Allgemein gilt für Auslandsaufenthalte von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz Folgendes – sofern Sie nicht an der Universität Mannheim angestellt werden:
Sind Sie in Ihrem Heimatstaat freiwillig versichert oder pflichtversichert, können Sie im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Nehmen Sie einen ärztlichen Dienst innerhalb der Europäischen Union in Anspruch, zahlen Sie vor Ort die Behandlungskosten und reichen die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland ein. Diese übernimmt in der Regel die Kosten, die bei einer inländischen Behandlung entstanden wären; eventuelle Mehrkosten werden Ihnen ggfs. in Rechnung gestellt.
Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in dem anderen Staat ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.