Zwei Studentinnen sitzen sich gegenüber unter einem Olivenbaum im Freien und arbeiten an ihrem Laptop

Veränderung des Aufenthaltes

Auch nach der ersten Ankunfts­phase steht Ihnen das Team des Welcome Centers mit Rat und Tat zur Seite, wenn zum Beispiel Ihr Arbeits­vertrag oder Ihr Aufenthaltstitel verlängern wird oder wenn Sie umziehen oder heiraten.

  • Umzug: Wohnsitz ummelden

    Wenn Sie innerhalb Mannheims oder Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse an einigen Stellen kommunizieren. Vor allem aber sollten Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zehn Tagen der Meldebehörde mitteilen.

    Hier eine kleine Checkliste für den Fall eines Umzugs:

    • Ummeldung des Wohnsitzes: Gehen Sie hier wie bei der Anmeldung des Wohnsitzes vor. Die Meldebehörde informiert gegebenenfalls die Ausländer­behörde und das Finanz­amt automatisch über Ihre neue Adresse. Eine gesonderte Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht nötig.
    • Änderung der Adresse für den Rundfunkbeitrag: Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Rundfunkbeitrag.
    • Änderung der Anschrift bei der Personalabteilung: Um eine Adressänderung mitzuteilen, müssen Sie ein gesondertes Formular ausfüllen und unterschreiben. Eine einfache E-Mail an die Personalabteilung oder das Welcome Center reicht nicht aus. Das Formular erhalten Sie über das Welcome Center.
    • Änderung der Anschrift bei der VBL, der Kranken­versicherung und anderer Vertrags­partner: Das Welcome Center hat vorformulierte Templates, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.
  • Verlängerung des Aufenthaltstitels

    Die Gültigkeit eines Aufenthaltstitels für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ist normalerweise zeitlich befristet. Die Befristung bemisst sich nach dem Aufenthaltszweck (z. B. Einladung der Universität Mannheim als Gast­wissenschaft­lerin oder Gast­wissenschaft­ler für eine bestimmte Zeit) und der zur Verfügung stehenden Finanzierung (z. B. Arbeits­vertrag für zwei Jahre). Sollte sich der Aufenthalt verlängern, müssen Sie eine entsprechende Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen.

    Das Welcome Center wird Sie an die einzuhaltenden Fristen erinnern und Sie bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels unterstützen. Gemeinsam mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber und gegebenenfalls der Personalabteilung werden wir uns um die nötigen Nachweise kümmern, den Termin mit der Ausländer­behörde vereinbaren und Sie während der Beantragung bei der Behörde begleiten.

  • Verlängerung des Arbeits­vertrages

    Vor allem Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen vor der Verlängerung ihres Arbeits­vertrags eine entsprechende Verlängerung ihres Aufenthaltstitels einholen. Gleichzeitig sind Arbeits­verträge immer entsprechend der Gültigkeit des Aufenthaltstitels befristet. Das Welcome Center der Universität Mannheim ist darin geübt, dieses Problem in enger Abstimmung mit der Personalabteilung, den Fakultäten und der Ausländer­behörde zu lösen.

    Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an – zirka drei Monate vor Ende des jetzigen Arbeits­vertrages. Das Welcome Centerberät Sie individuell, holt nötige Nachweise von den Fakultäten und der Personalabteilung ein und begleitet die Beantragung bei der Ausländer­behörde.

Die sprichwörtliche deutsche Bürokratie gibt es tatsächlich. Dank der Unterstützung durch das Welcome Center habe ich sie jedoch als völlig reibungs­los erlebt. Sie war Teil meiner unvergesslichen Erfahrung in einer der besten Städte und an einer der besten Universitäten Deutschlands. Ich kann dem Team nicht häufig genug für seine fantastische Unterstützung danken.

Ndivhuho Tshikovhi, Gast-Doktorand am Instiut für Mittelstandsforschung, aus Südafrika / Foto: Anna Logue

Kontakt:

Julia Potapov

Julia Potapov

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheitszeiten:
Mi und Do im Home Office
Dr. Johanna Fernández Castro

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)

Teamleiterin Welcome Center und Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung