Visum und Einreise­bestimmungen

Bürgerinnen und Bürger der EU, des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR) und der Schweiz dürfen visumsfrei mit einem gültigen Pass einreisen und ihre Beschäftigung sofort aufnehmen.

Staats­angehörige eines sogenannten Drittstaates (nicht EU oder EWR oder die Schweiz) benötigen im Allgemeinen ein Visum für die Einreise, bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen auch eine Aufenthalts­erlaubnis. Das Visum erhalten Sie über die deutschen Auslands­vertretungen.

Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann vier bis sechs Wochen dauern – bei Nachzug von Ehegattinnen oder Ehegatten sogar bis zu zwölf Wochen. Beantragen Sie Ihr Visum deshalb rechtzeitig, jedoch frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise.

  • Befreiung von der Visapflicht

    Nur für einige Länder sind Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht vorgesehen. Eine Über­sicht zu den Staaten und der entsprechenden Visumspflicht finden Sie auf der „Staatenliste zur Visumspflicht“ des Auswärtigen Amtes.

  • Einreise mit Visum

    Wer länger als 90 Tage bleibt und mit einem Visum anreist, darf seine Arbeit in Deutschland sofort aufnehmen, muss aber vor dem Ablauf des Visums bei der lokalen Ausländer­behörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Wer länger als 90 Tage bleibt und visumsfrei einreisen darf (zum Beispiel USA, Kanada, Japan), hat einen Status als „Tourist“ und darf daher seine Arbeit nicht sofort aufnehmen. Für diesen Fall müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen, der auch die Arbeits­aufnahme gestattet.

    Das Auswärtige Amt hat die länder­spezifischen Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht in der Staatenliste zur Visumspflicht des Auswärtigen Amteszusammengefasst.

  • Schengen-Visum (TypC)

    Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum nur für touristische Zwecke gültig ist. Es berechtigt nicht zur beruflichen Tätigkeit. Sie dürfen den Aufenthaltszweck nach der Einreise nicht ändern oder ein Schengen-Visum auf mehr als 90 Tage verlängern. Bitte beachten Sie zudem, dass der Schengen-Raum und die EU nicht deckungs­gleich sind!

    Eine Über­sicht der Schengen-Staaten finden Sie auf der Seite Schengener Über­einkommen des Auswärtigen Amtes.  Ein Schengen-Visum ist beispielsweise in Großbritannien nicht gültig.

Über­sicht über Visa­bestimmungen
Eine umfassende Über­sicht über die Visa­bestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und den Seiten von EURAXESS Deutschland. Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, finden Sie entsprechende Informationen zur Wahl des passenden Visums auf der Seite von EURAXESS Deutschland unter Erwerbs­tätigkeit.

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Das Team des Welcome Centers berät Sie zu diesen Fragen gerne individuell. Wir helfen Ihnen, das richtige Visum zu beantragen und statten Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Gastgerberin oder Ihrem Gastgeber und/oder der Personalabteilung mit den nötigen Dokumenten zur Vorlage bei der Botschaft aus.