Gegebenenfalls abweichende Anmeldezeiträume für einzelne Prüfungen werden in den entsprechenden Veranstaltungen bekanntgegeben.
Ist die Meldefrist abgelaufen und eine Nach- oder Ummeldung möglich, können Sie diese ab dem HWS 2020/21 erstmals gebührenfrei über das Studierendenportal vornehmen. Die Verwendung des Formulars Nachmeldung/ Ummeldung von einer Prüfung ist somit nicht erforderlich und auch nicht mehr möglich. Es gelten folgende Fristen:
- Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin über das Portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist für Nach- und Abmeldungen grundsätzlich am 4.12.2020
- Klausurprüfungen können bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin über das Portal umgemeldet werden. Grundsätzlich ist die Ummeldung einer Prüfung über das Studierendenportal möglich (Schritt-für-Schritt-Anleitung Ummeldung). Eine Ummeldung kann nur vorgenommen werden, indem Sie sich erst von Ihrer Prüfung abmelden und dann direkt zum gewünschten Termin wieder neu anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Klausuren nur überschneidungsfrei geplant werden können, wenn die Anmeldung der Prüfungen bis zum Ende des allgemeinen Anmeldezeitraums erfolgt. Bei nicht fristgerechten Anmeldungen können wir eine Überschneidungsfreiheit nicht gewährleisten.