der Regel­studien­zeit an der Universität Mannheim eingeschrieben sind.

    1. Juni bis 15. Juli 2024

    Bewerbungs­phase für Studien­platz­bewerberinnen und -bewerber in Bachelor­studien­gängen.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Motivations­schreiben

    Das Motivations­schreiben gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung um ein Deutschland­stipendium ausführlich (nicht ausschweifend) zu begründen. Die unten aufgeführten Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivations­schreibens unterstützen:

    • Warum bewerben Sie sich für ein Deutschland­stipendium?
    • Wodurch zeichnen Sie sich als Bewerberin oder Bewerber fach­lich und persönlich aus?
    • Welche Bedeutung hat das Stipendium für Ihren beruflichen Werdegang?
    • Gibt es Informationen, die für die Entscheidung über das Stipendium von Bedeutung sein könnten und bisher nicht abgefragt wurden?

    Ihr Motivations­schreiben sollte inklusive Leerzeichen 3.800 Zeichen nicht überschreiten. Bitte orientieren Sie sich an der Zeichenanzahl bei Word.

    Bitte richten Sie das Motivations­schreiben an die Auswahl­kommission.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Bitte reichen Sie Ihr Abitur­zeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses ein.

  • Aktueller Notenauszug (Transcript of Records)

    Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnitts­note muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Wir akzeptieren das maschinell erzeugte Transcript of Records, welches ohne Unterschrift gültig ist. Der Notenspiegel aus dem Portal2 ist nicht ausreichend.

  • Abschlusszeugnisse vorheriger Studien­gänge

    Sofern Sie zuvor bereits studiert haben, reichen Sie bitte die Abschlusszeugnisse mit ein.

  • Nachweise über besondere Erfolge

    Hierzu zählen Auszeichnungen oder Preise in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb in Wissenschaft, Kunst oder Sport oder andere besondere Erfolge. Die Erfolge dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

  • Nachweise über Berufserfahrungen

    Nachweise über vorangegangene Berufs­tätigkeit und abgeschlossene Berufsausbildungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens zwei Jahre andauerten (inklusive Ausbildung).

    Nachweise über Praktika, Werkstudenten­tätigkeiten und Tutorien, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und wenigstens acht Wochen andauerten. Berücksichtigt werden nur Belege, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeits­stunden vermerkt sind.

  • Nachweise über zusätzliches Engagement

    Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaft­liches, soziales oder politisches Engagement oder die Mit­wirkung in Religions­gesellschaften, Verbänden oder Vereinen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungs­weise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.

    Nachweise über Mitarbeit in einer akkreditierten studentischen Initiative oder Fach­schaft: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss mindestens vier Wochen beziehungs­weise 160 Stunden pro Jahr umfasst haben.

    Nachweise über Übernahme eines Wahlamtes in der universitären Selbstverwaltung, einschließlich hochschul­politischer studentischer Vereinigungen: Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und sollte wenigstens ein Semester angedauert haben.

    Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine unterzeichnete Bescheinigung bei, welcher eine Tätigkeits­beschreibung, die Institution/Initiative/Verband etc. sowie der genaue Zeitraum der ausgeübten aktiven Mitgliedschaft zu entnehmen ist (inkl. Gesamtdauer sowie geleistete Arbeits­stunden).

  • Nachweise über Freiwilligendienst

    Die Tätigkeit sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

  • Ggf. Nachweis über besondere Umstände

Studien­platz­bewerberinnen und -bewerber müssen sich zunächst um einen Studien­platz bewerben. Im Anschluß ist eine Bewerbung für das Stipendium über das Bewerberportal des Deutschland­stipendiums möglich.

Zu- und Absagen werden im Herbst per E-Mail versendet.

Die Stipendienzahlungen beginnen im Oktober rückwirkend zum August.


Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

  • Wie viele Deutschland­stipendien werden vergeben?

    Die Zahl der Stipendien ist abhängig von der Gesamtzahl der Studierenden der Universität und den privaten Mitteln, die die Universität einwerben kann. Im Studien­jahr 2020/21 wurden 133 Stipendien vergeben.

  • Was beinhaltet die Förderung?

