Studienabschlussförderung
Der Studienabschluss ist der finale Schritt im Studium und gleichzeitig die Eintrittstür in die Berufswelt. Finanzielle Probleme sollten diese Studienphase möglichst wenig beeinflussen. Hilfe auf den letzten Metern kann eine Abschlussförderung für die letzten Studienmonate bieten. Dabei gibt es Förderungen, die unabhängig vom oder auch ergänzend zum BAföG in Frage kommen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die Sie bei der Beendigung Ihres Studiums finanziell unterstützen können.
Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG
Die Studienabschlusshilfe ist sinnvoll für Studierende, die bereits BAföG erhalten oder erhalten könnten, die Förderungshöchstdauer dafür jedoch überschreiten. Für Ihren Studienabschluss können Sie maximal zwölf Monate finanziell unterstützt werden. Sollte das Studium vorher abgeschlossen oder abgebrochen werden, endet die Studienabschlusshilfe mit diesem Monat.
Die Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass Sie die Regelstudienzeit um weniger als vier Semester überschreiten. Außerdem muss der Abschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten realisierbar sein.
Mehr Informationen zur Studienabschlusshilfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und auf der Webseite des Studierendenwerks Mannheim.
Darlehensfonds des Studierendenwerks Mannheim
Das Studierendenwerk Mannheim hat einen Darlehensfonds für Studierende aufgebaut. Die Darlehen können als kurzfristige Überbrückungsdarlehen für vorübergehende finanzielle Notlagen oder als Finanzierungshilfe für das letzte Semester beantragt werden. Vorgesehen ist diese Art der Förderung für Studierende, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. Das Darlehen wird nur für Aufwendungen zum Zweck des Studiums gewährt. Außerdem ist die Vergabe vom Nachweis der Studienleistung abhängig.
Als Darlehen zur Studienabschlussförderung können maximal 3.000 Euro beantragt werden, die monatlich in vereinbarten Raten ausgezahlt werden. Bei dieser Form der Unterstützung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zum Darlehen des Studierendenwerks Mannheim erhalten Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Mannheim.
