Studien­abschluss­förderung

Der Studien­abschluss ist der finale Schritt im Studium und gleich­zeitig die Eintrittstür in die Berufswelt. Finanz­ielle Probleme sollten diese Studien­phase möglichst wenig beeinflussen. Hilfe auf den letzten Metern kann eine Abschluss­förderung für die letzten Studien­monate bieten. Dabei gibt es Förderungen, die unabhängig vom oder auch ergänzend zum BAföG in Frage kommen. Nachfolgend finden Sie eine Über­sicht über Förder­möglichkeiten, die Sie bei der Beendigung Ihres Studiums finanz­iell unter­stützen können.

  • Studien­abschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG

    Die Studien­abschlusshilfe ist sinnvoll für Studierende, die bereits BAföG erhalten oder erhalten könnten, die Förderungs­höchstdauer dafür jedoch überschreiten. Für Ihren Studien­abschluss können Sie maximal zwölf Monate finanz­iell unter­stützt werden. Sollte das Studium vorher abgeschlossen oder abgebrochen werden, endet die Studien­abschlusshilfe mit diesem Monat.

    Die Studien­abschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass Sie die Regel­studien­zeit um weniger als vier Semester überschreiten. Außerdem muss der Abschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten realisierbar sein.

    Mehr Informationen zur Studien­abschlusshilfe finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und auf der Webseite des Studierenden­werks Mannheim.

  • Darlehensfonds des Studierenden­werks Mannheim

    Das Studierenden­werk Mannheim hat einen Darlehensfonds für Studierende aufgebaut. Die Darlehen können als kurzfristige Über­brückungs­darlehen für vorübergehende finanz­ielle Notlagen oder als Finanzierungs­hilfe für das letzte Semester beantragt werden. Vorgesehen ist diese Art der Förderung für Studierende, die unverschuldet in wirtschaft­liche Not geraten sind. Das Darlehen wird nur für Aufwendungen zum Zweck des Studiums gewährt. Außerdem ist die Vergabe vom Nachweis der Studien­leistung abhängig.

    Als Darlehen zur Studien­abschluss­förderung können maximal 3.000 Euro beantragt werden, die monatlich in vereinbarten Raten ausgezahlt werden. Bei dieser Form der Unter­stützung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss.

    Weitere Informationen zum Darlehen des Studierenden­werks Mannheim erhalten Sie auf der Webseite des Studierenden­werks Mannheim.