Rundfunkbeitrag

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland werden mit Hilfe eines Rundfunkbeitrages durch die Bürgerinnen und Bürger finanz­iert. Durch diese Art der Finanzierung wird eine von kommerziellen und politischen Interessen unabhängige Medienbericht­erstattung gewährleistet. Ob Sie den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, hängt von Ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland ab:

  1. Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen? Wenn Sie für weniger als drei Monate in Deutschland sind und Sie keinen Wohnsitz in Mannheim anmelden, müssen Sie den Beitrag nicht zahlen. Melden Sie sich also in diesem Fall bitte nicht beim Beitragsservice an!
  2. Wie melde ich mich für den Rundfunkbeitrag an? Wenn Sie für mehr als drei Monate in Deutschland bleiben und daher Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden, müssen Sie die monatliche Gebühr von 18,36 € ab dem Tag Ihrer Anmeldung entrichten. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch einen Brief des „ARD ZDF Deutschland­radio Beitragsservice“ und müssen auf diesen postalisch reagieren oder ihn unter antworten.runkfunkbeitrag.de elektronisch beantworten. Geben Sie hierzu Ihr zugeteiltes Aktenzeichen (auf dem Briefkopf des ‚Beitragsservice‘) und Ihre Postleitzahl an.
    • (2a) Wenn Sie in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, müssen Sie die gesamten 18,36 € monatlich entrichten. Wählen Sie hierzu die Option „Ich melde die Wohnung zum Rundfunkbeitrag ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt unter der genannten Adresse an“.
    • (2b) Sollten Sie mit mehreren Personen im selben Haushalt zusammenleben (z. B. bei Familien oder in einer Wohngemeinschaft), müssen sich alle im Haushalt lebenden Personen für die Zahlung des Rundfunkbeitrages registrieren – es muss aber nur ein Rundfunkbeitrag für die Wohnung bzw. den Haushalt gezahlt werden. Wenn sich bisher noch keiner der Bewohner in der Wohnung registriert hat, muss sich eine Person wie unter 2a. beschrieben registrieren. Diese Person erhält dann eine Beitragsnummer. Alle weiteren Personen wählen anschließend unter ihrem Aktenzeichen die Option „Ein Familienangehöriger/ Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge“ und tragen die Beitragsnummer der zahlenden Person ein.
    • (2c) Sollten Sie auch mehrere Wochen nach Ihrer Anmeldung keinen Brief vom 'Beitragsservice' erhalten haben, können Sie Ihre Wohnung auch ohne Aktenzeichen unter rundfunkbeitrag.de > „Wohnung anmelden“ registrieren.
  3. Ich ziehe um – wen muss ich informieren? Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihre Adresse beim Beitragsservice aktualisieren. Dies gilt für jeden Umzug innerhalb Deutschlands. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes im Gästehaus der Universität Mannheim bereits beim Beitragsservice angemeldet waren, melden Sie sich mit Ihrer bestehenden Beitragsnummer um.
  4. Ich verlasse Deutschland – was muss ich tun? Abmeldung nicht vergessen! Denken Sie unbedingt daran, nach Ende Ihres mehr als drei Monate andauernden Aufenthaltes in Deutschland Ihren Wohnsitz wieder beim Bürgerservice abzumelden – genauso wie Ihren Rundfunkbeitrag! Gehen Sie hierfür auf „alle Formulare“ und wählen Sie „... weil ich dauerhaft ins Ausland ziehe“.