Auf einem Holzschreibtisch steht ein grünes Sparschwein und ein Taschenrechner. Im Vordergrund ist eine unscharfe Person, die sich Notizen macht.

Beiträge und Studien­gebühren

Semesterbeitrag

An jeder deutschen Hochschule muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Der Beitrag beträgt zum Herbst-/Wintersemester 2024/25 an der Universität Mannheim 169 Euro. Die Bezahlung des Beitrags ist Voraussetzung für die Immatrikulation beziehungs­weise Rückmeldung in das nächste Semester und setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

Verwaltungs­kostenbeitrag: 70 Euro
Studierenden­werksbeitrag: 85 Euro
Beitrag für die verfasste Studierenden­schaft: 14 Euro

Ausländische Kurzzeit­studierende (Incomings) sind aufgrund von Hochschul­vereinbarungen von der Entrichtung des Verwaltungs­kostenbeitrags befreit und müssen auch den Beitrag für die verfasste Studierenden­schaft nicht bezahlen. Sie zahlen somit nur den Studierenden­werksbeitrag.

  • Gebühren überweisen

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls anfallende Studien­gebühren innerhalb der Rückmeldefrist* auf die unten angegebene Bankverbindung der Universität Mannheim. Als Verwendungs­zweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an.

    Zum Beispiel:

    S1234567, Max Mustermann

    Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum Ihrer Über­weisung, sondern das Datum des Zahlungs­einganges (Wertstellung) auf dem Konto der Universität Mannheim maßgeblich ist.

    Bankverbindung
    Universität Mannheim
    Baden-Württembergische Bank / LBBW
    IBAN: DE23600501010001379273
    BIC: SOLA DE ST 600

    Säumnisgebühren
    Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung vom 17. Mai 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro.

    *Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 31 Abs. 3  S. 1 VwVfG).

  • Rück­erstattung bereits bezahlter Beiträge

    • Bei einer Exmatrikulation (beispielsweise wegen eines Hochschul­wechsels oder nach Abschluss Ihres Studiums) können wir Ihnen bereits gezahlte Semesterbeiträge innerhalb bestimmter Fristen erstatten.
    TeilbeitragHöheWird zurückerstattet bei Exmatrikulation
    Verwaltungs­kostenbeitrag70 Euro

    Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungs­beginn

    Antragsformular
    Studierenden­werksbeitrag 85 Euro

    Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungs­beginn

    Antragsformular
    Beitrag für die verfasste Studierenden­schaft14 Euro

    Vor Beginn des Semesters (FSS = 1.2. / HWS = 1.8.)

    Antragsformular

    • Rück­erstattung aus anderen Gründen
      • Eine Rück­erstattung ist ebenfalls aus anderen Gründen möglich (z.B. Über­zahlung). Bitte verwenden Sie dafür das Formular Antrag auf Rück­erstattung.
  • Rechts­grundlagen für die Beitragserhebung

    Verwaltungs­kostenbeitrag§ 12 Landes­hochschul­gebührengesetz 
    Studierenden­werksbeitrag§ 3 Beitragsordnung des Studierenden­werks Mannheim
    Beitrag zur Verfassten Studierenden­schaft§ 3 Organisations­satzung der Verfassten Studierenden­schaft der Universität Mannheim
    Säumniszuschlag: § 2 Abs. 2 Allgemeine Gebührensatzung der Universität Mannheim


Studien­gebühren

Zusätzlich zu den Semesterbeiträgen erheben die baden-württembergischen Hochschule für das Land seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 Studien­gebühren für internationale Studierende sowie für ein Zweitstudium gemäß Landes­hochschul­gebührengesetz

Studien­gebühren für internationale Studierende

Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten zahlen eine Studien­gebühr in Höhe von 1.500 Euro pro Semester.

Zweit­studien­gebühren

Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem Bachelor- oder konsekutiven Master-Studien­gang aufnehmen, zahlen eine Zweit­studien­gebühr in Höhe von 650 Euro pro Semester, wenn der erste Bachelor- bzw. Master­abschluss in Deutschland erworben wurde. 

Kontakt

Jannie Engler

Jannie Engler

Gebührenstelle, Studien­gebühren für internationale Studierende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16076.
Susanne Aydou

Susanne Aydou

Gebührenstelle, Semesterbeitrag und Zweit­studien­gebühren
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1260
Fax: +49 621 181-1187
E-Mail: semesterbeitraegemail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular:https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16078.