Studien­abschluss­förderung

Der Studien­abschluss ist der finale Schritt im Studium und gleichzeitig die Eintrittstür in die Berufswelt. Finanz­ielle Probleme sollten diese Studien­phase möglichst wenig beeinflussen. Hilfe auf den letzten Metern kann eine Abschluss­förderung für die letzten Studien­monate bieten. Dabei gibt es Förderungen, die unabhängig vom oder auch ergänzend zum BAföG in Frage kommen. Nachfolgend finden Sie eine Über­sicht über Förder­möglichkeiten, die Sie bei der Beendigung Ihres Studiums finanz­iell unter­stützen können.

  • Studien­abschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG

    Die Studien­abschlusshilfe ist sinnvoll für Studierende, die bereits BAföG erhalten oder erhalten könnten, die Förderungs­höchstdauer dafür jedoch überschreiten. Für ihren Studien­abschluss können Sie maximal zwölf Monate finanz­iell unter­stützt werden. Sollte das Studium vorher abgeschlossen oder abgebrochen werden, endet die Studien­abschlusshilfe mit diesem Monat.

    Die Studien­abschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass Sie die Regel­studien­zeit um weniger als vier Semester überschreiten. Außerdem muss der Abschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten realisierbar sein.

    Mehr Informationen zur Studien­abschlusshilfe finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung und auf der Webseite des Studierenden­werks Mannheim.

  • Darlehensfonds des Studierenden­werks Mannheim

    Das Studierenden­werk Mannheim hat einen Darlehensfonds für Studierende in der End­phase ihres Studiums aufgebaut. Die Darlehen können als kurzfristige Über­brückungs­darlehen für vorübergehende finanz­ielle Notlagen oder als Finanzierungs­hilfe für das letzte Semester beantragt werden. Vorgesehen ist diese Art der Förderung für Studierende, die unverschuldet in wirtschaft­liche Not geraten sind. Das Darlehen wird nur für Aufwendungen zum Zweck des Studiums gewährt. Außerdem ist die Vergabe vom Nachweis der Studien­leistung abhängig.

    Als Darlehen zur Studien­abschluss­förderung können maximal 3.000 Euro beantragt werden, die monatlich in vereinbarten Raten ausgezahlt werden. Die maximale monatliche Rate beträgt 500 Euro. Bei dieser Form der Unter­stützung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss.

    Weitere Informationen zum Darlehen des Studierenden­werks Mannheim erhalten Sie auf der Webseite des Studierenden­werks Mannheim.

  • Förderung der E.W. Kuhlmann-Stiftung

    Die E.W. Kuhlmann-Stiftung wurde 1997 von Edith und Edmund Kuhlmann gegründet. Sie verfolgt das Ziel, wirtschaft­lich schwächer gestellte Menschen bei ihrer Ausbildung bis hin zum Einstieg ins Berufsleben zu unter­stützen. Dabei werden zum Beispiel Studierende gefördert, deren Studien­abschluss durch einen finanz­iellen Engpass gefährdet ist. Die Studien­hilfen der E.W. Kuhlmann-Stiftung werden in zwei Formaten vergeben.

    Das Rollende Stipendium richtet sich an Studierende, die innerhalb von zwei Jahren ihre Ausbildung abschließen und einen Beruf beginnen werden. Dieses Darlehen wird in einer Höhe von bis zu 12.000 Euro vergeben und kann innerhab von sieben Jahren zinslos zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen.

    Der Mikrokredit der E.W. Kuhlmann-Stiftung wird als Studien-Abschluss-Hilfe gewährt. Dieses Darlehen richtet sich an Studierende, die sich in der letzten Phase ihres Studiums befinden. Mit einem maximalen Förderbetrag von 2.000 Euro für neun Monate werden wirtschaft­lich schwächer gestellte Menschen unter­stützt. Das Darlehen kann innerhalb von fünf Jahren zinslos zurückgezahlt werden, ab dem sechsten Jahr werden Zinsen in der äquivalenten Höhe der jeweiligen Hausbank fällig.

    Die entsprechenden Anträge müssen Sie direkt bei der E.W. Kuhlmann-Stiftung stellen. Weitere Informationen finden Sie unter den obenstehenden Links und auf der Webseite der E.W. Kuhlmann-Stiftung.