Kranken­versicherung

In Deutschland besteht eine Kranken­versicherungs­pflicht für alle Bürgerinnen und Bürger.

Bitte beachten Sie:
Ihr Versicherungs­schutz muss vom ersten Tag in Deutschland an bestehen. Mitreisende Familienangehörige müssen ebenfalls krankenversichert sein. Die Ausländer­behörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.

Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungs­aufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekranken­versicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungs­summe von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthalts­erlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Kranken­versicherungs­schutz, der dem Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen muss.

Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Kranken­versicherung:

  • Falls Sie als Doktorandin oder Doktorand an der Universität Mannheim immatrikuliert sind und Ihr Promotions­vorhaben an der Universität Mannheim durchführen:
    Die Möglichkeit einer Kranken­versicherung hängt von Ihrem individuellen Status ab. Bitte informieren Sie sich über die genauen Bedingungen.
  • Falls Sie als wissenschaft­liche Mitarbeiterin bzw. wissenschaft­licher Mitarbeiter oder Postdoc bei der Universität Mannheim angestellt werden:
    In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Kranken­versicherung mit Arbeits­vertrag.
  • Falls Sie als (Junior-)Professorin oder (Junior-)Professor an die Universität Mannheim berufen werden:
    In diesem Falle erhalten Sie den Status einer Beamtin oder eines Beamten und müssen sich privat versichern. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Private Kranken­versicherung für Beamte.
  • Falls Sie als Gast­wissenschaft­lerin oder Gast­wissenschaft­ler oder Gastdoktorandin oder  Gastdoktorand an der Universität Mannheim forschen, aber keinen Arbeits­vertrag mit der Universität Mannheim abschließen, müssen Sie sich privat krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Private Kranken­versicherung für Gastforschende und Gast-Promovierende.
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die während ihres Aufenthaltes an der Universität Mannheim weiterhin in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert bleiben und nicht an der Universität Mannheim angestellt oder verbeamtet werden, lesen bitte weiter auf der Seite Kranken­versicherung von EU-Bürgern.