FAQs

Die häufigsten Fragen zum Campus­management­system Portal²:

  • Wie melde ich mich für eine Veranstaltung an?

    Bitte informieren Sie sich zunächst über die Regelungen und Anforderungen, die für die Veranstaltungs­anmeldung in Ihrem Studien­gang gelten. Nicht alle Veranstaltungen können über das Portal² belegt werden. Wenn Sie Veranstaltungen über das Portal² belegen sollen, wird Ihnen durch Ihr Studien­gangs­manangement kommuniziert, wann die Veranstaltungs­anmeldung möglich ist.

    Werden Sie dazu aufgefordert, sich im Portal² für Veranstaltungen anzumelden, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Öffnen Sie im Portal² den Menüpunkt Mein Studium > Studien­planer.
    2. Wählen Sie den richtigen Studien­gang aus.
    3. Kontrollieren Sie, dass Sie das richtige Semester eingestellt haben.
    4. Klicken Sie sich durch die Prüfungs­ordnungs­struktur, bis Sie gie gesuchte Veranstaltung (offenes-Buch-Symbol) im richtigen Modul (grünes Puzzleteil-Symbol) finden.
    5. Ist die Anmelde­phase aktiv, wird ein „Belegen“-Button angezeigt. Wird kein „Belegen“-Button angezeigt, klicken Sie auf das Pfeil-Symbol neben der Veranstaltung. Es wird Ihnen dann in der Zeile mit der Parallel­gruppe angezeigt, wann eine Anmeldung möglich ist.
    6. Mit Klick auf den „Belegen“-Button werden Sie entweder zur Veranstaltung angemeldet, zugelassen oder zur Abgabe von Prioritäten aufgefordert.
    7. Prüfen Sie anschließend den aktuellen Status Ihrer Anmeldung hier im Studien­planer:
      • Zugelassen: Sie sind verbindlich als Teilnehmende für diese Veranstaltung eingetragen.
      • Angemeldet: Alle Anmeldungen werden auf einer Liste gesammelt. Die verfügbaren Plätze der Veranstaltung werden unter den eingegangenen Anmeldungen verteilt.

    Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite zu Studien­planer und Veranstaltungs­anmeldung.

  • Wo sehe ich meine bereits erbrachten Leistungen und Noten?

    1. Bereits abgelegte Leistungen sehen Sie unter dem Menüpunkt Leistungen.
      Der hier angezeigte Notenspiegel enthält keine Prüfungen, von denen man zurückgetreten ist oder für die ein Attest eingereicht wurde.
      Achtung: Eine bereits benotete Prüfung taucht erst dann unter Leistungen auf, wenn der Prüfer die Bearbeitung der Benotung der Klausur endgültig abgeschlossen hat. Wenn Sie Ihre Prüfung auch nicht mehr in der Übersicht unter Belegungen sehen, ist dies ein Hinweis auf eine bereits vorhandene Note, die nach Abschließen der Bearbeitung auch im Menü unter Leistungen erscheinen wird.
    2. Möchten Sie Leistungen aus einem vorherigen Studien­gang sehen, können Sie diesen Studien­gang im Studien­verlauf entsprechend auswählen.
  • Wie kann ich Bescheinigungen selbst her­unterladen?

    1. Rufen Sie den Menüpunkt Mein Studium > Studien­service auf, und klicken Sie auf den Reiter Bescheinigungen.
    Tippfür eine schnelle Navigation zur gewünschte Seite geben Sie oben links im Feld Menü durchsuchen das Wort Studien­service ein.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Bescheinigungen“.

  • Wie kann ich einen Antrag auf Exmatrikulation stellen?

    Rufen Sie den Menüpunkt Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation auf.

    Klicken Sie „Neuen Antrag erfassen“ und wählen Sie den Grund für Ihren Antrag aus.

    Achtung: Nach der Auswahl des Grundes ist dieser nicht mehr änderbar. Um einen anderen Grund auszuwählen, klicken Sie unten links „Zurück“ oder rufen Sie, ohne den Antrag zwischenzuspeichern, erneut den Menüpunkt Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation auf und klicken Sie erneut „Neuen Antrag erfassen“.

    Geben Sie die erforderlichen Daten ein.

    Möchten Sie im Rahmen der Exmatrikulation einen Antrag auf Entlassung aus dem Prüfungs­verfahren stellen, geben Sie bitte Name (ggf. Modulkürzel) und Datum der Prüfung(en) im Kommentarfeld an.

    Wichtige Hinweise für Sie: Durch die Exmatrikulation wird ein bestehendes Prüfungs­verfahren nicht beendet, d.h. bestehende Prüfungs­anmeldungen werden durch die Exmatrikulation nicht aufgehoben. Sollten Sie nach dem Zeitpunkt Ihrer Exmatrikulation noch für Prüfungen angemeldet sein und diese – da Sie die Universität Mannheim verlassen – nicht mehr antreten wollen, müssen Sie die Entlassung aus dem Prüfungs­verfahren beantragen. Bitte beachten Sie, dass es zum Verlust Ihres Prüfungs­anspruches führen kann, wenn Sie angemeldete Prüfungen nicht ablegen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist, lesen und bestätigen Sie die wichtigen Informationen, dann klicken Sie „Antrag abgeben“.

    Wenn Sie Ihren Antrag zu einem anderen Zeipunkt vervollständigen möchten, klicken Sie „Antrag zwischenspeichern“.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist, lesen und bestätigen Sie die wichtigen Informationen, dann klicken Sie „Antrag abgeben“.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Antrag auf Exmatrikulation“.