Studienabschlussförderung
Der Studienabschluss ist der finale Schritt im Studium und gleichzeitig die Eintrittstür in die Berufswelt. Finanzielle Probleme sollten diese Studienphase möglichst wenig beeinflussen. Hilfe auf den letzten Metern kann eine Abschlussförderung für die letzten Studienmonate bieten. Dabei gibt es Förderungen, die unabhängig vom oder auch ergänzend zum BAföG in Frage kommen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die Sie bei der Beendigung Ihres Studiums finanziell unterstützen können.
Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG
Die Studienabschlusshilfe ist sinnvoll für Studierende, die bereits BAföG erhalten oder erhalten könnten, die Förderungshöchstdauer dafür jedoch überschreiten. Für ihren Studienabschluss können Sie maximal zwölf Monate finanziell unterstützt werden. Sollte das Studium vorher abgeschlossen oder abgebrochen werden, endet die Studienabschlusshilfe mit diesem Monat.
Die Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass Sie die Regelstudienzeit um weniger als vier Semester überschreiten. Außerdem muss der Abschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten realisierbar sein.
Mehr Informationen zur Studienabschlusshilfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und auf der Webseite des Studierendenwerks Mannheim.
Darlehensfonds des Studierendenwerks Mannheim
Das Studierendenwerk Mannheim hat einen Darlehensfonds für Studierende in der Endphase ihres Studiums aufgebaut. Die Darlehen können als kurzfristige Überbrückungsdarlehen für vorübergehende finanzielle Notlagen oder als Finanzierungshilfe für das letzte Semester beantragt werden. Vorgesehen ist diese Art der Förderung für Studierende, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. Das Darlehen wird nur für Aufwendungen zum Zweck des Studiums gewährt. Außerdem ist die Vergabe vom Nachweis der Studienleistung abhängig.
Als Darlehen zur Studienabschlussförderung können maximal 3.000 Euro beantragt werden, die monatlich in vereinbarten Raten ausgezahlt werden. Die maximale monatliche Rate beträgt 500 Euro. Bei dieser Form der Unterstützung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zum Darlehen des Studierendenwerks Mannheim erhalten Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Mannheim.
Förderung der E.W. Kuhlmann-Stiftung
Die E.W. Kuhlmann-Stiftung wurde 1997 von Edith und Edmund Kuhlmann gegründet. Sie verfolgt das Ziel, wirtschaftlich schwächer gestellte Menschen bei ihrer Ausbildung bis hin zum Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen. Dabei werden zum Beispiel Studierende gefördert, deren Studienabschluss durch einen finanziellen Engpass gefährdet ist. Die Studienhilfen der E.W. Kuhlmann-Stiftung werden in zwei Formaten vergeben.
Das Rollende Stipendium richtet sich an Studierende, die innerhalb von zwei Jahren ihre Ausbildung abschließen und einen Beruf beginnen werden. Dieses Darlehen wird in einer Höhe von bis zu 12.000 Euro vergeben und kann innerhab von sieben Jahren zinslos zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen.
Der Mikrokredit der E.W. Kuhlmann-Stiftung wird als Studien-Abschluss-Hilfe gewährt. Dieses Darlehen richtet sich an Studierende, die sich in der letzten Phase ihres Studiums befinden. Mit einem maximalen Förderbetrag von 2.000 Euro für neun Monate werden wirtschaftlich schwächer gestellte Menschen unterstützt. Das Darlehen kann innerhalb von fünf Jahren zinslos zurückgezahlt werden, ab dem sechsten Jahr werden Zinsen in der äquivalenten Höhe der jeweiligen Hausbank fällig.
Die entsprechenden Anträge müssen Sie direkt bei der E.W. Kuhlmann-Stiftung stellen. Weitere Informationen finden Sie unter den obenstehenden Links und auf der Webseite der E.W. Kuhlmann-Stiftung.