Mannheimer Chancenstipendium
Das Mannheimer Chancenstipendium der Stiftung Universität Mannheim will Chancen eröffnen: Finanziell in Not geratene Studierende sollen mit dem Stipendium die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen und abzuschließen.
Studierende erhalten die Förderung für maximal ein Jahr. Nach Ablauf des Förderjahres können sie sich erneut für das Stipendium bewerben. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall.
Ablauf der Bewerbung
Voraussetzungen
Sie können sich für das Mannheimer Chancenstipendium bewerben, wenn Sie an der Universität Mannheim studieren oder sich um einen Bachelor-Studienplatz beworben haben. Master-Studienplatzbewerber*innen sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Wir akzeptieren Bewerbungen aller Fakultäten und aller Semester, wobei wir gute Leistungen und ein regelmäßiges Studium voraussetzen. Bei der Vergabe berücksichtigen wir Ihre wirtschaftliche, familiäre und persönliche Situation. Dazu zählen beispielsweise akute Krisensituationen, fehlende Unterstützung durch die Familie, Behinderungen, Krankheiten oder die Pflege von Angehörigen.
Bewerbungsfristen
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht, formal korrekt und vollständig eingereicht werden. Es können keine Dokumente nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich nach Studienprogramm und -status:
2. Mai bis 31. Mai 2024
Bewerbungsphase für Studierende aller Abschlüsse und Fächer, die bereits in der Regelstudienzeit an der Universität Mannheim eingeschrieben sind.
3. Juni bis 1. Juli 2024
Bewerbungsphase für Studienplatzbewerber*innen in Bachelorstudiengängen.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Online-Bewerbung
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben (ein bis zwei DIN A4-Seiten) gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung ausführlich zu begründen. Folgende Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivationsschreibens unterstützen:
- Warum bewerben Sie sich für ein Mannheimer Chancenstipendium?
- Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus? In welcher akuten Notlage befinden Sie sich?
- In welcher persönlichen Situation befinden Sie sich?
- Wie sehen Ihre beruflichen und persönlichen Zukunftspläne aus?
- Gibt es Informationen, die für die Entscheidung über das Stipendium von Bedeutung sein könnten und in der Online-Bewerbung nicht abgefragt wurden?
- Internationale Studierende: Wie planen Sie, die finanziellen Auflagen für Ihr Visum zu erfüllen?
Bitte richten Sie das Motivationsschreiben an die Auswahlkommission.
Hochschulzugangsberechtigung
Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein. Beispielsweise das Abiturzeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses.
Zeugnisse von Hochschulabschlüssen
Bitte reichen Sie, sofern vorhanden, eine Kopie von Hochschulzeugnissen ein. Beispielsweise Bachelorzeugnisse oder Zeugnisse anderer Hochschulabschlüsse.
Aktuelle Notenübersicht
Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnittsnote muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Das Transcript of Records inklusive Notenspiegel aus dem Portal2 ist auch ausreichend.
Nachweis der finanziellen Situation
Hierzu ist in der Online-Bewerbung eine Aufstellung über die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel – inklusive der finanziellen Unterstützung z. B. durch die Eltern – abzugeben und zu versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Die Stiftung kann nach Bewerbung die Einreichung entsprechender Belege verlangen.
Nachweise über persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände
Bitte informieren Sie uns über besondere persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände, die für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
Sonstige Unterlagen
Bitte reichen Sie zudem Unterlagen zu Berufserfahrung, Ausbildungszeugnis, Preise, Auszeichnungen, Geburtsurkunden etc. ein, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
Angaben zum Aufenthaltstitel
Eine Angabe zum Aufenthaltstitel ist (nur) bei internationalen Studierenden mit der Bewerbung einzureichen.
Studienplatzbewerber*innen an der Universität Mannheim müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben und anschließend für das Stipendium. Der Erhalt des Stipendiums ist an den tatsächlichen Antritt des Studiums an der Universität Mannheim geknüpft.
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Wer finanziert das Mannheimer Chancenstipendium?
