Krankenversicherung mit Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einheitliche Leistungen, die von dem*der Gesetzgeber*in bestimmt werden. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen. Der*die Arbeitgeber*in behält den Beitrag bei der Gehaltszahlung automatisch ein und reicht diesen weiter. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können kostenfrei bei einem angestellten Familienmitglied mitversichert werden.
Sollten Sie als international Forschende einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten mit der Universität Mannheim schließen, sind Sie sozialversicherungspflichtig.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Versicherungen finden Sie bei EURAXESS Deutschland unter dem Punkt Sozialversicherungssystem.
Jedoch gilt: Sollten Sie an der Universität Mannheim unter drei Monaten beschäftigt werden und es liegt keine weitere Beschäftigung in Deutschland im Laufe des Kalenderjahres vor, so könnten Sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen sein. Dies bedeutet, dass die Universität Mannheim als Ihre Arbeitgeberin keinen Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung benötigt. Dennoch müssen Sie dafür Sorge tragen, während des gesamten Zeitraumes Ihres Aufenthaltes einen gültigen Krankenversicherungsschutz zu haben. Das Welcome Center berät Sie hierzu gerne gezielt.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse erst ab dem Tag des Arbeitsbeginns greift. Für die Zeit zwischen Einreise und Arbeitsbeginn müssen Sie aber ebenfalls versichert sein. Wir empfehlen daher für mindestens diesen Zeitraum eine private Reisekrankenversicherung, die Sie auch in Ihrem Heimatland abschließen können.
Bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim unterzeichnen können, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Die Universität meldet Sie nach Vertragsabschluss bei dieser Krankenkasse, die dann die weiteren Sozialversicherungsträger informiert. Nach dem Anmeldeverfahren erhalten Sie von dem*der Träger*in der Rentenversicherung Ihre Sozialversicherungsnummer zugewiesen.
Alle gesetzliche Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf EURAXESS Germany.
Kontakt
Julia Potapov
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mi und Do im Home Office

Sayuri Drengemann
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mo und Do im Home Office

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
nach Vereinbarung
Mo und Mi Home Office