Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Zu einigen Prüfungen werden Sie pflichtangemeldet, zu anderen Prüfungen müssen Sie sich eigenständig über das Studierendenportal anmelden.
Pflichtanmeldung durch das Studienbüro
Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen Anmeldezeitraumes.
Eigenständige Prüfungsanmeldung über das Studierendenportal
Die Anmeldefristen dieser Prüfungen entnehmen Sie bitte der Website der Abteilung Rechtswissenschaft
Bachelorarbeit
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt im Dekanat über ein Formular.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:
Wahlbereich BWL
Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungstermin gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung im Studienbüro nachgemeldet werden.
Wirtschaftsrecht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung)
Eine Nachmeldung ist bis vier Wochen vor Beginn der Prüfungsphase (März/April sowie September/
Rücktritt von einer Prüfung
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes möglich (zum Beispiel Krankheit).
Prüfungswiederholung
Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt:
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund nicht teilnehmen, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt:
Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester (Zweittermine im Februar beziehungsweise August), werden Sie zur Wiederholung pflichtangemeldet. Dies gilt für die Prüfungen im Wahlbereich BWL. Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung eigenverantwortlich anmelden.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungsversuch ist während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich in Portal² vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich. Für die Anmeldung von Prüfungsleistungen aus dem Mannheim Master in Management der Fakultät BWL gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Für alle anderen Prüfungsleistungen gilt der allgemeine Anmeldezeitraum.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungsversuch ist während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich in Portal² vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.
Ausnahmen bestehen bei den Prüfungen im Praxismodul (MaCCI Competition Policy Forum und Praktikum). Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Das Forschungsseminar muss zu jedem Prüfungsversuch bei der Prüferin oder beim Prüfer angemeldet werden. Mit Bestehen des Forschungsseminars sind Sie verbindlich für die Master-Arbeit angemeldet und zugelassen.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.
Modulwechsel
Studierende können einen Wechsel im Wahlpflichtmodul Rechtswissenschaft schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen. Ein Modulwechsel ist einmalig zulässig. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.