Immatrikulation
Internationale Promovierende, die nicht an der Universität Mannheim beschäftigt sind, müssen sich immatrikulieren. Sie erhalten dadurch Studierendenstatus, der mit zahlreichen Vergünstigungen (Mensa etc.) verbunden ist.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Immatrikulation für internationale Promovierende:
Immatrikulation als Gast-Promovierende oder Gast-Promovierender
Gast-Promovierende werden von Lehrstühlen der Universität Mannheim dazu eingeladen, für ein (max. 2 Semester) in Mannheim zu forschen und/
oder zu lehren. Gast-Promovierende sind üblicherweise an einer Partneruniversität als Doktorandin oder Doktorand angenommen und machen dort ihren Abschluss. Das Welcome Center ist zuständig für die Immatrikulion von Gast-Promovierenden. Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen erforderlich:
- vollständig ausgefüllter Immatrikulationsantrag (wird Ihnen per E-Mail gesendet)
- letztes Hochschulabschlusszeugnis (Diplom, Master, etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie (ggf. mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- Nachweis über den Status als Promovierende oder Promovierender an der Heimatuniversität (Immatrikulationbescheinigung, Transcript of Records, etc.)
- gültiger Reisepass mit Visum/
Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums (Ausnahme: Drittstaatlerinnen und Drittstaatler, die visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen – sie können den Aufenthaltstitel nachreichen). - Nachweis über die Zahlung des vollständigen Semesterbeitrages (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (VS-Beitrag))
Ausnahme: Gast-Promovierende von Partneruniversitäten der Universität Mannheim sowie vom DAAD geförderte Gast-Promovierende müssen nur den Studierendenwerksbeitrag zahlen.
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Bild: Katrin GlücklerImmatrikulation als Promotionsstudierende (Vollzeit-Doktorandin oder -Doktorand)
Vollzeit-Promovierende streben den Abschluss der Promotion an der Universität Mannheim an, das heißt der Doktor-Grad wird von der Universität Mannheim verliehen und eine Professorin oder ein Professor der Universität Mannheim betreut die Doktorarbeit.
Für die Immatrikulation aller Vollzeit-Promovierenden ist das Dezernat I zuständig. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Seiten zum Thema Promotion unter Promovieren in Mannheim/
Verfahren. Zur Immatrikulation sind üblicherwiese folgende Nachweise nötig – bitte informieren Sie sich aber immer vorab bei Dezernat I:
- Bestätigung der Fakultät über die Aufnahme in die Doktorandenliste. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem betreuenden Lehrstuhl und bei Ihrer Fakultät darüber, wie Sie in die Doktorandenliste aufgenommen werden können. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät. Üblicherweise werden von der Fakultät ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis über die Deutschkenntnisse sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzeugnisse verlangt.
- letztes Hochschulabschlusszeugnis (Diplom, Master, etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie
- vollständig ausgefüllter Immatrikulationsantrag
- Nachweis über die Bezahlung des vollständigen Semesterbeitrages (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (VS-Beitrag))
- Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, dass Sie krankenversichert oder davon befreit sind
- gültiger Reisepass mit Visum/
Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums (Ausnahme: Drittstaatler, die visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen, können den Aufenthaltstitel nachreichen)
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