Die Klinische Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns und konzentriert sich auf Veränderungen bei der kognitiven Leistungsfähigkeit und dem psychischen Erleben.
Sie ist vor allem sinnvoll bei Personen, die eine Hirnschädigung erlitten haben. Außerdem wird sie bei Personen mit psychischen Erkrankungen eingesetzt, die mit neuropsychologischen Beeinträchtigungen einhergehen können.
Die Klinische Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns. Untersucht werden insbesondere gestörte Funktionen bzw. Veränderungen von kognitiver Leistungsfähigkeit, psychischem Erleben und Verhalten infolge von Hirnschädigungen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Klinische Neuropsychologie mit spezifischen Therapiemöglichkeiten für die Behandlung neuropsychologischer Beeinträchtigungen.
Für wen kann neuropsychologische Diagnostik und Therapie sinnvoll sein?
Für Menschen, die eine Hirnschädigung erlitten haben, z. B. durch
Außerdem kann eine solche Behandlung sinnvoll sein bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mit neuropsychologischen Beeinträchtigungen einhergehen können.
Vor Beginn einer Therapie wird eine differenzierte Diagnostik durchgeführt, die der Erfassung von gestörten und erhaltenen kognitiven Funktionen (z. B. im Bereich der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der Sprache, der Handlungsplanung und Organisation), des emotionalen Erlebens, der Persönlichkeit und des Verhaltens dient. Orientiert an dieser Diagnostik erfolgt dann die individuelle Therapieplanung und ihre Durchführung.
Bei der neuropsychologischen Therapie werden Maßnahmen zur Verbesserung der Symptome und zum Ausgleich von Defiziten eingesetzt. Außerdem erhält die Patient*in Hilfe dabei, sich besser an die Erkrankung anzupassen. Die übergeordneten Ziele sind, dass die Patient*innen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung wiedererlangen und in der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben unterstützt werden.
Familienangehörige und andere wichtige Bezugspersonen können in die Therapie mit einbezogen werden.
Die Kostenübernahme für neuropsychologische Therapie ist grundsätzlich möglich. Einen Anspruch darauf haben Patient*innen mit erworbener Hirnschädigung, die gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass die Indikation neurologisch und neuropsychologisch abgeklärt wurde.
Berufsgenossenschaften und private Krankenkassen erstatten zumeist neuropsychologische Diagnostik und Therapie. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Bei der Klärung der Kostenerstattung unterstützen wir Sie gerne.