Sobald dem Welcome Center die Information über Ihren geplanten Aufenthalt an der Universität Mannheim vorliegt, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Dies geschieht idealerweise bereits einige Monate vor Ihrer Anreise, da einige Schritte wie zum Beispiel das Visum oder die Wohnraumsuche viel Zeit benötigen. In einem ersten Schritt werden wir Sie bitten, einen Fragebogen auszufüllen, damit wir Sie und Ihre Bedürfnisse besser kennenlernen.
Um Sie richtig beraten zu können, müssen wir genau verstehen, welchen Status Sie an der Universität Mannheim erhalten werden – denn davon hängt die Wahl des richtigen Visums, der passenden Krankenversicherung und vielem mehr ab. Sobald wir Ihren Status in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Lehrstuhl eingestuft haben, informieren wir Sie per E-Mail genau über die in Ihrem Fall nötigen Schritte.
Werden Sie an der Universität Mannheim angestellt oder als Beamtin oder Beamter berufen? Erhalten Sie ein Stipendium als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler? Sind Sie als Gast-Promovierende oder Gast-Promovierender zu Besuch? Einer der folgenden Status wird auf Sie zutreffen:
Als Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler ohne Dienstvertrag werden Sie von einem Forschenden der Universität Mannheim eingeladen, für eine bestimmte Zeit an der Universität Mannheim zu forschen. Sie finanzieren Ihren Aufenthalt an der Universität Mannheim aus eigenen Mitteln (z. B. Sabbatical mit fortlaufenden Bezügen, Ersparnisse) oder mit Hilfe eines Forschungsstipendiums, sind also nicht bei der Universität Mannheim angestellt.
Da Sie kein formelles Dienstverhältnis mit der Universität Mannheim eingehen schließen Sie eine sogenannte Gastwissenschaftlervereinbarung mit Ihrem gastgebenden Lehrstuhl. Damit sind beide Seiten rechtlich abgesichert und Sie erhalten Zugang zur Forschungsinfrastruktur der Universität Mannheim. Sollten Sie noch nicht promoviert sein, könnte auch der Status „Gast-Doktorand“ oder „Gast-Doktorandin“ auf Sie zutreffen.
Das Welcome Center berät Sie gerne bei der Wahl des passenden Status.
Sie werden an der Universität Mannheim als Gastprofessorin oder Gastprofessor für eine bestimmte Zeit (z. B. einen bis drei Monate) eingestellt und halten eine oder mehrere Lehrveranstaltungen ab. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, während Ihres Lehraufenthaltes mit Mannheimer Forschenden gemeinsame Forschungsprojekte weiter zu entwickeln.
Sie schließen mit der Universität Mannheim einen Arbeitsvertrag als Wissenschaftliche Angestellte oder Wissenschaftlicher Angestellter ab. Gemäß Ihrer Dienstaufgabenbeschreibung forschen und lehren Sie an einem Institut oder einem Lehrstuhl der Universität Mannheim. Sollten Sie bereits einen Doktortitel haben, werden Sie als Postdoc eingestellt. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es in Absprache mit Ihrem Lehrstuhl die Möglichkeit, an der Universität Mannheim zu promovieren. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Aufnahme auf die Doktorandenliste der entsprechenden Fakultät. Nach dieser formalen Aufnahme als Doktorandin oder Doktorand haben Sie die Möglichkeit, sich als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent zu immatrikulieren.
Sie werden in ein Beamtenverhältnis berufen. Das bedeutet, dass Sie vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg an die Universität Mannheim berufen werden. Voraussetzung hierzu ist, dass Sie bereits einen Doktortitel erhalten haben.
Für Beamtinnen und Beamten gelten in Deutschland spezielle Regeln in der Sozialversicherung und in der Krankenversicherung, über die Sie das Welcome Center gerne informiert.
Sie promovieren an der Universität Mannheim und finanzieren sich über ein Stipendium oder über eigene Mittel. Sie sind nicht an der Universität Mannheim als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Sobald Sie von einer Graduiertenschule oder der entsprechenden Fakultät als Doktorandin oder Doktorand formell angenommen sind, müssen Sie sich als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent immatrikulieren.
Als Gast-Doktorandin oder Gast-Doktorand promovieren Sie nicht an der Universität Mannheim, sondern arbeiten an Ihrem Dissertationsprojekt an Ihrer Heimatuniversität. Sie sind an einem Lehrstuhl oder einem Institut der Universität Mannheim für eine bestimmte Zeit (zirka ein bis zwei Semester) zu Gast und kollaborieren wie eine Gastwissenschaftlerin oder ein Gastwissenschaftler zusammen mit Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber an der Universität Mannheim. Da Sie als Doktorandin oder Doktorand an Ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind, haben Sie die Möglichkeit, an der Universität Mannheim als sogenannte „Gast-Doktorandin“ oder „Gast-Doktorand“ ebenfalls immatrikuliert zu werden, um Zugang zu unserer Forschungsinfrastruktur zu erhalten.