Eine Gruppe Studierender mit dem Mannheimer Schloss im Hintergrund

Mannheimer Chancenstipendium

Das Mannheimer Chancenstipendium der Stiftung Universität Mannheim will Chancen eröffnen: Finanz­iell schwächer gestellte Studierende sollen mit dem Stipendium die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen und abzuschließen.

Studierende erhalten die Förderung für maximal ein Jahr. Nach Ablauf des Förderjahres können sie sich erneut für das Stipendium bewerben. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Auswahl­kommission im Einzelfall.

Ablauf der Bewerbung

  • Voraussetzungen

    Sie können sich für das Mannheimer Chancenstipendium bewerben, wenn Sie an der Universität Mannheim studieren oder sich um einen Bachelor-Studien­platz beworben haben. Master-Studien­platz­bewerberinnen und -bewerber sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Wir akzeptieren Bewerbungen aller Fakultäten und aller Semester, wobei wir gute Leistungen und ein regelmäßiges Studium voraussetzen. Bei der Vergabe berücksichtigen wir Ihre wirtschaft­liche, familiäre und persönliche Situation. Dazu zählen beispielsweise akute Krisensituationen, fehlende Unterstützung durch die Familie, Behinderungen, Krankheiten oder die Pflege von Angehörigen.

  • Bewerbungs­fristen

    Die Fristen für das nächste Bewerbungs­verfahren werden vorraussichtlich im März 2024 bekannt gegeben.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Antragsformular

    Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen es unterschrieben ein.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Motivations­schreiben

    Das Motivations­schreiben (ein bis zwei DIN A4-Seiten) gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung ausführlich zu begründen. Folgende Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivations­schreibens unterstützen:

    • Warum bewerben Sie sich für ein Mannheimer Chancenstipendium?
    • Wie sieht Ihre finanz­ielle Situation aus? In welcher akuten Notlage befinden Sie sich?
    • In welcher persönlichen Situation befinden Sie sich?
    • Wie sehen Ihre beruflichen und persönlichen Zukunftspläne aus?
    • Gibt es Informationen, die für die Entscheidung über das Stipendium von Bedeutung sein könnten und im Antragsformular nicht abgefragt wurden?
    • Internationale Studierende: Wie planen Sie, die finanz­iellen Auflagen für Ihr Visum zu erfüllen?

    Bitte richten Sie das Motivations­schreiben an die Auswahl­kommission.

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung ein. Beispielsweise das Abitur­zeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses.

  • Zeugnisse von Hochschul­abschlüssen

    Bitte reichen Sie, sofern vorhanden, eine Kopie von Hochschul­zeugnissen ein. Beispielsweise Bachelor­zeugnisse oder Zeugnisse anderer Hochschul­abschlüsse.

  • Aktuelle Notenübersicht

    Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnitts­note muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Der Notenspiegel aus dem Portal2 ist nicht ausreichend.

  • Nachweis der finanz­iellen Situation

    Hierzu ist im Antragsformular eine Aufstellung über die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel – inklusive der finanz­iellen Unterstützung z. B. durch die Eltern –  abzugeben und zu versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Die Stiftung kann nach Antragstellung die Einreichung entsprechender Belege verlangen.

  • Nachweise über persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände

    Bitte informieren Sie uns über besondere persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände, die für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Sonstige Unterlagen

    Bitte reichen Sie zudem Unterlagen zu Berufserfahrung, Ausbildungs­zeugnis, Preise, Auszeichnungen, Geburtsurkunden etc. ein, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Angaben zum Aufenthaltstitel

    Eine Angabe zum Aufenthaltstitel ist (nur) bei internationalen Studierenden mit dem Antrag einzureichen.

Bewerbung einreichen

Wir berücksichtigen nur vollständige sowie form- und frist­gerecht eingereichte Unterlagen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache an:

Stiftung Universität Mannheim
Stichwort: Mannheimer Chancenstipendium
Schloss, Raum O 043
68131 Mannheim

Der Antrag kann mit allen notwendigen Unterlagen per E-Mail gesendet werden. In diesem Fall sind alle Dokumente frist­gerecht und in der angegebenen Reihenfolge (in einer PDF-Datei) zu übermitteln an:
stipendiummail-uni-mannheim.de

Zu beachten ist hierbei, dass bei der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff durch Dritte nicht ausgeschlossen werden können.

