Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben, sondern sich über ein Stipendium oder eigene Mittel finanzieren (z. B. als Gast-Forschende oder Forschender oder (Gast-)Promovierende oder (Gast-)Promovierender), sind Sie von der Sozialversicherungspflicht mit Ausnahme der Krankenversicherung befreit. In diesem Fall können Sie sich in der Regel nur privat krankenversichern.
Sollten Sie ein Visum zur Einreise benötigen, müssen Sie bereits bei Beantragung des Visums einen Krankenversicherungsschutz für den Visumszeitraum vorlegen.
Wichtiger Hinweis: Auch für die Zeit zwischen Einreise und dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bzw. dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung müssen Sie versichert sein. Wenn Sie also beabsichtigen, nach einer visumsfreien Einreise eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollten Sie bereits in Ihrem Heimatland für die ersten Tage Ihres Aufenthaltes zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen, um immer abgesichert zu sein.
Als Stipendiatin oder Stipendiat sollten Sie Ihre jeweilige Stipendiengeberin oder Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung im Heimatland auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland übernimmt. Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihnen schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. Schon bei der Beantragung des Visums prüft die Botschaft den Krankenversicherungsschutz, denn er ist Bedingung für die Bewilligung eines Visums.
Bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als drei Monaten ist es empfehlenswert, eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist im Normalfall nicht möglich.
Oftmals bietet die Stipendiengeberin oder der Stipendiengeber eine Krankenversicherung an.
Für Gast-Professorinnen und -Professoren sowie Gast-Promovierende bieten sich private Reisekrankenversicherungen an, die speziell auf ausländische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler zugeschnitten sind.
Bitte informieren Sie sich genau über die Angebote, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Beiträge risikobezogen ermittelt: In Abhängigkeit von vielen Faktoren wie Alter, Anamnese, Vertragslänge etc. bieten private Krankenversicherungen daher sehr unterschiedliche Leistungen an.
Es gibt eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen. Für Forschungsaufenthalte bis zu fünf Jahren sind folgende Krankenversicherungen geeignet:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) – Gruppenversicherung
Educare 24
Online-Versicherung, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung bis maximal vier Jahre
Mawista
Online-Versicherung, Versicherungsdauer zwischen einem und 60 Monaten
Care Concept
Online-Versicherung, bis zu zwei Jahre, kann auch auf Tagesbasis abgeschlossen werden
HanseMerkur
Online-Versicherung, für Aufenthalte bis zu fünf Jahren, Versicherungskombination aus Kranken- Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekostenversicherung
International Science HealthCare Plan
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten und Gast-Forschende
Provisit
Online-Versicherung, für Aufenthalte bis zu einem Jahr, Versicherungskombination aus Kranken- Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekostenversicherung
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf EURAXESS Germany.
Die hier aufgeführten privaten Krankenkassen sind dem Welcome Center der Universität Mannheim bekannt. Das Welcome Center übernimmt keine Gewähr für Qualität oder Vollständigkeit dieser Auskünfte / Empfehlungen. Die beigefügten Links führen zu kostenlosen Informationen, die aus Sicht vom Welcome Center der Universität Mannheim nützlich für das Thema sind. Das Welcome Center der Universität Mannheim macht allerdings darauf aufmerksam, dass der Betreiber der entsprechenden Seite eine kommerzielle bzw. private Einrichtung ist. Das Welcome Center der Universität Mannheim kann keine Empfehlung in Bezug auf kostenpflichtige Dienstleistungen aussprechen, die ggf. über die reine Information hinaus durch den Betreiber der entsprechenden Seite angeboten werden. Darüber hinaus gelten die unter Impressum genannten und für alle verlinkten Seiten geltenden Haftungsbestimmungen.