Sprach­kenntnisse

Notwendige Nachweise

Für einige Master­studien­gänge müssen Sie ein Mindest­niveau an bestimmten Sprach­kenntnissen nachgeweisen. Entweder laden Sie dazu in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie lassen die Testergebnisse direkt elektronisch an uns übermitteln.

Einige Tests können Sie auch im At-Home-Testing Verfahren absolvieren. Diese werden ebenfalls akzeptiert.

In der Regel gelten für die Sprachnachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprach­kenntnisse eine Nachreichungs­frist vor.

Die detaillierten rechts­verbindlichen Informationen hierzu können Sie den entsprechenden Auswahlsatzungen entnehmen.

Untenstehend finden Sie Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.

  • Mannheim Master in Data Science

    Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

    • englischsprachiges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zugrunde lag
    • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
    • durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschul­zugangsberechtigung ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
      • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 500 Punkten
      • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 500 GMAT Punkten ist
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wim@uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.
    • Mannheim Master in Social Data Science

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • Englischsprachiges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zu Grunde lag
      • Englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 10 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 600 Punkten
      • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 600 GMAT Punkten ist
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wimmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15.08. nachgereicht werden.
    • Mannheim Master in Management

      Sehr gute Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)

      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines Erststudiums, das zu mindestens 40 Prozent englischsprachig absolviert wurde. Bitte reichen Sie als Nachweis diesen Vordruck ein.
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 100 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 7.0
      • telc Niveau C1
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Intercultural German Studies

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Anglistik / Amerikanistik

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend englischsprachigen Erststudiums
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im englischsprachigen Ausland
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 94 Punkten (Test Date Score)
      • TOEFL (CBT) mit mindestens 233 Punkten
      • TOEFL (PBT) mit mindestens 586 Punkten
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1
      • TOEIC mit mindestens 850 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig;

      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Französistik

      Sprach­kenntnisse in Französisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Französistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend französischsprachigen Erststudiums
      • Französisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im französischsprachigen Ausland
      • DELF/DALF auf dem Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Hispanistik

      Sprach­kenntnisse in Spanisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Hispanistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend spanischsprachigen Erststudiums
      • Spanisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im spanischsprachigen Ausland
      • D.E.L.E. Nivel superior
      • SIELE C1

      Weiterhin wichtig:

      • bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Italianistik

      Sprach­kenntnisse in Italienisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Italianistik im Hauptfach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend italienischsprachigen Erststudiums
      • Italienisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im italienischsprachigen Ausland
      • CILS auf dem Niveau C1
      • CELI auf dem Niveau 4

      Weiterhin wichtig:

      • bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Literatur, Medien und Kultur der Moderne

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master of Comparative Business Law

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprachigen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprachigen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – mcblmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden. Auch eine spätere Nachreichung ist unter bestimmten Bedingungen (siehe Auswahlsatzung) möglich.
    • Master of Education Lehr­amt Gymnasium

      Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch, Wirtschafts­wissenschaft

      Fast alle Fächer unseres Studien­gangs Master of Education Lehr­amt Gymnasium setzen bestimmte Sprachen­kenntnisse voraus. Diese werden meist bereits im Rahmen des Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium bzw. des grundständigen Studiums mit Lehr­amtsbezug Gymnasium nachgewiesen, können aber auch auf anderem Wege erbracht werden.

      Studien­fachErforderliche Sprach­kenntnisse

      Deutsch

      Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache

      Englisch

      Englisch­kenntnisse (Sprachniveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache

      Französisch

      Französisch­kenntnisse (Sprachniveau B2 GeR), Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Geschichte

      Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht)

      Informatik

      Englisch­kenntnisse

      Italienisch

      Italienisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Philosophie/Ethik

      Englisch­kenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum

      Politik­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

      Spanisch

      Spanisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Wirtschafts­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

       Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:

      NiveauSchulische NachweiseNachweise (GeR)
      Grund­kenntnisse / passive BeherrschungZwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“

      Mindestens Niveaustufe A2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist.

      Kenntnisse

      Vier Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet

      Mindestens Niveaustufe B2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen,  wenn in drei von vier  zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist.

      Latinum /

      Graecum
      Nachweis im Abitur­zeugnisStaatliche Ergänzungs­prüfung

      Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fach­bereich – lehramtmail-uni-mannheim.de.

      Weiterhin wichtig:

      • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.
    • Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium

      Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch

      Fast alle Fächer unseres Studien­gangs Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium setzen bestimmte Sprachen­kenntnisse voraus.

      Studien­fachErforderliche Sprach­kenntnisse

      Deutsch

      Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache

      Englisch

      Englisch­kenntnisse (Sprachniveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache

      Französisch

      Französisch­kenntnisse (Sprachniveau B2 GeR), Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Geschichte

      Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht)

      Informatik

      Englisch­kenntnisse

      Italienisch

      Italienisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Philosophie/Ethik

      Englisch­kenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum

      Politik­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

      Spanisch

      Spanisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

       Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:

      NiveauSchulische NachweiseNachweise (GeR)
      Grund­kenntnisse / passive BeherrschungZwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“

      Mindestens Niveaustufe A2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist.

      Kenntnisse

      Vier Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet

      Mindestens Niveaustufe B2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen,  wenn in drei von vier  zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist.

      Latinum /

      Graecum
      Nachweis im Abitur­zeugnisStaatliche Ergänzungs­prüfung

      Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fach­bereich – lehramtmail-uni-mannheim.de.

      Weiterhin wichtig:

      • Der Nachweis muss mit der Bewerbung für den Studien­gang noch nicht nachgewiesen werden, sondern ist erst notwendig um den Vertiefungs­bereich im gewählten Studien­gang zu beginnen.
    • Master of Laws

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprachigen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprachigen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Political Science

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprachiges Erststudium, dem Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache von mindestens 90 ECTS Punkten zugrunde lag
      • Englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Sociology

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • Abschluss eines englischsprachiges Erststudiums
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 11 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre, der Nachweis über die Schulnoten nicht älter als fünf sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – sociologymail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Sprache und Kommunikation

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleichbare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Volkswirtschafts­lehre

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprachiges Erststudium, dem mindestens zu einem Viertel Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zugrunde lag
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – econgradmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprachigen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprachigen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.jura@uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Wirtschafts­informatik

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprachiges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zu Grunde lag
      • englischsprachige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
        • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
        • Certificate in Advanced English (CAE)
        • Certificate of Proficiency in English (CPE)
        • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
        • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 500 Punkten
        • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 500 GMAT Punkten ist
        • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

        Weiterhin wichtig:

        • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
        • Bei Nachweis über die Schulnoten:
          • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
          • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
        • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wimmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
        • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.