Kranken­versicherung von EU-Bürgern

Allgemein gilt für Auslands­aufenthalte von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz Folgendes – sofern Sie nicht an der Universität Mannheim angestellt werden:

Sind Sie in Ihrem Heimatstaat freiwillig versichert oder pflichtversichert, können Sie im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Nehmen Sie einen ärztlichen Dienst innerhalb der Europäischen Union in Anspruch, zahlen Sie vor Ort die Behandlungs­kosten und reichen die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland ein. Diese übernimmt in der Regel die Kosten, die bei einer inländischen Behandlung entstanden wären; eventuelle Mehrkosten werden Ihnen ggfs. in Rechnung gestellt.

Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in dem anderen Staat ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. 

Kontakt

Julia Potapov

Julia Potapov

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheitszeiten:
Mi und Do im Home Office
Sayuri Drengemann

Sayuri Drengemann

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
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Dr. Johanna Fernández Castro

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)

Teamleiterin Welcome Center und Beraterin für internationale Forschende
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