Private Kranken­versicherung für Gast-Forschende und (Gast-)Promovierende

Wenn Sie keinen Arbeits­vertrag haben, sondern sich über ein Stipendium oder eigene Mittel finanz­ieren (z. B. als Gast-Forschende oder Forschender oder (Gast-)Promovierende oder (Gast-)Promovierender), sind Sie von der Sozial­versicherungs­pflicht mit Ausnahme der Kranken­versicherung befreit. In diesem Fall können Sie sich in der Regel nur privat krankenversichern.

Sollten Sie ein Visum zur Einreise benötigen, müssen Sie bereits bei Beantragung des Visums einen Kranken­versicherungs­schutz für den Visumszeitraum vorlegen.

Wichtiger Hinweis: Auch für die Zeit zwischen Einreise und dem Beginn Ihres Arbeits­verhältnisses bzw. dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft in einer privaten Kranken­versicherung müssen Sie versichert sein. Wenn Sie also beabsichtigen, nach einer visumsfreien Einreise eine private Kranken­versicherung abzuschließen, sollten Sie bereits in Ihrem Heimatland für die ersten Tage Ihres Aufenthaltes zusätzlich eine Reisekranken­versicherung abschließen, um immer abgesichert zu sein.

Als Stipendiatin oder Stipendiat sollten Sie Ihre jeweilige Stipendiengeberin oder Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen.

  • Kurzfristiger Aufenthalt

    Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung im Heimatland auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland übernimmt. Die Versicherungs­gesellschaft sollte Ihnen schriftlich bestätigen, dass Versicherungs­schutz auch in Deutschland besteht. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. Schon bei der Beantragung des Visums prüft die Botschaft den Kranken­versicherungs­schutz, denn er ist Bedingung für die Bewilligung eines Visums.

  • Langfristiger Aufenthalt

    Bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als drei Monaten ist es empfehlenswert, eine ausreichende private Kranken­versicherung in Deutschland abzuschließen. Eine freiwillige Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist im Normalfall nicht möglich.

    Oftmals bietet die Stipendiengeberin oder der Stipendiengeber eine Kranken­versicherung an.

  • Spezielle private Kranken­versicherung

    Für Gast-Professorinnen und -Professoren sowie Gast-Promovierende bieten sich private Reisekranken­versicherungen an, die speziell auf ausländische Gast­wissenschaft­lerinnen und Gast­wissenschaft­ler zugeschnitten sind.

    Bitte informieren Sie sich genau über die Angebote, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Bei den privaten Kranken­versicherungen werden die Beiträge risikobezogen ermittelt: In Abhängigkeit von vielen Faktoren wie Alter, Anamnese, Vertragslänge etc. bieten private Kranken­versicherungen daher sehr unter­schiedliche Leistungen an.

    Es gibt eine Vielzahl von privaten Kranken­versicherungen. Für Forschungs­aufenthalte bis zu fünf Jahren sind folgende Kranken­versicherungen geeignet:

    Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) – Gruppen­versicherung

    Educare 24
    Online-Versicherung, Privathaftpflicht- und Unfall­versicherung bis maximal vier Jahre

    Mawista
    Online-Versicherung, Versicherungs­dauer zwischen einem und 60 Monaten

    Care Concept
    Online-Versicherung, bis zu zwei Jahre, kann auch auf Tagesbasis abgeschlossen werden

    HanseMerkur
    Online-Versicherung, für Aufenthalte bis zu fünf Jahren, Versicherungs­kombination aus Kranken- Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekosten­versicherung

    International Science HealthCare Plan
    Kranken-, Haftpflicht- und Unfall­versicherung für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten und Gast-Forschende

    Provisit
    Online-Versicherung, für Aufenthalte bis zu einem Jahr, Versicherungs­kombination aus Kranken- Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekosten­versicherung

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf EURAXESS Germany.

Die hier aufgeführten privaten Krankenkassen sind dem Welcome Center der Universität Mannheim bekannt. Das Welcome Center übernimmt keine Gewähr für Qualität oder Vollständigkeit dieser Auskünfte / Empfehlungen. Die beigefügten Links führen zu kostenlosen Informationen, die aus Sicht vom Welcome Center der Universität Mannheim nützlich für das Thema sind. Das Welcome Center der Universität Mannheim macht allerdings darauf aufmerksam, dass der Betreiber der entsprechenden Seite eine kommerzielle bzw. private Einrichtung ist. Das Welcome Center der Universität Mannheim kann keine Empfehlung in Bezug auf kostenpflichtige Dienstleistungen aussprechen, die ggf. über die reine Information hinaus durch den Betreiber der entsprechenden Seite angeboten werden. Darüber hinaus gelten die unter Impressum genannten und für alle verlinkten Seiten geltenden Haftungs­bestimmungen.

Kontakt

Julia Potapov

Julia Potapov

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheitszeiten:
Mi und Do im Home Office
Sayuri Drengemann

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Dr. Johanna Fernández Castro

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)

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