Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger*innen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Versicherungsschutz muss vom ersten Tag in Deutschland an bestehen. Mitreisende Familienangehörige müssen ebenfalls krankenversichert sein. Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.
- Falls Sie als Doktorand*in an der Universität Mannheim immatrikuliert sind und Ihr Promotionsvorhaben an der Universität Mannheim durchführen:
Die Möglichkeit einer Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Status ab. Bitte informieren Sie sich über die genauen Bedingungen. - Falls Sie als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Postdoc bei der Universität Mannheim angestellt werden:
In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Krankenversicherung mit Arbeitsvertrag. - Falls Sie als (Junior-)Professor*in an die Universität Mannheim berufen werden:
In diesem Falle erhalten Sie den Status eines*einer Beamt*in und müssen sich privat versichern. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Private Krankenversicherung für Beamte. - Falls Sie als Gastwissenschaftler*in oder Gastdoktorand*in an der Universität Mannheim forschen, aber keinen Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim abschließen, müssen Sie sich privat krankenversichern. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite Private Krankenversicherung für Gastforschende und Gast-Promovierende.
- EU-Bürger*innen, die während ihres Aufenthaltes an der Universität Mannheim weiterhin in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert bleiben und nicht an der Universität Mannheim angestellt oder verbeamtet werden, lesen bitte weiter auf der Seite Krankenversicherung von EU-Bürgern.