Kranken­versicherung mit Arbeits­vertrag

Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einheitliche Leistungen, die vom Gesetzgeber bestimmt werden. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber behält den Beitrag bei der Gehaltszahlung automatisch ein und reicht diesen weiter. Familien­mitglieder ohne eigenes Einkommen können kostenfrei bei einem angestellten Familien­mitglied mitversichert werden.

Sollten Sie als international Forschende oder Forschender einen Arbeits­vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten mit der Universität Mannheim schließen, sind Sie sozial­versicherungs­pflichtig.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Versicherungen finden Sie bei EURAXESS Deutschland unter dem Punkt Sozial­versicherungs­system.

Jedoch gilt: Sollten Sie an der Universität Mannheim unter drei Monaten beschäftigt werden und es liegt keine weitere Beschäftigung in Deutschland im Laufe des Kalenderjahres vor, so könnten Sie von der Kranken­versicherungs­pflicht ausgenommen sein. Dies bedeutet, dass die Universität Mannheim als Ihre Arbeitgeberin keinen Nachweis einer gesetzlichen Kranken­versicherung benötigt. Dennoch müssen Sie dafür Sorge tragen, während des gesamten Zeitraumes Ihres Aufenthaltes einen gültigen Kranken­versicherungs­schutz zu haben. Das Welcome Center berät Sie hierzu gerne gezielt.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungs­schutz bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse erst ab dem Tag des Arbeits­beginns greift. Für die Zeit zwischen Einreise und Arbeits­beginn müssen Sie aber ebenfalls versichert sein. Wir empfehlen daher für mindestens diesen Zeitraum eine private Reisekranken­versicherung, die Sie auch in Ihrem Heimatland abschließen können.

Bevor Sie Ihren Arbeits­vertrag mit der Universität Mannheim unterzeichnen können, müssen Sie eine gesetzliche Kranken­versicherung abgeschlossen haben.

Die Universität meldet Sie nach Vertrags­abschluss bei dieser Krankenkasse, die dann die weiteren Sozial­versicherungs­träger informiert. Nach dem Anmelde­verfahren erhalten Sie vom Träger der Renten­versicherung Ihre Sozial­versicherungs­nummer zugewiesen.

Alle gesetzliche Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf EURAXESS Germany.

Kontakt

Julia Potapov

Julia Potapov

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheitszeiten:
Mi und Do im Home Office
Dr. Johanna Fernández Castro

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)

Teamleiterin Welcome Center und Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung