Wenn Sie Ihren Aufenthalt als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Mannheim beenden und an Ihre Heimatinstitution zurückkehren, sollten Sie prüfen, ob Sie einige dieser Schritte noch vor Ihrer Abreise erledigen müssen. Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim haben und dieser endet, sollten Sie sich um einige Formalitäten kümmen.
Bevor Sie Ihre ecUM-Karte zurückgeben, sollten Sie sich den auf der ecUM verbuchten Restbetrag in der Infothek des Studierendenwerks in der Mensa am Schloss auszahlen lassen.
Die ecUM selbst können Sie am Schalter der Universitäts-IT am InfoCenter (Schneckenhof West) zurückgeben.
Wenn Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet haben, müssen Sie ihn vor der Abreise aus Deutschland bei einer der verschiedenen Dienststellen der Bürgerservices der Stadt Mannheim abmelden. Sollten Sie nicht in Mannheim wohnen, erkundigen Sie sich bitte an Ihrem Wohnort nach der zuständigen Meldebehörde.
Sollten Sie Deutschland nicht verlassen, sondern nur innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes lediglich anmelden.
Terminvergabe:
Um die Wartezeit zu vermeiden, vereinbaren Sie online einen Termin bei einer der Bürgerservice-Stellen der Stadt Mannheim.
Diese Dokumente benötigen Sie:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, zahlen Sie auch den Rundfunkbeitrag. Sollten Sie Deutschland nun verlassen, sollten Sie sich vom Rundfunkbeitrag wieder abmelden. Falls Sie innerhalb Deutschlands umziehen, sollten Sie Ihre neue Anschrift angeben. Bitte lesen Sie hierzu die Punkte 3 und 4 in unserer Anleitung zum Rundfunkbeitrag.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, sollten Sie Ihre Mitgliedschaft vor der Abreise beenden. Schicken Sie dazu Ihrer Krankenversicherung eine Abmeldebestätigung, um zu belegen, dass Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, greift Ihre jeweils gültige Kündigungsfrist. Prüfen Sie diese frühzeitig und kündigen Sie vor Abreise entsprechend schriftlich bei Ihrer Krankenversicherung.
Wenn Sie ein Konto bei einer Bank vor Ort eröffnet haben, sollten Sie darüber nachdenken, dieses vor Ihrer Abreise aus Deutschland wieder zu schließen. Bitte bedenken Sie, dass nach Ihrer Abreise möglicherweise weitere Zahlungseingänge ausstehen, für die das Konto offen bleiben sollte (Gehalt, Nebenkostenabrechnung der Mietwohnung etc.).
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Bank, solange Sie noch in Deutschland sind, um im persönlichen Gespräch zu klären, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie das Konto am besten auflösen und wie Sie Guthaben möglichst kostengünstig auf ein anderes Konto übertragen können.
Haben Sie während Ihrer Zeit in Mannheim weitere Verträge abgeschlossen? Prüfen Sie die Fristen und kündigen Sie entsprechend. Dies betrifft üblicherweise:
Denken Sie auch an:
Stehe Sie in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Mannheim, teilen Sie der Personalabteilung vor der Abreise bitte Ihre neue Anschrift mit. Nur so können Ihnen abschließende Dokumente nachgesandt werden. Nutzen Sie hierzu das vorgesehen Formular der Personalabteilung. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an. Wir schicken Ihnen das Formular zu und helfen beim Ausfüllen.
Wenn Sie an der Universität Mannheim angestellt oder verbeamtet sind, haben Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit einen Zugang zum Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) erhalten. Über das LBV-Portal können Sie bis zwei Jahre nach Vetragsende (beispielsweise für Ihre Steuererklärung) alle Gehaltsabrechnungen und persönlichen LBV-Mitteilungen als pdf-Dokument einsehen. Bewahren Sie die Zugangsdaten daher auch nach Ihrem Weggang auf.
Wenn Sie als Promovierende oder Promovierender der Universität Mannheim immatrikuliert sind, sollten Sie sich vor Ihrer Abreise bei den Studienbüros und beim Express-Service exmatrikulieren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Express-Service.
Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag haben und das Land nun verlassen, denken Sie an Ihren Anspruch auf Altersversorgung, den Sie während Ihrer Tätigkeit in Deutschland erworben haben. Informieren Sie sich vor Abreise, was es hier zu bedenken gibt, und wie die Ansprüche aus den verschiedenen Säulen der Altersversorgung (Deutsche Rentenversicherung DRV und Betriebsrente VBL) in Ihrem Fall zukünftig behandelt werden.
Falls Sie im Laufe Ihres Berufslebens in mehreren Staaten arbeiten, werden Ihre Zahlungen in die jeweilige Rentenversicherungskasse grundsätzlich in jedem EU/
Bitte lesen Sie die Informationen zu diesem Thema auf der Homepage von EURAXESS Deutschland aufmerksam durch. Dort finden Sie wichtige Informationen, eine Frage-Antwort-Seite und weiterführende Links.
Nutzen Sie auch die Webseite Find your Pension der VBL. Die Seite richtet sich gezielt an international mobile Forscherinnen und Forscher.
Bitte heben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer sorgfältig auf – mit Hilfe dieser Nummer sind Ihre Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung DRV hinterlegt.
Für Ihre Betriebsrente (VBL) sollten Sie Ihren VBL-Vertrag und die Vertragsnummer aufbewahren, um eine Rentenzahlung im Alter beantragen zu können.