Ferner ist die Auszahlung des Stipendiums im Fall einer erfolgreichen Bewerbung ausnahmslos an eine Nachreichung der Einverständnis­erklärung zum Datenschutz mit Original­unterschrift in Papierform gebunden (S. 8 des Antrags).


Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bewerbungs­unterlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen beziehungs­weise von Dritten einzuholen. Bitte reichen Sie nach Bewerbungs­schluss keine weiteren Unterlagen unaufgefordert ein.

Ein Rechts­anspruch auf die Zuwendung von Stiftungs­mitteln besteht nicht.

Studien­platz­bewerberinnen und Studien­platz­bewerber an der Universität Mannheim müssen sich zunächst um einen Studien­platz bewerben und anschließend für das Stipendium. Der Erhalt des Stipendiums ist an den tatsächlichen Antritt des Studiums an der Universität Mannheim geknüpft.


Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Fragen zur Bewerbung

Fragen zur Form der Bewerbung

Fragen internationaler Studierender

  • Muss ich die deutsche Staats­bürgerschaft haben, um mich zu bewerben?

    Nein. Die Stipendien sind für ausländische Bewerberinnen und Bewerber offen. Sie müssen aber an der Universität Mannheim eingeschrieben sein oder sich um einen Studien­platz an der Universität Mannheim beworben haben.

  • Werden auch Studierende mit einer ausländischen Hochschul­zugangsberechtigung gefördert?

    Jede Hochschul­zugangsberechtigung, die für ein Hochschul­studium an der Universität Mannheim anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Mannheimer Chancenstipendium.

  • Müssen auch internationale Studierende einen offiziellen Bescheid des BAföG-Amtes vorlegen?

    Ein Zusage- oder Ablehnungs­bescheid ist jeder Bewerbung beizulegen, sofern Sie die deutsche Staats­bürgerschaft haben.
    Auch internationale Studierende können in speziellen Fällen BAföG erhalten. Dies betrifft Studierende:

    • von denen ein Elternteil die deutsche Staats­angehörigkeit besitzt,
    • die mit einer deutschen Person verheiratet sind oder waren,
    • die asylberechtigt, heimatlos oder aufgenommene Geflüchtete sind,
    • von denen ein Elternteil innerhalb von sechs Jahren vor Beginn des Studiums drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war, oder
    • wenn Sie selbst vor Beginn des Studiums fünf Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig waren.
    • Zudem müssen weitere, im BAföG beschriebene Voraussetzungen erfüllt sein.

    Internationale Studierende, die keine der aufgelisteten Punkte erfüllen, geben hierzu bitte ein kurzes Statement in ihrer Bewerbung ab. In diesem Fall muss kein BAföG-Antrag gestellt werden.

  • Ich habe meinen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten. Kann ich ihn später nachreichen?

    Ja, falls der Aufenthaltstitel noch nicht vorliegt, reichen Sie ihn bitte später nach und erwähnen Sie dies in Ihrer Bewerbung.

Fragen zum Datenschutz

  • Wieso fragen Sie nach meinen persönlichen Umständen und wieso sollte ich diese offenlegen?

    Das Mannheimer Chancenstipendium richtet sich an Studierende mit hoher Leistungs­bereitschaft, die sich in einer finanz­iellen Notlage befinden, welche schon länger andauert oder voraussichtlich noch länger andauern wird. Diese Ziel­gruppe soll dabei unterstützt werden, ihr Studium trotz der belastenden Situation fortzuführen. Die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss des Studiums müssen akut gefährdet sein. Diese Gefährdung ergibt sich aus den persönlichen Umständen, die individuell sehr unterschiedlich sind. Um eine gerechte Entscheidung treffen zu können, ist es daher wichtig, dass diese Umstände bekannt und belegt sind. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz­erklärung im Antragsformular.

  • Erhalten die Stipendiengeberinnen und Stipendiengeber meine Bewerbung?

    Sie geben Ihre Daten an die Universität Mannheim und die Stiftung Universität Mannheim. Darüber hinaus können Mitglieder einer Auswahl­kommission Ihre persönlichen Informationen einsehen. Zu dieser Kommission zählen auch Vertreterinnen und Vertreter der privaten Mittelgeberinnen und -geber. Die Auswahl­kommission erhält Ihre Daten in tabellarisch zusammengetragener Form. Des Weiteren erhalten die Kommissions­mitglieder Ihr Motivations­schreiben und Ihren Lebens­lauf. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, werden Ihre Kontaktdaten an die Stipendiengeberinnen und Stipendiengeber weitergegeben. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung im Antrag gegeben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz­erklärung im Antragsformular.