An jeder deutschen Hochschule muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Der Beitrag beträgt zum Frühjahrs-/Sommersemester 2024 an der Universität Mannheim 204,30 Euro. Die Bezahlung des Beitrags ist Voraussetzung für die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung in das nächste Semester und setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Verwaltungskostenbeitrag: 70 Euro
Studierendenwerksbeitrag: 120,30 Euro
Beitrag für die verfasste Studierendenschaft: 14 Euro
Ausländische Kurzzeitstudierende (Incomings) sind aufgrund von Hochschulvereinbarungen von der Entrichtung des Verwaltungskostenbeitrags befreit und müssen auch den Beitrag für die verfasste Studierendenschaft nicht bezahlen. Sie zahlen somit nur den Studierendenwerksbeitrag.
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren innerhalb der Rückmeldefrist auf die unten angegebene Bankverbindung der Universität Mannheim. Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester, für das die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung erfolgen soll, an.
Zum Beispiel:
Max Mustermann, 1234567; HWS 2019/
Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges (Wertstellung) auf dem Konto der Universität Mannheim maßgeblich ist.
Bankverbindung
Universität Mannheim
Baden-Württembergische Bank / LBBW
IBAN: DE23600501010001379273
BIC: SOLA DE ST 600
Säumnisgebühren
Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung vom 17. Mai 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro.
Teilbeitrag | Höhe | Wird zurückerstattet bei Exmatrikulation |
Verwaltungskostenbeitrag | 70 Euro | Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn |
Studierendenwerksbeitrag | 120,30 Euro | Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn |
Beitrag für die verfasste Studierendenschaft | 14 Euro | Vor Beginn des Semesters (HWS = 1.8. / FSS = 1.2.) |
Verwaltungskostenbeitrag: § 12 Landeshochschulgebührengesetz
Studierendenwerksbeitrag: § 3 Beitragsordnung des Studierendenwerks Mannheim
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft: § 3 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Mannheim
Säumniszuschlag: § 2 Abs. 2 Allgemeine Gebührensatzung der Universität Mannheim
Zusätzlich zu den Semesterbeiträgen erheben die baden-württembergischen Hochschule für das Land seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/