Bevor Sie mit Ihrer Forschung und Lehre an der Universität Mannheim starten können, gibt es noch ein paar formelle Dinge zu beachten.
Nachdem Sie in Mannheim angekommen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb einer Woche über einen der Bürgerservices der Stadt Mannheim anmelden. Diese Meldepflicht besteht für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und für alle internationalen Gäste, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben. Die notwendigen Formulare erhalten Sie über den Bürgrservice und auch im Büro des Welcome Centers der Universität Mannheim.
Sollten Sie nicht in Mannheim wohnen, erkundigen Sie sich bitte an Ihrem Wohnort nach der zuständigen Meldebehörde.
Terminvergabe
Um die Wartezeit zu vermeiden, bieten die Bürgerservices der Stadt Mannheim eine Online-Terminvergabe an.
Benötigte Dokumente für die Anmeldung des Wohnsitzes:
Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis in folgenden Fällen:
Wenn Sie bereits einen Wohnsitz in Mannheim oder Deutschland haben, beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis bei den jeweiligen Dienststellen der Bürgerservices. Die Erstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei Wochen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Antrag aus dem Ausland (wichtig bei neuen Junior-Professuren!)
In machen Fällen ist es aus zeitlichen Gründen notwendig, das polizeiliche Führungszeugnis schon vor der Reise nach Mannheim zu beantragen. So dürfen zum Beispiel Beamtinnen und Beamte nicht ohne ein vorliegendes Führungszeugnis berufen werden.
Auch wenn Sie nur eine kurzfristige Beschäftigung an der Universität Mannheim (bis zu drei Monaten) planen und daher keinen Wohnsitz in Deutschland anmelden, können Sie über die Website des Bundesamt für Justiz auch aus dem Ausland ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält nach der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern eine individuelle Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie ist für viele Formalitäten in Deutschland wichtig, zum Beispiel der Auszahlung des Gehaltes, der Beantragung von Kindergeld, der Eröffnung eines Bankkontos etc.. Bewahren Sie daher diese Nummer sorgfältig auf.
Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer schneller benötigen, haben Sie die Möglichkeit diese frühestens einen Werktag nach der Anmeldung des Wohnsitzes direkt beim Finanzamt der Stadt Mannheim zu erfragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Hilfreiche Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie auf der Seite „Bankkonto“.
Am besten informieren Sie sich bereits vor Ihrer Anreise über die verschiedenen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland abzuschließen.
In Deutschland kann jede und jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er oder sie Dritten zufügt. Es ist daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen. Die Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für Schäden auf, die Sie anderen unabsichtlich zufügen, etwa durch Unvorsichtigkeit im Straßenverkehr, als Fußgänger oder bei Sachbeschädigung. Es handelt sich um eine der wichtigsten und gleichzeitig günstigsten freiwilligen Versicherungsvarianten in Deutschland, die Sie vor gegen Sie gerichtete Schadensersatzzahlungen schützt.
Während Ihres Aufenthalts an der Universität Mannheim sind Sie nicht über die Universität haftpflichtversichert.
Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob eine eventuelle Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland auch während Ihres Aufenthalts in Mannheim gültig ist. Eine Haftpflichtversicherung sollte mindestens alle privaten, möglichst aber auch alle dienstlichen Haftpflichtfälle abdecken.
Für Personen, die mit einem Visum eingereist sind, gilt: Sofern Sie länger als drei Monate an der Universität Mannheim forschen oder arbeiten werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um dort einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Wenn Sie in Mannheim gemeldet sind, ist die Ausländerbehörde der Stadt Mannheim zuständig.
Bitte beachten Sie:
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind und länger als drei Monate an der Universität Mannheim bleiben, müssen ebenfalls nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige von EU- oder EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel.
Das Welcome Center berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und ist Ihnen behilflich, den für Sie passendsten Aufenthaltstitel auszuwählen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Grundsätzlich sind folgende Nachweise nötig:
Eine umfassende Übersicht über die Bestimmungen bietet das Portal EURAXESS Deutschland.
Hinweis: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Website über den elektronischen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie ein Dienstverhältnis mit der Universität Mannheim abschließen, wird das Welcome Center Sie bei allen Formalitäten unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung und Ihrem Lehrstuhl oder Ihrem Institut werden wir alle nötigen Schritte frühzeitig mit Ihnen absprechen.
