Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.
Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung:
- Falls Sie als Doktorandin oder Doktorand an der Universität Mannheim immatrikuliert sind und Ihr Promotionsvorhaben an der Universität Mannheim durchführen:
Die Möglichkeit einer Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Status ab. Bitte informieren Sie sich über die genauen Bedingungen. - Falls Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Postdoc bei der Universität Mannheim angestellt werden:
In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Krankenversicherung mit Arbeitsvertrag. - Falls Sie als (Junior-)Professorin oder (Junior-)Professor an die Universität Mannheim berufen werden:
In diesem Falle erhalten Sie den Status einer Beamtin oder eines Beamten und müssen sich privat versichern. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Private Krankenversicherung für Beamte. - Falls Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler oder Gastdoktorandin oder Gastdoktorand an der Universität Mannheim forschen, aber keinen Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim abschließen, müssen Sie sich privat krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Private Krankenversicherung für Gastforschende und Gast-Promovierende.
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die während ihres Aufenthaltes an der Universität Mannheim weiterhin in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert bleiben und nicht an der Universität Mannheim angestellt oder verbeamtet werden, lesen bitte weiter auf der Seite Krankenversicherung von EU-Bürgern.