Zuwendungen an die Stiftung Universität Mannheim ermöglichen die Finanzierung des Mannheimer Chancenstipendiums. Mit dem Begriff „Mannheimer Chancenstipendium“ werden derzeit Stipendien aus dem Rheinhyp Unterstützungsfonds (RUFE) und Marie-Luise-und-Normann-Stassen-Stipendien zusammengefasst. Es gibt ein einheitliches Bewerbungsverfahren für das Mannheimer Chancenstipendium. Die Zahl der Stipendien variiert jährlich.
Wie lange werden die Stipendiat*innen gefördert?
Die Stiftung vergibt Stipendien für einen Förderzeitraum von maximal einem Jahr. Wenn Sie im Anschluss ihr Studium noch nicht beendet haben, können Sie sich erneut bewerben.
Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich.
Wer entscheidet, ob ich ein Stipendium bekomme?
Eine Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der Mannheimer Chancenstipendien. Dem Gremium gehören auch Vertreter*innen der privaten Mittelgeber*innen an. Wir achten darauf, dass Ihre Daten vertraulich behandelt werden. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärungen in der Online-Bewerbung.
Gibt es eine Altersbeschränkung hinsichtlich der Bewerbung?
Nein.
Was ist die maximale monatliche Förderungshöhe des Mannheimer Chancenstipendiums?
Es gibt keine maximale Förderungshöhe. Geben Sie bitte den Betrag an, den Sie monatlich dringend benötigen. In der Online-Bewerbung können Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben detailliert eintragen. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben liefert einen Hinweis für den gewünschten Förderbetrag.
Fragen zur Bewerbung
Welchen Notendurchschnitt brauche ich, um Chancen auf das Stipendium zu haben?
Wir begutachten jede Bewerbung und beurteilen sie in ihrem Gesamtzusammenhang. Es gibt daher keinen vorab definierten Notendurchschnitt für das Mannheimer Chancenstipendium.
Wann erhalte ich meine Zu- oder Absage?
Die Zu- und Absagen versenden wir voraussichtlich Mitte Juli 2024.
Bis zu welchem Semester kann ich mich für ein Chancenstipendium bewerben?
Wer innerhalb der Regelstudienzeit studiert, kann sich bewerben. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus möglich.
Kann ich das Stipendium auch in einem Zweitstudium erhalten?
Ja, in einem Zweit- oder Ergänzungsstudium kann die Stiftung Sie ebenfalls fördern.
Wie weise ich am Anfang meines Masterstudiums Studienleistungen nach?
Bitte reichen Sie Ihr Bachelor-Zeugnis als Leistungsnachweis ein.
Können sich Promovierende bewerben?
Nein, Ihre Promotion kann mit diesem Stipendium nicht gefördert werden. Informationen zu Stipendien für Doktorand*innen finden Sie auf den Seiten der Universität Mannheim.
Kann ich das Mannheimer Chancenstipendium mit anderen Förderungen kombinieren?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Förderungen, die begabungs- und leistungsabhängig sind und über 30 Euro im Monat betragen, können Sie nicht mit dem Mannheimer Chancenstipendium kombinieren.
Sind parallele Stipendienbewerbungen möglich?
Ja, Sie können sich parallel zum Mannheimer Chancenstipendium auch für andere Stipendienprogramme bewerben. Allerdings ist es gewöhnlich nicht möglich, mehrere Stipendien gleichzeitig zu beziehen. Bitte beachten Sie hierzu die vorherige Frage.
Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?
Ja, Sie können sich für einen späteren Vergabezeitraum erneut bewerben.
Fragen zur Form der Bewerbung
Gibt es eine bestimmte Form der einzureichenden Dokumente, die ich beachten muss?
Kopien oder Ausdrucke von eingescannten Dokumenten reichen aus. Sie müssen die Kopien nicht beglaubigen lassen.
Wie reiche ich Nachweise in anderen Sprachen ein?
Reichen Sie bitte alle Dokumente in deutscher oder englischer Sprache ein. Falls Ihre Dokumente nicht in einer der beiden Sprachen verfasst sind, fügen Sie dem Original (beziehungsweise der Kopie) eine Übersetzung bei. Es ist für den Zweck Ihrer Bewerbung ausreichend, wenn Sie die Übersetzung selbst anfertigen.