Üblicherweise benötigen wir vorab einen sogenannten Personalbogen sowie eine Kopie Ihres letzten Hochschulabschlusses.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses persönlich bei der Personalabteilung der Universität Mannheim unterzeichnen. Daher sollten Sie drei bis fünf Arbeitstage vor dem geplanten Beginn Ihres Arbeitsvertrages in Mannheim ankommen. So bleibt genug Zeit, alle für die Vertragsunterschrift nötigen Formalitäten zu erledigen.
Zur Vertragsunterzeichnung müssen Sie üblicherweise vorlegen:
Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Sollten die Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Bitte beachten:
Sollten Sie nicht EU- oder EWR-Staatsangehörige oder -Staatsangehöriger sein, kann ein Arbeitsvertrag nur für einen Zeitraum ausgestellt werden, für den ein Visum oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, der eine Erwerbstätigkeit an der Universität Mannheim gestattet.
Wenn Sie zum Beispiel für einen Zeitraum von drei Jahren an einem Lehrstuhl oder Institut der Universität Mannheim eingestellt werden sollen, erhalten Sie als visumspflichtige Staatsbürgerin oder visumspflichtiger Staatsbürger zu Beginn erst einmal nur ein Einreisevisum für drei Monate. Daher muss die Personalabteilung den Arbeitsvertrag zunächst bis zum Ende dieses Visums befristen. Sobald Sie mit Unterstützung des Welcome Centers innerhalb dieser ersten drei Monate einen längeren Aufenthaltstitel erhalten haben, wird auch Ihr Arbeitsvertrag entsprechend verlängert.
Wichtige Informationen rund um das Thema Immatrikulation für internationale Promovierende finden Sie auf der Seite „Immatrikulation“.
Informationen rund um das Thema Benutzerkennung und zum ecUM Mitgliedsausweis finden Sie auf der Seite „Benutzerkennung und ecUM“.
Informationen zu Deutschkursen finden Sie auf der Seite „Deutsch lernen“.
Das deutsche System der Sozialversicherung umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Stipendien sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Weiterführende Informationen sind von EURAXESS Deutschland auf verschiedenen Webseiten aufbereitet – bitte informieren Sie sich dort über weitere Details:
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite von Find Your Pension, zum Beispiel über die Rentenlandschaft in Deutschland und die anderer Länder unter der Rubrik ‘Pension Landscapes‘ oder die Pension ABCs zu den verschiedenen Ländern.
Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim, der Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland und anderen Faktoren ist es möglich, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. Die Website von EURAXESS Deutschland informiert ausführlich zu den Regelungen und zu den Doppelbesteuerungsabkommen.
Sollten Sie an der Universität Mannheim angestellt sein, wird normalerweise die Lohnsteuer von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen und direkt an das Finanzamt abführt. Daher müssen Sie die Steueridentifikationsnummer an Ihren Arbeitgeber melden.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Welcome Center unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalteübernehmen wir jedoch nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Weiterführende Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland finden Sie auf der Seite „Rundfunkbeitrag“.
Sollten Sie die ersten Monate im Gästehaus der Universität Mannheim oder einer anderen kurzfristigen Unterkunft wohnen, werden Sie nach Ihrer Ankunft mit der Suche nach einer eigenen Wohnung beginnen. Hierbei helfen Ihnen unsere Tipps zur Wohnungssuche.
Über Ihre neue Anschrift müssen Sie zudem einige Stellen informieren: u. a. Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank, Ihre Krankenversicherung, die Meldebehörde, den Beitragsservice der Rundfunkgebühr. Bitte lesen Sie unbedingt unsere Hinweise zu Veränderung oder Verlängerung des Aufenthaltes.
Als Nicht-Europäerin und Nicht-Europäer ist Ihre Fahrerlaubnis ein halbes Jahr lang in Deutschland gültig. Nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Dies bedeutet, dass Sie eine theoretische und praktische Prüfung bei einer Fahrschule absolvieren müssen.
Führerscheine von Europäerinnen und Europäern bleiben auch nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ohne Umschreibung gültig.
Weitere Informationen zum Thema zum Thema Führerschein finden Sie auf der Website von EURAXESS.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Welcome Center unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.