Gleichstellung in Berufungs­verfahren

Professorinnen und Professoren tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehr­stuhls. Denn wer in einem Berufungs­verfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungs­verfahren zusammengestellt: Berufungs­leitfaden der Universität Mannheim (Intranet)

Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungs­verfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungs­verfahren der Universität Heidelberg

Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University

LaKoG-Handreichung „Faire Berufungs­vefahren“

Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungs­verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Alexandre Raquet, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt.

Kontakt

Alexandra Raquet

Alexandra Raquet (sie/ihr)

Diversity und Dual Career
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt
B 6, 30–32 – Raum 014
68159 Mannheim