Das Mannheimer Chancenstipendium der Stiftung Universität Mannheim will Chancen eröffnen: Finanziell schwächer gestellte Studierende sollen mit dem Stipendium die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen und abzuschließen.
Studierende erhalten die Förderung für maximal ein Jahr. Nach Ablauf des Förderjahres können sie sich erneut für das Stipendium bewerben. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall.
Sie können sich für das Mannheimer Chancenstipendium bewerben, wenn Sie an der Universität Mannheim studieren oder sich um einen Studienplatz beworben haben. Wir akzeptieren Bewerbungen aller Fakultäten und aller Semester, wobei wir gute Leistungen und ein regelmäßiges Studium voraussetzen. Bei der Vergabe berücksichtigen wir Ihre wirtschaftliche, familiäre und persönliche Situation. Dazu zählen beispielsweise akute Krisensituationen, fehlende Unterstützung durch die Familie, Behinderungen, Krankheiten oder die Pflege von Angehörigen.
Die Fristen für das nächste Bewerbungsverfahren werden vorraussichtlich im März 2023 bekannt gegeben.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen es unterschrieben ein.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Das Motivationsschreiben (ein bis zwei DIN A4-Seiten) gibt Ihnen Raum, Ihre Bewerbung ausführlich zu begründen. Folgende Fragen sollen Sie bei der Ausarbeitung Ihres Motivationsschreibens unterstützen:
Bitte richten Sie das Motivationsschreiben an die Auswahlkommission.
Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein. Beispielsweise das Abiturzeugnis oder eine Urkunde eines vergleichbaren Abschlusses.
Bitte reichen Sie, sofern vorhanden, eine Kopie von Hochschulzeugnissen ein. Beispielsweise Bachelorzeugnisse oder Zeugnisse anderer Hochschulabschlüsse.
Sie erhalten das Transcript of Records beim Express-Service. Ihre aktuelle Durchschnittsnote muss enthalten sein, sofern Sie bereits mehr als 30 ECTS erworben haben. Der Notenspiegel aus dem Portal2 ist nicht ausreichend.
Hierzu ist im Antragsformular eine Aufstellung über die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel – inklusive der finanziellen Unterstützung z. B. durch die Eltern – abzugeben und zu versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Die Stiftung kann nach Antragstellung die Einreichung entsprechender Belege verlangen.
Bitte informieren Sie uns über besondere persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände, die für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
Bitte reichen Sie zudem Unterlagen zu Berufserfahrung, Ausbildungszeugnis, Preise, Auszeichnungen, Geburtsurkunden etc. ein, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind. Die Nachweise müssen gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
Eine Angabe zum Aufenthaltstitel ist (nur) bei internationalen Studierenden mit dem Antrag einzureichen.
Wir berücksichtigen nur vollständige sowie form- und fristgerecht eingereichte Unterlagen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache an:
Stiftung Universität Mannheim
Stichwort: Mannheimer Chancenstipendium
Schloss, Raum O 043
68131 Mannheim
Der Antrag kann mit allen notwendigen Unterlagen per E-Mail gesendet werden. In diesem Fall sind alle Dokumente fristgerecht und in der angegebenen Reihenfolge (in einer PDF-Datei) zu übermitteln an:
stipendium uni-mannheim.de
Zu beachten ist hierbei, dass bei der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff durch Dritte nicht ausgeschlossen werden können.
Ferner ist die Auszahlung des Stipendiums im Fall einer erfolgreichen Bewerbung ausnahmslos an eine Nachreichung der Einverständniserklärung zum Datenschutz mit Originalunterschrift in Papierform gebunden (S. 8 des Antrags).
Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen beziehungsweise von Dritten einzuholen. Bitte reichen Sie nach Bewerbungsschluss keine weiteren Unterlagen unaufgefordert ein.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber an der Universität Mannheim müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben und anschließend für das Stipendium. Der Erhalt des Stipendiums ist an den tatsächlichen Antritt des Studiums an der Universität Mannheim geknüpft.
Zuwendungen an die Stiftung Universität Mannheim ermöglichen die Finanzierung des Mannheimer Chancenstipendiums. Mit dem Begriff „Mannheimer Chancenstipendium“ werden derzeit Stipendien aus dem Rheinhyp Unterstützungsfonds (RUFE) und Marie-Luise-und-Normann-Stassen-Stipendien zusammengefasst. Es gibt ein einheitliches Bewerbungsverfahren für das Mannheimer Chancenstipendium. Die Zahl der Stipendien variiert jährlich.
Die Stiftung vergibt Stipendien für einen Förderzeitraum von maximal einem Jahr. Wenn Sie im Anschluss ihr Studium noch nicht beendet haben, können Sie sich erneut bewerben.
Nein, eine Bewerbung ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich.
Eine Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der Mannheimer Chancenstipendien. Dem Gremium gehören auch Vertreterinnen und Vertreter der privaten Mittelgeber an. Wir achten darauf, dass Ihre Daten vertraulich behandelt werden. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung im Stipendienantrag.
Nein.
