Beiträge und Studiengebühren
Semesterbeitrag
An jeder deutschen Hochschule muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Der Beitrag beträgt zum Frühjahrs-/ Sommersemester 2025 an der Universität Mannheim 169 Euro. Die Bezahlung des Beitrags ist Voraussetzung für die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung in das nächste Semester und setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Verwaltungskostenbeitrag: 70 Euro
Studierendenwerksbeitrag: 85 Euro
Beitrag für die verfasste Studierendenschaft: 14 Euro
Ausländische Kurzzeitstudierende (Incomings) sind aufgrund von Hochschulvereinbarungen von der Entrichtung des Verwaltungskostenbeitrags befreit und müssen auch den Beitrag für die verfasste Studierendenschaft nicht bezahlen. Sie zahlen somit nur den Studierendenwerksbeitrag.
Gebühren überweisen
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren innerhalb der Rückmeldefrist* auf die unten angegebene Bankverbindung der Universität Mannheim. Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an.
Zum Beispiel:
S1234567, Max Mustermann
Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges (Wertstellung) auf dem Konto der Universität Mannheim maßgeblich ist.
Bankverbindung
Universität Mannheim
Baden-Württembergische Bank / LBBW
IBAN: DE23600501010001379273
BIC: SOLA DE ST 600Säumnisgebühren
Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung vom 17. Mai 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro.*Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG).
Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge
- Bei einer Exmatrikulation (beispielsweise wegen eines Hochschulwechsels oder nach Abschluss Ihres Studiums) können wir Ihnen bereits gezahlte Semesterbeiträge innerhalb bestimmter Fristen erstatten.
Teilbeitrag Höhe Wird zurückerstattet bei Exmatrikulation Verwaltungskostenbeitrag 70 Euro Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn
AntragsformularStudierendenwerksbeitrag 85 Euro Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn
AntragsformularBeitrag für die verfasste Studierendenschaft 14 Euro Vor Beginn des Semesters (FSS = 1.2. / HWS = 1.8.)
- Rückerstattung von Guthaben
- Rückerstattung aus anderen Gründen
- Eine Rückerstattung ist ebenfalls aus anderen Gründen möglich (z.B. Fehlüberweisung). Bitte verwenden Sie dafür das Formular Antrag auf Rückerstattung.
Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung
Verwaltungskostenbeitrag: § 12 Landeshochschulgebührengesetz
Studierendenwerksbeitrag: § 3 Beitragsordnung des Studierendenwerks Mannheim
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft: § 3 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Mannheim
Säumniszuschlag: Allgemeine Gebührensatzung der Universität Mannheim
Studiengebühren
Zusätzlich zu den Semesterbeiträgen erheben die baden-württembergischen Hochschule für das Land seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/
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