An- und Ummeldung einer Prüfung

Allgemeiner Anmeldezeitraum

18. April bis 24. April 2023

Sollten für einzelne Prüfungen abweichende Anmeldezeiträume bestehen, wird dies in den entsprechenden Veranstaltungen beanntgegeben.

Ist die Meldefrist abgelaufen und eine Nach- oder Ummeldung möglich, können Sie diese über das Studierenden­portal vornehmen. Die Verwendung des Formulars Nachmeldung/ Ummeldung von einer Prüfung ist somit nicht erforderlich und auch nicht mehr möglich. Es gelten folgende Fristen:

  • Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin über das Portal möglich.
  • Klausur­prüfungen können bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin über das Portal umgemeldet werden. Die Ummeldung einer Prüfung ist über das Studierenden­portal möglich (Schritt-für-Schritt-Anleitung „Ummeldung“). Eine Ummeldung kann nur vorgenommen werden, indem Sie sich erst von Ihrer Prüfung abmelden und dann direkt zum gewünschten Termin wieder neu anmelden.
  • Für Prüfungen, die nicht in Form einer Klausur abgelegt werden, sondern zum Beispiel in Form einer Hausarbeit, endet die Frist für Nach- und Abmeldungen grundsätzlich am 27. Mai 2023.
  • Falls Sie sich kurzfristiger als zwei Wochen vor einer Präsenz­prüfung nachmelden, kann Ihnen kein Sitzplatz zugeteilt werden. Bitte gehen Sie in diesem Fall in den im Prüfungs­plan angegebenen Raum und zeigen Sie den Aufsichten den Nachweis („Meine angemeldeten Prüfungen“ im Portal²). Bei der Nachmeldung einer Online-Klausur kann es einige Tage dauern, bis Sie in der Prüfungs­gruppe freigeschaltet werden.

Bitte beachten Sie, dass Klausuren nur überschneidungs­frei geplant werden können, wenn die Anmeldung der Prüfungen bis zum Ende des allgemeinen Anmeldezeitraums erfolgt. Bei nicht frist­gerechten Anmeldungen können wir eine Überschneidungs­freiheit nicht gewährleisten.