Was ist bei den Nachweisen über Praktika und ehrenamtliches Engagement zu beachten?
Bitte reichen Sie möglichst Belege ein, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind.
Was ist der Unterschied zwischen aktuellen und geplanten monatlichen Ausgaben?
In der Online-Bewerbung sollen Sie geplante und monatliche Angaben vermerken. Geben Sie unter „aktuelle“ Ausgaben bitte die Kosten an, die Sie durchschnittlich in den letzten drei Monaten hatten (bei internationalen Studierenden beispielsweise im Herkunftsland). Die Angaben unter „geplante“ Ausgaben beziehen sich auf die künftigen Ausgaben während Ihres Studiums in Mannheim.
Ich habe noch nie BAföG beantragt, muss ich trotzdem einen offiziellen Bescheid des BAföG-Amtes vorlegen?
Ein Zusage- oder Ablehnungsbescheid ist jeder Bewerbung beizulegen, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Anderenfalls informieren Sie sich bitte weiter unten in den Fragen internationaler Studierender.
Fragen internationaler Studierender
Muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft haben, um mich zu bewerben?
Nein. Die Stipendien sind auch für ausländische Bewerber*innen offen. Sie müssen aber an der Universität Mannheim eingeschrieben sein oder sich um einen Studienplatz an der Universität Mannheim beworben haben.
Werden auch Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung gefördert?
Jede Hochschulzugangsberechtigung, die für ein Hochschulstudium an der Universität Mannheim anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Mannheimer Chancenstipendium.
Müssen auch internationale Studierende einen offiziellen Bescheid des BAföG-Amtes vorlegen?
Ein Zusage- oder Ablehnungsbescheid ist jeder Bewerbung beizulegen, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Auch internationale Studierende können in speziellen Fällen BAföG erhalten. Dies betrifft Studierende:- von denen ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- die mit einer deutschen Person verheiratet sind oder waren,
- die asylberechtigt, heimatlos oder aufgenommene Geflüchtete sind,
- von denen ein Elternteil innerhalb von sechs Jahren vor Beginn des Studiums drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war, oder
- wenn Sie selbst vor Beginn des Studiums fünf Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig waren.
- Zudem müssen weitere, im BAföG beschriebene Voraussetzungen erfüllt sein.
Internationale Studierende, die keine der aufgelisteten Punkte erfüllen, geben hierzu bitte ein kurzes Statement in ihrer Bewerbung ab. In diesem Fall muss kein BAföG-Antrag gestellt werden.
Ich habe meinen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten. Kann ich ihn später nachreichen?
Ja, falls der Aufenthaltstitel noch nicht vorliegt, reichen Sie ihn bitte später nach und erwähnen Sie dies in Ihrer Bewerbung.
Fragen zum Datenschutz
Wieso fragen Sie nach meinen persönlichen Umständen und wieso sollte ich diese offenlegen?
Das Mannheimer Chancenstipendium richtet sich an Studierende mit hoher Leistungsbereitschaft, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, welche schon länger andauert oder voraussichtlich noch länger andauern wird. Diese Zielgruppe soll dabei unterstützt werden, ihr Studium trotz der belastenden Situation fortzuführen. Die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss des Studiums müssen akut gefährdet sein. Diese Gefährdung ergibt sich aus den persönlichen Umständen, die individuell sehr unterschiedlich sind. Um eine gerechte Entscheidung treffen zu können, ist es daher wichtig, dass diese Umstände bekannt und belegt sind. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung in der Online-Bewerbung.
Erhalten die Stipendiengeber*innen meine Bewerbung?
Sie geben Ihre Daten an die Universität Mannheim und die Stiftung Universität Mannheim. Darüber hinaus können Mitglieder einer Auswahlkommission Ihre persönlichen Informationen einsehen. Zu dieser Kommission zählen auch Vertreter*innen der privaten Mittelgeber*innen. Die Auswahlkommission erhält Ihre Daten in tabellarisch zusammengetragener Form. Des Weiteren erhalten die Kommissionsmitglieder Ihr Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, werden Ihre Kontaktdaten an die Stipendiengeber*innen weitergegeben. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung in der Online-Bewerbung gegeben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung in der Online-Bewerbung.