Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Kranken­versicherung

In Deutschland besteht eine Kranken­versicherungs­pflicht für alle Bürger*innen.

Icon Ausrufezeichen in einem Dreieck

Bitte beachten Sie:
Ihr Versicherungs­schutz muss vom ersten Tag in Deutschland an bestehen. Mitreisende Familienangehörige müssen ebenfalls krankenversichert sein. Die Ausländer­behörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.

Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungs­aufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekranken­versicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungs­summe von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthalts­erlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Kranken­versicherungs­schutz, der dem Leistungs­umfang der gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen muss.

 

  • Falls Sie als Doktorand*in an der Universität Mannheim immatrikuliert sind und Ihr Promotions­vorhaben an der Universität Mannheim durchführen:
    Die Möglichkeit einer Kranken­versicherung hängt von Ihrem individuellen Status ab. Bitte informieren Sie sich über die genauen Bedingungen.
  • Falls Sie als wissenschaft­liche*r Mitarbeiter*in oder Postdoc bei der Universität Mannheim angestellt werden:
    In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Kranken­versicherung mit Arbeits­vertrag.
  • Falls Sie als (Junior-)Professor*in an die Universität Mannheim berufen werden:
    In diesem Falle erhalten Sie den Status eines*einer Beamt*in und müssen sich privat versichern. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Private Kranken­versicherung für Beamte.
  • Falls Sie als Gast­wissenschaft­ler*in oder Gastdoktorand*in an der Universität Mannheim forschen, aber keinen Arbeits­vertrag mit der Universität Mannheim abschließen, müssen Sie sich privat krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Private Kranken­versicherung für Gastforschende und Gast-Promovierende.
  • EU-Bürger*innen, die während ihres Aufenthaltes an der Universität Mannheim weiterhin in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert bleiben und nicht an der Universität Mannheim angestellt oder verbeamtet werden, lesen bitte weiter auf der Seite Kranken­versicherung von EU-Bürgern.