Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Kranken­versicherung mit Arbeits­vertrag

Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einheitliche Leistungen, die von dem*der Gesetzgeber*in bestimmt werden. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen. Der*die Arbeitgeber*in behält den Beitrag bei der Gehaltszahlung automatisch ein und reicht diesen weiter. Familien­mitglieder ohne eigenes Einkommen können kostenfrei bei einem angestellten Familien­mitglied mitversichert werden.

Sollten Sie als international Forschende einen Arbeits­vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten mit der Universität Mannheim schließen, sind Sie sozial­versicherungs­pflichtig.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Versicherungen finden Sie bei EURAXESS Deutschland unter dem Punkt Sozial­versicherungs­system.

Jedoch gilt: Sollten Sie an der Universität Mannheim unter drei Monaten beschäftigt werden und es liegt keine weitere Beschäftigung in Deutschland im Laufe des Kalenderjahres vor, so könnten Sie von der Kranken­versicherungs­pflicht ausgenommen sein. Dies bedeutet, dass die Universität Mannheim als Ihre Arbeitgeberin keinen Nachweis einer gesetzlichen Kranken­versicherung benötigt. Dennoch müssen Sie dafür Sorge tragen, während des gesamten Zeitraumes Ihres Aufenthaltes einen gültigen Kranken­versicherungs­schutz zu haben. Das Welcome Center berät Sie hierzu gerne gezielt.

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Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungs­schutz bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse erst ab dem Tag des Arbeits­beginns greift. Für die Zeit zwischen Einreise und Arbeits­beginn müssen Sie aber ebenfalls versichert sein. Wir empfehlen daher für mindestens diesen Zeitraum eine private Reisekranken­versicherung, die Sie auch in Ihrem Heimatland abschließen können.

Bevor Sie Ihren Arbeits­vertrag mit der Universität Mannheim unter­zeichnen können, müssen Sie eine gesetzliche Kranken­versicherung abgeschlossen haben.

Die Universität meldet Sie nach Vertrags­abschluss bei dieser Krankenkasse, die dann die weiteren Sozial­versicherungs­träger informiert. Nach dem Anmelde­verfahren erhalten Sie von dem*der Träger*in der Renten­versicherung Ihre Sozial­versicherungs­nummer zugewiesen.

Alle gesetzliche Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf EURAXESS Germany.

Kontakt

Julia Potapov

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheits­zeiten:
Mi und Do im Home Office
Sayuri Drengemann

Sayuri Drengemann

Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheits­zeiten:
Mo und Do im Home Office
Dr. Johanna Fernández Castro

Dr. Johanna Fernández Castro (sie/ihr)

Teamleiterin Welcome Center und Beraterin für internationale Forschende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt / Welcome Center
L 2, 2–4 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Anwesenheits­zeiten:
Mo und Mi Home Office