Es gibt keine maximale Förderungshöhe. Geben Sie bitte den Betrag an, den Sie monatlich dringend benötigen. Im Antragsformular gibt es eine Tabelle, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben detailliert eintragen können. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben liefert einen Hinweis für den gewünschten Förderbetrag.
Wir begutachten jede Bewerbung und beurteilen sie in ihrem Gesamtzusammenhang. Es gibt daher keinen vorab definierten Notendurchschnitt für das Mannheimer Chancenstipendium.
Die Zu- und Absagen versenden wir voraussichtlich Mitte Juli 2022.
Wer innerhalb der Regelstudienzeit studiert, kann sich bewerben. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus möglich.
Ja, in einem Zweit- oder Ergänzungsstudium kann die Stiftung Sie ebenfalls fördern.
Bitte reichen Sie Ihr Bachelor-Zeugnis als Leistungsnachweis ein.
Nein, Ihre Promotion kann mit diesem Stipendium nicht gefördert werden. Informationen zu Doktorandenstipendien finden Sie auf den Seiten der Universität Mannheim.
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Förderungen, die begabungs- und leistungsabhängig sind und über 30 Euro im Monat betragen, können Sie nicht mit dem Mannheimer Chancenstipendium kombinieren.
Ja, Sie können sich parallel zum Mannheimer Chancenstipendium auch für andere Stipendienprogramme bewerben. Allerdings ist es gewöhnlich nicht möglich, mehrere Stipendien gleichzeitig zu beziehen. Bitte beachten Sie hierzu die vorherige Frage.
Ja, Sie können sich für einen späteren Vergabezeitraum erneut bewerben.
Kopien oder Ausdrucke von eingescannten Dokumenten reichen aus. Sie müssen die Kopien nicht beglaubigen lassen. Lediglich den Bewerbungsantrag sollten Sie mit Originalunterschrift einreichen.
Reichen Sie bitte alle Dokumente in deutscher oder englischer Sprache ein. Falls Ihre Dokumente nicht in einer der beiden Sprachen verfasst sind, fügen Sie dem Original (beziehungsweise der Kopie) eine Übersetzung bei. Es ist für den Zweck Ihrer Bewerbung ausreichend, wenn Sie die Übersetzung selbst anfertigen.
Bitte reichen Sie möglichst Belege ein, in denen die Gesamtdauer und die Zahl der Arbeitsstunden vermerkt sind.
In Tabelle IV sollen Sie geplante und monatliche Angaben vermerken. Geben Sie unter „aktuelle“ Ausgaben bitte die Kosten an, die Sie durchschnittlich in den letzten drei Monaten hatten (bei internationalen Studierenden beispielsweise im Herkunftsland). Die Angaben unter „geplante“ Ausgaben beziehen sich auf die künftigen Ausgaben während Ihres Studiums in Mannheim.
Ein Zusage- oder Ablehnungsbescheid ist jeder Bewerbung beizulegen, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Anderenfalls informieren Sie sich bitte weiter unten in den Fragen internationaler Studierender.
Nein. Die Stipendien sind für ausländische Bewerberinnen und Bewerber offen. Sie müssen aber an der Universität Mannheim eingeschrieben sein oder sich um einen Studienplatz an der Universität Mannheim beworben haben.
Jede Hochschulzugangsberechtigung, die für ein Hochschulstudium an der Universität Mannheim anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Mannheimer Chancenstipendium.
Ein Zusage- oder Ablehnungsbescheid ist jeder Bewerbung beizulegen, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Auch internationale Studierende können in speziellen Fällen BAföG erhalten. Dies betrifft Studierende:
Internationale Studierende, die keine der aufgelisteten Punkte erfüllen, geben hierzu bitte ein kurzes Statement in ihrer Bewerbung ab. In diesem Fall muss kein BAföG-Antrag gestellt werden.
Ja, falls der Aufenthaltstitel noch nicht vorliegt, reichen Sie ihn bitte später nach und erwähnen Sie dies in Ihrer Bewerbung.
Das Mannheimer Chancenstipendium richtet sich an Studierende mit hoher Leistungsbereitschaft, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, welche schon länger andauert oder voraussichtlich noch länger andauern wird. Diese Zielgruppe soll dabei unterstützt werden, ihr Studium trotz der belastenden Situation fortzuführen. Die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss des Studiums müssen akut gefährdet sein. Diese Gefährdung ergibt sich aus den persönlichen Umständen, die individuell sehr unterschiedlich sind. Um eine gerechte Entscheidung treffen zu können, ist es daher wichtig, dass diese Umstände bekannt und belegt sind. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung im Antragsformular.
Sie geben Ihre Daten an die Universität Mannheim und die Stiftung Universität Mannheim. Darüber hinaus können Mitglieder einer Auswahlkommission Ihre persönlichen Informationen einsehen. Zu dieser Kommission zählen auch Vertreterinnen und Vertreter der privaten Mittelgeberinnen und -geber. Die Auswahlkommission erhält Ihre Daten in tabellarisch zusammengetragener Form. Des Weiteren erhalten die Kommissionsmitglieder Ihr Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, werden Ihre Kontaktdaten an die Stipendiengeberinnen und Stipendiengeber weitergegeben. Dies jedoch nur, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung im Antrag gegeben haben. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung im Antragsformular.