In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger.
Bitte beachten Sie:
Ihr Versicherungsschutz muss vom ersten Tag in Deutschland an bestehen. Mitreisende Familienangehörige müssen ebenfalls krankenversichert sein. Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.
Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung: