Veränderung des Aufenthaltes
Auch nach der ersten Ankunftsphase steht Ihnen das Team des Welcome Centers mit Rat und Tat zur Seite, wenn zum Beispiel Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Aufenthaltstitel verlängern wird oder wenn Sie umziehen oder heiraten.
Umzug: Wohnsitz ummelden
Wenn Sie innerhalb Mannheims oder Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse an einigen Stellen kommunizieren. Vor allem aber sollten Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zehn Tagen der Meldebehörde mitteilen.
Hier eine kleine Checkliste für den Fall eines Umzugs:
- Ummeldung des Wohnsitzes: Gehen Sie hier wie bei der Anmeldung des Wohnsitzes vor. Die Meldebehörde informiert gegebenenfalls die Ausländerbehörde und das Finanzamt automatisch über Ihre neue Adresse. Eine gesonderte Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht nötig.
- Änderung der Adresse für den Rundfunkbeitrag: Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Rundfunkbeitrag.
- Änderung der Anschrift bei der Personalabteilung: Um eine Adressänderung mitzuteilen, müssen Sie ein gesondertes Formular ausfüllen und unterschreiben. Eine einfache E-Mail an die Personalabteilung oder das Welcome Center reicht nicht aus. Das Formular erhalten Sie über das Welcome Center.
- Änderung der Anschrift bei der VBL, der Krankenversicherung und anderer Vertragspartner: Das Welcome Center hat vorformulierte Templates, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Die Gültigkeit eines Aufenthaltstitels für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ist normalerweise zeitlich befristet. Die Befristung bemisst sich nach dem Aufenthaltszweck (z. B. Einladung der Universität Mannheim als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler für eine bestimmte Zeit) und der zur Verfügung stehenden Finanzierung (z. B. Arbeitsvertrag für zwei Jahre). Sollte sich der Aufenthalt verlängern, müssen Sie eine entsprechende Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen.
Das Welcome Center wird Sie an die einzuhaltenden Fristen erinnern und Sie bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels unterstützen. Gemeinsam mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber und gegebenenfalls der Personalabteilung werden wir uns um die nötigen Nachweise kümmern, den Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren und Sie während der Beantragung bei der Behörde begleiten.
Verlängerung des Arbeitsvertrages
Vor allem Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen vor der Verlängerung ihres Arbeitsvertrags eine entsprechende Verlängerung ihres Aufenthaltstitels einholen. Gleichzeitig sind Arbeitsverträge immer entsprechend der Gültigkeit des Aufenthaltstitels befristet. Das Welcome Center der Universität Mannheim ist darin geübt, dieses Problem in enger Abstimmung mit der Personalabteilung, den Fakultäten und der Ausländerbehörde zu lösen.
Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an – zirka drei Monate vor Ende des jetzigen Arbeitsvertrages. Das Welcome Centerberät Sie individuell, holt nötige Nachweise von den Fakultäten und der Personalabteilung ein und begleitet die Beantragung bei der Ausländerbehörde.