Da Sie als (Junior-)Professorin oder (Junior-)Professor oder als Akademische Rätin oder Akademischer Rat den Status einer Beamtin oder eines Beamten erhalten, sollten Sie sich privat krankenversichern. Beamtinnen und Beamte erhalten dazu eine sogenannte Beihilfe vom Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten beansprucht etwas Zeit, da in der Regel eine Gesundheitsprüfung nach Ihrer Ankunft in Mannheim notwendig ist. In Abhängigkeit von vielen Faktoren wie Alter, Anamnese, Vertragslänge etc. bieten private Krankenversicherungen in der Folge verschiedene Leistungen an und verlangen unterschiedliche Beiträge.
Wichtiger Hinweis: Für die Zeit zwischen Einreise und Beginn der privaten Krankenversicherung müssen Sie ebenfalls versichert sein. Wir empfehlen daher für mindestens die ersten vier bis acht Wochen Ihres Aufenthaltes eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist meist auch schon in Ihrem Heimatland möglich.
Bitte wählen Siebereits vor Ihrer Anreise eine private Krankenversicherung aus, die mit der Beihilfe des Landesamtes für Besoldung kombinierbar ist.
Eine Liste aller privater Krankenversicherungen finden Sie auf den Webseiten des Verbands der privaten Krankenversicherungen e.V.