Sprach­kenntnisse

Notwendige Nachweise

Die Universität Mannheim bietet aktuell ausschließlich deutschsprachige Bachelor­studien­gänge an. Alle Studien­interessierten, die keine deutsche Staats­bürgerschaft oder eine deutsche Hochschul­zugangsberechtigung besitzen, müssen daher deutsche Sprach­kenntnisse in ihrer Bewerbung nachweisen.

Manche Bachelor­studien­gänge setzen jedoch bei allen Bewerber*innen ein Mindest­niveau bestimmter Sprach­kenntnisse in einer weiteren Sprache voraus. Entweder laden Sie dazu in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie lassen die Testergebnisse direkt elektronisch an uns übermitteln.

Einige Tests können Sie auch im At-Home-Testing Verfahren absolvieren. Diese werden ebenfalls akzeptiert.

In der Regel gelten für die Sprachnachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen beziehungs­weise Prüfungs­ordnungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprach­kenntnisse eine Nachreichungs­frist vor.

Untenstehend finden Sie Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.

  • Betriebs­wirtschafts­lehre

    Sehr gute Sprach­kenntnisse in Englisch

    • die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 11 Punkten liegen muss
    • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
    • Abschluss eines Studien­gangs, der in englischer Sprache gelehrt wird
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 100 Punkten (Test Date Score)
    • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
    • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
    • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 7.0
    • telc Niveau C1
    • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

    Weiterhin wichtig:

    • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
    • Bei Nachweis über die Schulnoten:
      • Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Hierbei zählen nur die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe (nicht die Abitur­prüfung), wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 10,75 Punkte sind nicht ausreichend).
    • Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und am Auswahl­verfahren teilzunehmen. Allerdings ist der Sprachnachweis sehr wichtig für Ihre Bewerbung, da er hoch bepunktet wird. Um die Punkte im Auswahl­verfahren erhalten zu können, muss uns Ihr Englischnachweis bis spätestens zum 15. Juli vorliegen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie im Falle einer Zulassung den Englischnachweis bis spätestens zum Vorlesungs­beginn des gleichen Jahres der Bewerbung nachweisen müssen (siehe entsprechende Prüfungs­ordnung).
  • Current English Linguistics and Literary Studies (CELLS)

    Sehr gute Sprach­kenntnisse in Englisch (Satzungs­änderung zum HWS 2024 in Planung)

    • die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 10 Punkten liegen muss.
    • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
    • Abschluss eines Studien­gangs, der in englischer Sprache gelehrt wird
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
    • Certificate in Advanced English (CAE)
    • Certificate of Proficiency in English (CPE)
    • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
    • telc mit mindestens Niveau B2
    • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

    Weiterhin wichtig:

    • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
    • Bei Nachweis über die Schulnoten:
      • Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Hierbei zählen nur die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe (nicht die Abitur­prüfung), wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 9,75 Punkte sind nicht ausreichend).
    • Liegen andere Nachweise entscheidet die Auswahl­kommission über deren Gleichwertigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – bachelor.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und am Auswahl­verfahren teilzunehmen. Allerdings ist der Sprachnachweis sehr wichtig für Ihre Bewerbung, da er hoch bepunktet wird. Um die Punkte im Auswahl­verfahren erhalten zu können, muss uns Ihr Englischnachweis bis spätestens zum 15. Juli vorliegen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie im Falle einer Zulassung den Englischnachweis bis spätestens zum 15. Oktober des gleichen Jahres der Bewerbung nachweisen müssen (siehe entsprechende Prüfungs­ordnung).
  • Wirtschafts­informatik

    Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

    • die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss.
    • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
    • TOEFL (CBT) mit mindestens 213 Punkten
    • TOEFL (PBT) mit mindestens 550 Punkten
    • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C1
    • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C1
    • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
    • telc mit mindestens Niveau B2
    • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

    Weiterhin wichtig:

    • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
    • Bei Nachweis über die Schulnoten:
      • Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
    • Liegen andere Nachweise entscheidet die Auswahl­kommission über deren Gleichwertigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagementmail-wim.uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Der englische Sprachnachweis ist eine Zugangs­voraussetzung (Teil der Aufnahme­prüfung) und muss daher bis spätestens zum 15. Juli vorliegen!

Für die nachfolgenden Bachelor­studien­gänge gibt es Empfehlungen zu bestimmten Sprach­kenntnissen, die Sie mitbringen sollten. Oder es sind zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Sprachnachweise notwendig, da diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Studiums erbracht werden können.

  • Kultur und Wirtschaft: Anglistik

    Sehr gute Kenntnisse in Englisch ab Studien­beginn sind empfehlenswert.

  • Kultur und Wirtschaft: Romanistik (Französisch, Spanisch oder Italienisch)

    Gute französische, spanische beziehungs­weise italienische Sprach­kenntnisse auf B1-Niveau ab Studien­beginn sind für ein erfolgreiches Studium notwendig.

  • Romanische Sprachen, Literaturen und Medien

    • Gute französische, spanische oder italienische Sprach­kenntnisse auf B1-Niveau ab Studien­beginn sind für ein erfolgreiches Studium notwendig.
    • Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben. Allerdings muss ein entsprechender Sprachnachweis bis spätestens zum Vorlesungs­beginn des gleichen Jahres der Bewerbung vorliegen (siehe entsprechende Prüfungs­ordnung).

    Das Sprachniveau B1 kann durch die Erfüllung eines der folgenden Kriterien nachgewiesen werden:

    • Schulzeugnisse, aus denen ersichtlich wird, dass die romanische Fremdsprache über mindestens vier Jahre belegt wurde. Es reicht auch ein Nachweis über drei Jahre, wenn die romanische Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschul­zugang berechtigt, belegt wurde. In beiden genannten Fällen muss die die Durchschnitts­note der letzten zwei Jahre des Sprach­unterrichts mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) beziehungs­weise 5 Punkte sein.
    • eine bilinguale Hochschul­zugangsberechtigung, in der die nachzuweisende Sprache eine der primären Unterrichtssprachen ist
    • einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungs­einrichtung (z. B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist
    • oder eines der folgenden Sprachzertifikate, das nicht älter als maximal zwei Jahre ist:
    SpracheSprachzertifikateNiveau
    FranzösischUNIcert I® – FranzösischB1
    Association of Language Testers in Europe (ALTE)2
    Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität MannheimB1
    Diplôme d'Études en Langue Française (DELF)B1
    Test de connaissance du français (TCF)300 – 399
    The European Language Certificates (TELC  Français)B1
    ItalienischUNIcert I® – ItalienischB1
    Association of Language Testers in Europe (ALTE)2
    Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität MannheimB1
    Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera (CILS Uno)B1 (Stufe 1)
    PLIDA/ CELI 2/ CIC Intermedio/ Ele.IT/ TELC ItalianoB1
    SpanischUNIcert I® – SpanischB1
    Association of Language Testers in Europe (ALTE)2
    Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität MannheimB1
    Diploma de Español como Lengua Extranjera (DELE)B1 („Nivel Inicial“)
    TELC EspañolB1
  • Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium

    Für die meisten Fächer des Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium müssen Sie Sprach­kenntnisse als Studien­voraussetzung nachweisen. Diese Sprach­kenntnisse können Sie auch während des Studiums nachholen. Welche Fristen Sie dabei beachten müssen und vieles mehr rund um die Sprachnachweise finden Sie in unserem Merkblatt (PDF).