    Die finanz­ielle Förderung beträgt 300 Euro im Monat. Darüber hinaus stellt die Universität den Kontakt zwischen Stipendiengeberinnen und -gebern und Stipendiennehmerinnen und -nehmern her. Dieser kann zu einer ideellen Förderung in Form von Praktikumsangeboten, Veranstaltungs­einladungen oder der Teilnahme an einem Talent­förderungs­programm führen. Die Universität Mannheim richtet außerdem zu Beginn jedes Herbst-/Wintersemesters eine Stipendienfeier aus.

  • Wie lange werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert?

    Die Universität strebt an, Stipendien für die Regel­studien­zeit eines Studien­programmes zu vermitteln. Eine Zusage erfolgt jedoch zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung ist abhängig von den Leistungen sowie der weiteren Förderungs­zusage der Stipendiengeberin beziehungs­weise des Stipendiengebers. Eine Leistungs­über­prüfung erfolgt jährlich im Frühjahr.

  • Wer entscheidet über die Vergabe?

    Über die Vergabe der Deutschland­stipendien entscheiden die Auswahl­kommissionen der Fakultäten.

  • Nach welchen Kriterien werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

    Prinzipiell zählt die Leistung in Schule und Studium. Die Universität achtet darüber hinaus auf Engagement, etwa gesellschaft­liche Beteiligung oder sportliche Erfolge. Sie berücksichtigt auch persönliche Umstände, etwa einen Migrations­hintergrund, ein nicht-akademisches Elternhaus, die Erziehung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

Fragen zu Bewerbungs­voraussetzungen

Fragen zur Bewerbung

Fragen internationaler Studierender

Fragen zur Vereinbarkeit mit anderen Förderungen und BAföG

Fragen zu Auslands­emestern und Praktika

  • Ich bin im nächsten Semester im Praxis-/ Urlaubs-/ Auslands­semester. Kann ich mich bewerben?

    Ja, Sie können sich bewerben. In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums im Normalfall ausgesetzt. Die Förderdauer wird bei Wiederaufnahme des Studiums um den Beurlaubungs­zeitraum verlängert. Sie sind verpflichtet, den Koordinatorinnen des Deutschland­stipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.
    Bei einem fach­richtungs­bezogenen Auslands­semester, kann eine Förderung trotz Beurlaubung möglich sein. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls die Vereinbarkeit des Deutschland­stipendiums mit anderen Förderungen (siehe oben).

  • Ich bin im nächsten Semester im Urlaubssemester. Bekomme ich jetzt kein Deutschland­stipendium?

    In der Zeit, in der Sie beurlaubt sind, wird die Zahlung des Stipendiums grundsätzlich ausgesetzt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungs­zeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sie sind verpflichtet, den Koordinatorinnen des Deutschland­stipendiums an der Universität Mannheim Ihre Beurlaubung sofort mitzuteilen. Sie riskieren sonst, den Anspruch auf das Stipendium zu verlieren.

  • Kann ich das Deutschland­stipendium während einer Beurlaubung weiter beziehen?

    Es ist zwischen Pflicht­praktika und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Praktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studien­ordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.

Fragen zum Datenschutz

  • Wozu benötigt die Stipendiengeberin oder der Stipendiengeber meine Kontaktdaten?

    Die Universität Mannheim versteht das Deutschland­stipendium nicht nur als finanz­ielle Hilfe, sondern möchte den Kontakt zwischen Stipendiatinnen beziehungs­weise Stipendiaten und Stipendiengeberinnen und -gebern fördern. So können sie sich langfristig vernetzen.

  • Bekommt die Stipendiengeberin beziehungs­weise der Stipendiengeber meine Bewerbung?

    Nein. Ihre Bewerbung wird nur von den Mitarbeitenden der Universität Mannheim eingesehen, die mit der Auswahl betraut sind. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, erhält die Stipendiengeberin oder der Stipendiengeber Ihre Kontaktdaten. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung in Form einer Datenschutz­erklärung gegeben haben oder während des Bewerbungs­prozesses unter der Rubrik „Kontaktdaten“ einer Übermittlung Ihrer Daten an die Stipendiengeberin oder den Stipendiengeber zugestimmt haben.