Relocation
Sobald dem Welcome Center die Information über Ihren geplanten Aufenthalt an der Universität Mannheim vorliegt, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Dies geschieht idealerweise bereits einige Monate vor Ihrer Anreise, da einige Schritte wie zum Beispiel das Visum oder die Wohnraumsuche viel Zeit benötigen. In einem ersten Schritt werden wir Sie bitten, einen Fragebogen auszufüllen, damit wir Sie und Ihre Bedürfnisse besser kennenlernen.
Um Sie richtig beraten zu können, müssen wir genau verstehen, welchen Status Sie an der Universität Mannheim erhalten werden – denn davon hängt die Wahl des richtigen Visums, der passenden Krankenversicherung und vielem mehr ab. Sobald wir Ihren Status in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Lehrstuhl eingestuft haben, informieren wir Sie per E-Mail genau über die in Ihrem Fall nötigen Schritte.
Ihr zukünftiger Status an der Universität Mannheim
Werden Sie an der Universität Mannheim angestellt oder als Beamt*in berufen? Erhalten Sie ein Stipendium als Gastwissenschaftler*in? Sind Sie als Gast-Promovierende*r zu Besuch? Einer der folgenden Status wird auf Sie zutreffen:
Gastwissenschaftler*in ohne Dienstvertrag
Als Gastwissenschaftler*in ohne Dienstvertrag werden Sie von einem*einer Forschenden der Universität Mannheim eingeladen, für eine bestimmte Zeit an der Universität Mannheim zu forschen. Sie finanzieren Ihren Aufenthalt an der Universität Mannheim aus eigenen Mitteln (z. B. Sabbatical mit fortlaufenden Bezügen, Ersparnisse) oder mit Hilfe eines Forschungsstipendiums, sind also nicht bei der Universität Mannheim angestellt.
Da Sie kein formelles Dienstverhältnis mit der Universität Mannheim eingehen schließen Sie eine sogenannte Gastwissenschaftlervereinbarung mit Ihrem gastgebenden Lehrstuhl. Damit sind beide Seiten rechtlich abgesichert und Sie erhalten Zugang zur Forschungsinfrastruktur der Universität Mannheim. Sollten Sie noch nicht promoviert sein, könnte auch der Status „Gast-Doktorand*in“ auf Sie zutreffen.
Das Welcome Center berät Sie gerne bei der Wahl des passenden Status.
Gastprofessor*in mit Dienstvertrag
Sie werden an der Universität Mannheim als Gastprofessor*in für eine bestimmte Zeit (z. B. einen bis drei Monate) eingestellt und halten eine oder mehrere Lehrveranstaltungen ab. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, während Ihres Lehraufenthaltes mit Mannheimer Forschenden gemeinsame Forschungsprojekte weiter zu entwickeln.
Wissenschaftliche*r Angestellte*r
Sie schließen mit der Universität Mannheim einen Arbeitsvertrag als Wissenschaftliche*r Angestellte*r ab. Gemäß Ihrer Dienstaufgabenbeschreibung forschen und lehren Sie an einem Institut oder einem Lehrstuhl der Universität Mannheim. Sollten Sie bereits einen Doktor*innentitel haben, werden Sie als Postdoc eingestellt. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es in Absprache mit Ihrem Lehrstuhl die Möglichkeit, an der Universität Mannheim zu promovieren. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Aufnahme auf die Doktorand*innenliste der entsprechenden Fakultät. Nach dieser formalen Aufnahme als Doktorand*in haben Sie die Möglichkeit, sich als Promotionsstudent*in zu immatrikulieren.
Beamt*innen (Akademische Rat, Juniorprofessor*in, Professor*in)
Sie werden in ein Beamt*innenverhältnis berufen. Das bedeutet, dass Sie vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg an die Universität Mannheim berufen werden. Voraussetzung hierzu ist, dass Sie bereits einen Doktor*innentitel erhalten haben.
Für Beamt*innen gelten in Deutschland spezielle Regeln in der Sozialversicherung und in der Krankenversicherung, über die Sie das Welcome Center gerne informiert.
Doktorand*innen ohne Dienstvertrag
Sie promovieren an der Universität Mannheim und finanzieren sich über ein Stipendium oder über eigene Mittel. Sie sind nicht an der Universität Mannheim als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*inangestellt. Sobald Sie von einer Graduiertenschule oder der entsprechenden Fakultät als Doktorand*in formell angenommen sind, müssen Sie sich als Promotionsstudent*in immatrikulieren.
Gast-Doktorand*innen
Als Gast-Doktorand*in promovieren Sie nicht an der Universität Mannheim, sondern arbeiten an Ihrem Dissertationsprojekt an Ihrer Heimatuniversität. Sie sind an einem Lehrstuhl oder einem Institut der Universität Mannheim für eine bestimmte Zeit (zirka ein bis zwei Semester) zu Gast und kollaborieren wie ein*e Gastwissenschaftler*in zusammen mit Ihrem*Ihrer Gastgeber*in an der Universität Mannheim. Da Sie als Doktorand*in an Ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind, haben Sie die Möglichkeit, an der Universität Mannheim als sogenannte „Gast-Doktorand*in“ ebenfalls immatrikuliert zu werden, um Zugang zu unserer Forschungsinfrastruktur zu erhalten.
Das Welcome Center unterstützt Sie:
Kontakt
Julia Potapov
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mi und Do im Home Office

Sayuri Drengemann
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mo und Do im Home Office

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mo und Mi Home Office